Kunstförderung: Überprüfung durch den Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel
Freiheit der Kunst ist ein „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“
Am Rande der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen und -minister sowie Kultursenatorinnen und – senatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ auszeichnen. Und zugleich haben sie sich dazu bekannt, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.
Nach der Auffassung aller genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.
Alle Kulturbeauftragten der Länder sind überzeugt, dass sich eine Überprüfung von Juryentscheidungen durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt – ohne Überwachung durch den Verfassungsschutz.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo







Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 2. März dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das Gesetz ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes Kinderschutz, welches durch den Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK) erarbeitet und im Mai vergangenen Jahres im Kabinett beschlossen wurde.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (NKischG) soll der Kinderschutz in Niedersachsen dauerhaft gestärkt werden. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind hier Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes, die ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes als oberste Landesjugendbehörde liegen. Insbesondere sollen die vom Land geförderten Beratungs- und präventiven Unterstützungsangebote gestärkt und ausgebaut werden. In den Bereichen Schule und Kinder- und Jugendarbeit wird die Erstellung von Rahmen- und Schutzkonzepten vorgesehen, genauso wie die Beratung durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kinderschutz. Sie soll die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen bei der Entwicklung dieser Konzepte unterstützen. Ergänzend dazu entwickelt das Land Konzepte für regionale, interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um eine Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu erreichen. Weiterhin ist die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz vorgesehen, der Handlungsbedarfe im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien einleitet.
„Mit der Einführung dieses Gesetzes stärken wir den Kinderschutz in Niedersachsen langfristig und schützen so Kinder und Jugendliche vor Gewalt“, betont die niedersächsische Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast: „Studien belegen, dass Kinder, die traumatisiert wurden und danach nicht den notwendigen Schutz erfahren haben, in ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit stark gemindert sein können. Daher brauchen wir Maßnahmen, die rechtssicher verankert sind und dauerhaft umgesetzt werden können.“
Ute Micha, PreDiNo8 Sigrid Lappe, HaWo







