Kunstförderung: Überprüfung durch den Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel

Freiheit der Kunst ist ein „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“


Am Rande der Kulturministerkonferenz haben die Kulturministerinnen und -minister sowie Kultursenatorinnen und – senatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland den  Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ auszeichnen. Und zugleich haben sie sich dazu bekannt, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.

 

Nach der Auffassung aller genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.

 

Alle Kulturbeauftragten der Länder sind überzeugt, dass sich eine Überprüfung von Juryentscheidungen durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt – ohne Überwachung durch den Verfassungsschutz.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo 


von Sigrid Lappe 6. April 2026
Vogelgrippe: Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel Neue Risikobewertung als Grundlage, Inkrafttreten ab 3. April Die Region Hannover hebt die bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. April 2026, in Kraft. Die Aufstallungspflicht war von der Region Hannover zuvor am 30. Oktober 2025 angeordnet worden, um eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen durch Wildvögel zu verhindern. Nach aktueller Bewertung der Gefährdungslage ist diese Maßnahme nun nicht mehr erforderlich. Wie kommt es zu der Aufhebung? Grundlage für die Entscheidung ist eine aktualisierte Risikobewertung gemäß den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Dabei wurden unter anderem die Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, die aktuelle Seuchenlage bei Haus- und Wildvögeln in der Region sowie die jahreszeitlich veränderten Witterungsbedingungen berücksichtigt.
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen Niedersachsen erlässt Waffen- und Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln Behrens: „Wir senden das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen“ Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am 31.03.2026 die Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verkündet (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt) . Die Verordnung tritt damit am 1. April 2026 in Kraft. Zukünftig ist das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Zu diesen Verkehrsmitteln zählen Eisenbahnen des Nahverkehrs, wie RE, RB und S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, wie Busse, Ruftaxis usw. sowie Schiffe im Fährverkehr. Weiterhin gilt das Verbot in allen seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere Gebäude und Haltepunkte, einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen. Weiterhin zulässig ist die Mitnahme der vorgenannten Gegenstände, wenn diese nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Auch die Verwendung von Messern für einen allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. das Apfelschälen mit einem Taschen- oder Obstmesser im Zug, ist weiterhin erlaubt. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen. Mit dieser Verordnung nach dem Waffengesetz haben die zuständigen Behörden erheblich größere Sanktionsmöglichkeiten. So ist die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände können sichergestellt und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Daniela Behrens, erklärt: „Um die nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen zu senken, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV senden wir das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen! Außerdem stärken wir die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Wenn Messer und andere Waffen bei Kontrollen aufgefunden werden, können diese nun konsequent eingezogen und aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus wird die Polizei auch weiterhin repressiv mit aller Konsequenz gegen Messerangreifer vorgehen.“ Einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Waffen- und Messerverbot im ÖPNV finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter: www.mi.niedersachsen.de/Waffenverbot_OPNV
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Dietrich-Bonhoeffer-Klinik soll zum 30. Juni 2026 geschlossen werden. NLS sieht bei Schließung der Klinik in Ahlhorn Versorgungslücke Aufgrund einer nicht auskömmlichen Finanzierung wird die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn zum 30. Juni 2026 den Betrieb einstellen. Die Klinik ist die bundesweit größte Einrichtung zur Behandlung suchterkrankter Kinder und Jugendlicher nach abgeschlossenem Entzug. Das Klinikaus verschärft die angespannte Versorgungssituation suchtkranker Kinder und Jugendlicher. Der Verlust von 60 Behandlungsplätzen kann nicht durch andere Einrichtungen kompensiert werden. Schon jetzt steht nur ein beschränktes Angebot für die Zielgruppe zur Verfügung. Aufgrund von Entwicklungen wie der steigenden psychischen Belastung junger Menschen und der zunehmenden missbräuchlichen Einnahme opioidhaltiger Medikamente geht die Niedersächsische Landesstelle für Suchfragen (NLS) von einem eher steigenden Bedarf für derartige Behandlungsangebote aus.
von Sigrid Lappe 27. März 2026
Philippi begrüßt Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz: „Ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern“ Am heutigen Freitag, 27. März 2026, wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat gebilligt. Niedersachsen hatte sich in den vergangenen Monaten für Anpassungen im Gesetz stark gemacht, um eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen auch in der Fläche zu gewährleisten. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußert sich zum heute gebilligten Gesetz wie folgt: „Bund und Länder haben bis zuletzt um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt. Damit konnte die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verhindert werden. Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Umsetzung der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten. Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten. Ziel ist dabei immer, dass - gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - die Versorgung gesichert und durch qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsleistungen in den Krankenhäusern verbessert wird. Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Aber wir haben auch von Anbeginn deutlich gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sind. Denn im Mittelpunkt politischen Handelns hat immer der Mensch an erster Stelle zu stehen. Eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung muss sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen gewährleistet sein. Das nun beschlossene KHAG ist daher ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern. Das KHAG erleichtert die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger, da Fachärztinnen und Fachärzte auch in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können. Der Transformationsfonds darf auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Das sichert Vorhaben zur Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen in der Fläche ab und ermöglicht den Ländern Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung. Fachkrankenhäuser müssen teure Großgeräte künftig nicht mehr zwingend selbst vorhalten, sondern können Sachausstattung über Kooperationen nachweisen. Das senkt Investitionshürden. Ausnahmen zur flächendeckenden Versorgung können einmalig verlängert werden. Allerdings im Einvernehmen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Leider ist auf den letzten Metern ein neuer Aspekt in das Gesetz formuliert worden: die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führt künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika, die im schlimmsten Fall keine Leistungen mehr anbieten dürften. Hier erwarten wir vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem realitätsfähig sind und nicht zu überbordender Bürokratie führen, damit eine zügige Umsetzung der Reform in den Ländern gewährleistet werden kann.“ Hintergrund: Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sollen nun durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Monaten konstruktiv in den Diskussionsprozess eingebracht. Nach In-Kraft-Treten des KHAG ist die Anpassung des Fachverfahrens KLAAS erforderlich, um Alt- und Neuanträge der Krankenhäuser auf die Leistungsgruppen parallel abzubilden und MD-Gutachten verarbeiten zu können. Eine zweite Antragsrunde, in der die Krankenhäuser ihre Anträge nach KHAG bestätigen, soll ca. 2 Monate nach In-Kraft-Treten des KHAG erfolgen.
von Sigrid Lappe 26. März 2026
Haushaltsjahr 2025: Defizit von 83 Millionen Euro Kommunale Finanzkrise prägt Ergebnis Region erreicht eigene Einsparziele Die Region Hannover legt im vorläufigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 ein Defizit von 83,095 Millionen Euro vor. Damit ist das Ergebnis besser ausgefallen als ursprünglich mit 114,414 Millionen Euro Defizit erwartet. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 (-8 Millionen Euro) hat sich das Ergebnis allerdings deutlich verschlechtert. „Die stark negative Entwicklung der Finanzlage der deutschen Kommunen insgesamt schlägt sich damit auch im Jahresergebnis der Region Hannover nieder“, sagt Cordula Drautz, Finanzdezernentin der Region Hannover. Allerdings konnten durch das verbesserte Ergebnis die im Haushaltssicherungskonzept (HSK) für 2025 angestrebten Konsolidierungsziele erreicht werden. „Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, unser Sparziel aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen. Ein Aufatmen gibt es aber leider nicht“, sagt Drautz weiter. Insbesondere im Bereich der Eingliederungs- und Jugendhilfe zeigten sich Entwicklungen, die sowohl das Jahr 2025 als auch die Folgejahre die Region Hannover stark belasten werden. Die Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 resultiert in erster Linie aus Einmaleffekten im Verkehrsbereich. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 kalkuliert die Region jedes Jahr mit einem wachsenden Defizit. Eine Entwicklung, die die Gesamtfinanzlage der Kommunen in Niedersachsen und im Bundesgebiet widerspiegelt. „Es zeigt sich deutlich, dass auch in den kommenden Jahren große Konsolidierungsanstrengungen auf die Kommunen und auf die Region Hannover zukommen werden“, sagt Cordula Drautz in ihrem Ausblick – verbunden mit einem Appell: „So sehr wir uns auch anstrengen, ohne zusätzliche Unterstützung durch Bund und Land wird es nicht gelingen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die sich vermutlich weiter zuspitzen, steht die Verwaltung vor einem enormen Spagat. Wir müssen eine nachhaltige Konsolidierung unserer Haushalte vorantreiben und gleichzeitig die staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Dafür benötigt es einen strategisch ausgerichteten Ressourceneinsatz. Diesen nehmen wir bei unseren eigenen Prozessen konsequent in den Blick.“ 
von Sigrid Lappe 24. März 2026
Gut versorgt im Landkreis Cuxhaven Niedersachsen investiert 1,2 Mio. Euro in das Versorgungszentrum Schiffdorf Das Regionale Versorgungszentrum (RVZ) an der Wurster Nordseeküste in Nordholz wird um eine Zweigstelle erweitert. Regionalentwicklungsministerin Melanie Walter hat am Dienstag, 14,03.2026 den Förderbescheid in Höhe von 1,2 Millionen Euro für den Aufbau des RVZ Schiffdorf überreicht. In zentraler Lage entsteht dort ein Neubau, der die hausärztliche Versorgung mit mindestens einem zusätzlichen Arztsitz stärkt und wichtige Angebote der Daseinsvorsorge bündelt. Der Standort überzeugt nicht nur durch seine gute Erreichbarkeit – zu Fuß, mit dem Bus oder dem PKW –, sondern auch durch sein breites Angebot: Unter dem Dach des neuen RVZ soll die örtliche Sozialstation eingebunden und für den Südkreis ein weiterer Anlaufpunkt für die Jugendhilfe geschaffen werden. Zudem sind medizinnahe Dienstleistungen wie Physiotherapie und eine Apotheke vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Tagespflege sowie betreutes Wohnen. Telemedizin und der Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und ‑assistenten (NäPAs), die Hausbesuche übernehmen und delegierbare medizinische Aufgaben wie beispielsweise eine Blutentnahme durchführen können, Das spart Wege und verbessert die Versorgung insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger. „Eine verlässliche und wohnortnahe Versorgung sichert Lebensqualität und Zukunft in ländlichen Räumen. Mit den Regionalen Versorgungszentren schaffen wir Strukturen, die medizinische und soziale Angebote bündeln und näher zu den Menschen bringen. Das neue Zentrum in Schiffdorf zeigt: Gemeinsam mit engagierten Partnerinnen und Partnern vor Ort gelingt es uns, Versorgungslücken zu schließen und attraktive Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und Hausärzte zu schaffen – ein wichtiger Baustein für ein starkes und zukunftsfähiges Niedersachsen“, sagte die Ministerin. Landrat Thorsten Krüger dankt allen Beteiligten für die erfolgreiche Umsetzung: „Die Gesundheitsversorgung gehört zwar zu den freiwilligen, aber für mich zu den zentralen Aufgaben der Kreisverwaltung. Die Menschen im Cuxland müssen sich darauf verlassen können, dass medizinische Versorgung vorhanden ist. Wir danken dem Land Niedersachsen und Ministerin Walter für die Förderung. Mein Dank gilt allen, die sich daran bereits beteiligt und dafür engagiert haben.“ Hintergrund: Ein Regionales Versorgungszentrum (RVZ) umfasst ein kommunales Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie verschiedene Angebote der Daseinsvorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Tagespflege und Beratungsangebote, Physiotherapiepraxen, Dienstleistungen rund um Haus und Garten (Handwerker oder Reinigungskräfte) oder auch Cafés als Treffpunkt. Was vor Ort benötigt wird, legen die Kommunen fest. Mit dem Ende der Modellphase 2025, in die Niedersachsen bereits 13,5 Millionen Euro investiert hat, wurde die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt verstetigt. Damit unterstützt das Land Kommunen landesweit bei der Sicherung wohnortnaher Versorgung. Fünf Regionale Versorgungszentren gibt es bereits (Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt), drei weitere befinden sich im Aufbau (Südheide, Gnarrenburg, Borkum).
von Sigrid Lappe 21. März 2026
Niedersächsische Hochschulen glänzen beim Professorinnenprogramm 2030 Wissenschaftsminister Mohrs: „Exzellente Forschung braucht die besten Köpfe – unabhängig vom Geschlecht“ Großer Erfolg für die Gleichstellung an Niedersachsens Hochschulen: Im Professorinnenprogramm 2030 von Bund und Ländern waren alle 19 eingereichten Gleichstellungskonzepte niedersächsischer Hochschulen erfolgreich. Sie haben nun die Möglichkeit, Fördermittel für bis zu drei Professuren zu beantragen. Vier Hochschulen aus Niedersachsen wurden zusätzlich mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet: Die Hochschulen Emden/Leer und Hannover sowie die Universitäten Göttingen und Osnabrück. Wissenschaftsminister Falko Mohrs: : „Exzellente Forschung braucht die besten Köpfe – unabhängig vom Geschlecht. Dieses Ergebnis ist außergewöhnlich: Dass alle 19 niedersächsischen Anträge im Professorinnenprogramm 2030 erfolgreich sind, zeigt eindrucksvoll, wie entschlossen unsere Hochschulen Gleichstellung als strategisches Zukunftsthema vorantreiben. Niedersachsen gehört damit bundesweit zur Spitze. Wenn wir mehr Frauen auf Professuren bringen, stärken wir die Innovationskraft unseres Wissenschaftssystems und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.“ Das Professorinnenprogramm 2030 ist das zentrale Förderinstrument von Bund und Ländern zur Stärkung der Gleichstellung in der Wissenschaft. Insgesamt stellen Bund und Länder 320 Millionen Euro bis 2030 bereit, um Erstberufungen von Professorinnen zu fördern und strukturelle Gleichstellungsmaßnahmen an Hochschulen zu stärken. Hochschulen können bis zum 30. September 2027 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Wissenschaftlerinnen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren stellen.  Niedersachsen unterstützt erfolgreiche Hochschulen zusätzlich mit dem bundesweit einzigartigen landeseigenen Programm „Professorinnen für Niedersachsen“, um im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen besonders attraktive Bedingungen zu schaffen. Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Titeloto Sigrid Lappe
von Sigrid Lappe 14. März 2026
Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte: Marburger Bund fordert Null-Toleranz-Strategie 12. März: Europäischer Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen Pöbeleien in der Notaufnahme, körperliche Übergriffe auf Station und Drohungen in Arztpraxen: Gewalt gegen medizinisches Personal ist längst kein Randphänomen mehr, sondern für viele Beschäftigte trauriger Alltag in niedersächsischen Kliniken. Anlässlich des Europäischen Aktionstages gegen Gewalt im Gesundheitswesen am 12. März warnt der Marburger Bund Niedersachsen vor einer gefährlichen Normalisierung dieser Zustände. Die Zahlen sind alarmierend: Umfragen zeigen regelmäßig, dass ein Großteil der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals bereits Opfer verbaler oder physischer Gewalt geworden ist. Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind gravierend - und verschärfen den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich. Der Marburger Bund Niedersachsen sieht sowohl die Arbeitgeber als auch die Politik in der Pflicht. Häufig fehlen präventive Sicherheitskonzepte, ausreichendes Sicherheitspersonal und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Taten.
weitere Beiträge

Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu

 

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 2. März dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das Gesetz ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes Kinderschutz, welches durch den Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK) erarbeitet und im Mai vergangenen Jahres im Kabinett beschlossen wurde.

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (NKischG) soll der Kinderschutz in Niedersachsen dauerhaft gestärkt werden. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind hier Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes, die ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes als oberste Landesjugendbehörde liegen. Insbesondere sollen die vom Land geförderten Beratungs- und präventiven Unterstützungsangebote gestärkt und ausgebaut werden. In den Bereichen Schule und Kinder- und Jugendarbeit wird die Erstellung von Rahmen- und Schutzkonzepten vorgesehen, genauso wie die Beratung durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kinderschutz. Sie soll die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen bei der Entwicklung dieser Konzepte unterstützen. Ergänzend dazu entwickelt das Land Konzepte für regionale, interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um eine Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu erreichen. Weiterhin ist die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz vorgesehen, der Handlungsbedarfe im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien einleitet.


„Mit der Einführung dieses Gesetzes stärken wir den Kinderschutz in Niedersachsen langfristig und schützen so Kinder und Jugendliche vor Gewalt“, betont die niedersächsische Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast: „Studien belegen, dass Kinder, die traumatisiert wurden und danach nicht den notwendigen Schutz erfahren haben, in ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit stark gemindert sein können. Daher brauchen wir Maßnahmen, die rechtssicher verankert sind und dauerhaft umgesetzt werden können.“

Ute Micha, PreDiNo8 Sigrid Lappe, HaWo


von Sigrid Lappe 6. April 2026
Vogelgrippe: Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel Neue Risikobewertung als Grundlage, Inkrafttreten ab 3. April Die Region Hannover hebt die bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. April 2026, in Kraft. Die Aufstallungspflicht war von der Region Hannover zuvor am 30. Oktober 2025 angeordnet worden, um eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen durch Wildvögel zu verhindern. Nach aktueller Bewertung der Gefährdungslage ist diese Maßnahme nun nicht mehr erforderlich. Wie kommt es zu der Aufhebung? Grundlage für die Entscheidung ist eine aktualisierte Risikobewertung gemäß den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Dabei wurden unter anderem die Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, die aktuelle Seuchenlage bei Haus- und Wildvögeln in der Region sowie die jahreszeitlich veränderten Witterungsbedingungen berücksichtigt.
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen Niedersachsen erlässt Waffen- und Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln Behrens: „Wir senden das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen“ Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am 31.03.2026 die Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verkündet (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt) . Die Verordnung tritt damit am 1. April 2026 in Kraft. Zukünftig ist das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Zu diesen Verkehrsmitteln zählen Eisenbahnen des Nahverkehrs, wie RE, RB und S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, wie Busse, Ruftaxis usw. sowie Schiffe im Fährverkehr. Weiterhin gilt das Verbot in allen seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere Gebäude und Haltepunkte, einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen. Weiterhin zulässig ist die Mitnahme der vorgenannten Gegenstände, wenn diese nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Auch die Verwendung von Messern für einen allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. das Apfelschälen mit einem Taschen- oder Obstmesser im Zug, ist weiterhin erlaubt. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen. Mit dieser Verordnung nach dem Waffengesetz haben die zuständigen Behörden erheblich größere Sanktionsmöglichkeiten. So ist die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände können sichergestellt und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Daniela Behrens, erklärt: „Um die nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen zu senken, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV senden wir das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen! Außerdem stärken wir die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Wenn Messer und andere Waffen bei Kontrollen aufgefunden werden, können diese nun konsequent eingezogen und aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus wird die Polizei auch weiterhin repressiv mit aller Konsequenz gegen Messerangreifer vorgehen.“ Einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Waffen- und Messerverbot im ÖPNV finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter: www.mi.niedersachsen.de/Waffenverbot_OPNV
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Dietrich-Bonhoeffer-Klinik soll zum 30. Juni 2026 geschlossen werden. NLS sieht bei Schließung der Klinik in Ahlhorn Versorgungslücke Aufgrund einer nicht auskömmlichen Finanzierung wird die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn zum 30. Juni 2026 den Betrieb einstellen. Die Klinik ist die bundesweit größte Einrichtung zur Behandlung suchterkrankter Kinder und Jugendlicher nach abgeschlossenem Entzug. Das Klinikaus verschärft die angespannte Versorgungssituation suchtkranker Kinder und Jugendlicher. Der Verlust von 60 Behandlungsplätzen kann nicht durch andere Einrichtungen kompensiert werden. Schon jetzt steht nur ein beschränktes Angebot für die Zielgruppe zur Verfügung. Aufgrund von Entwicklungen wie der steigenden psychischen Belastung junger Menschen und der zunehmenden missbräuchlichen Einnahme opioidhaltiger Medikamente geht die Niedersächsische Landesstelle für Suchfragen (NLS) von einem eher steigenden Bedarf für derartige Behandlungsangebote aus.
von Sigrid Lappe 27. März 2026
Philippi begrüßt Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz: „Ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern“ Am heutigen Freitag, 27. März 2026, wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat gebilligt. Niedersachsen hatte sich in den vergangenen Monaten für Anpassungen im Gesetz stark gemacht, um eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen auch in der Fläche zu gewährleisten. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußert sich zum heute gebilligten Gesetz wie folgt: „Bund und Länder haben bis zuletzt um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt. Damit konnte die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verhindert werden. Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Umsetzung der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten. Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten. Ziel ist dabei immer, dass - gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - die Versorgung gesichert und durch qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsleistungen in den Krankenhäusern verbessert wird. Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Aber wir haben auch von Anbeginn deutlich gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sind. Denn im Mittelpunkt politischen Handelns hat immer der Mensch an erster Stelle zu stehen. Eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung muss sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen gewährleistet sein. Das nun beschlossene KHAG ist daher ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern. Das KHAG erleichtert die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger, da Fachärztinnen und Fachärzte auch in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können. Der Transformationsfonds darf auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Das sichert Vorhaben zur Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen in der Fläche ab und ermöglicht den Ländern Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung. Fachkrankenhäuser müssen teure Großgeräte künftig nicht mehr zwingend selbst vorhalten, sondern können Sachausstattung über Kooperationen nachweisen. Das senkt Investitionshürden. Ausnahmen zur flächendeckenden Versorgung können einmalig verlängert werden. Allerdings im Einvernehmen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Leider ist auf den letzten Metern ein neuer Aspekt in das Gesetz formuliert worden: die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führt künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika, die im schlimmsten Fall keine Leistungen mehr anbieten dürften. Hier erwarten wir vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem realitätsfähig sind und nicht zu überbordender Bürokratie führen, damit eine zügige Umsetzung der Reform in den Ländern gewährleistet werden kann.“ Hintergrund: Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sollen nun durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Monaten konstruktiv in den Diskussionsprozess eingebracht. Nach In-Kraft-Treten des KHAG ist die Anpassung des Fachverfahrens KLAAS erforderlich, um Alt- und Neuanträge der Krankenhäuser auf die Leistungsgruppen parallel abzubilden und MD-Gutachten verarbeiten zu können. Eine zweite Antragsrunde, in der die Krankenhäuser ihre Anträge nach KHAG bestätigen, soll ca. 2 Monate nach In-Kraft-Treten des KHAG erfolgen.
von Sigrid Lappe 26. März 2026
Haushaltsjahr 2025: Defizit von 83 Millionen Euro Kommunale Finanzkrise prägt Ergebnis Region erreicht eigene Einsparziele Die Region Hannover legt im vorläufigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 ein Defizit von 83,095 Millionen Euro vor. Damit ist das Ergebnis besser ausgefallen als ursprünglich mit 114,414 Millionen Euro Defizit erwartet. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 (-8 Millionen Euro) hat sich das Ergebnis allerdings deutlich verschlechtert. „Die stark negative Entwicklung der Finanzlage der deutschen Kommunen insgesamt schlägt sich damit auch im Jahresergebnis der Region Hannover nieder“, sagt Cordula Drautz, Finanzdezernentin der Region Hannover. Allerdings konnten durch das verbesserte Ergebnis die im Haushaltssicherungskonzept (HSK) für 2025 angestrebten Konsolidierungsziele erreicht werden. „Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, unser Sparziel aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen. Ein Aufatmen gibt es aber leider nicht“, sagt Drautz weiter. Insbesondere im Bereich der Eingliederungs- und Jugendhilfe zeigten sich Entwicklungen, die sowohl das Jahr 2025 als auch die Folgejahre die Region Hannover stark belasten werden. Die Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 resultiert in erster Linie aus Einmaleffekten im Verkehrsbereich. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 kalkuliert die Region jedes Jahr mit einem wachsenden Defizit. Eine Entwicklung, die die Gesamtfinanzlage der Kommunen in Niedersachsen und im Bundesgebiet widerspiegelt. „Es zeigt sich deutlich, dass auch in den kommenden Jahren große Konsolidierungsanstrengungen auf die Kommunen und auf die Region Hannover zukommen werden“, sagt Cordula Drautz in ihrem Ausblick – verbunden mit einem Appell: „So sehr wir uns auch anstrengen, ohne zusätzliche Unterstützung durch Bund und Land wird es nicht gelingen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die sich vermutlich weiter zuspitzen, steht die Verwaltung vor einem enormen Spagat. Wir müssen eine nachhaltige Konsolidierung unserer Haushalte vorantreiben und gleichzeitig die staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Dafür benötigt es einen strategisch ausgerichteten Ressourceneinsatz. Diesen nehmen wir bei unseren eigenen Prozessen konsequent in den Blick.“ 
von Sigrid Lappe 24. März 2026
Gut versorgt im Landkreis Cuxhaven Niedersachsen investiert 1,2 Mio. Euro in das Versorgungszentrum Schiffdorf Das Regionale Versorgungszentrum (RVZ) an der Wurster Nordseeküste in Nordholz wird um eine Zweigstelle erweitert. Regionalentwicklungsministerin Melanie Walter hat am Dienstag, 14,03.2026 den Förderbescheid in Höhe von 1,2 Millionen Euro für den Aufbau des RVZ Schiffdorf überreicht. In zentraler Lage entsteht dort ein Neubau, der die hausärztliche Versorgung mit mindestens einem zusätzlichen Arztsitz stärkt und wichtige Angebote der Daseinsvorsorge bündelt. Der Standort überzeugt nicht nur durch seine gute Erreichbarkeit – zu Fuß, mit dem Bus oder dem PKW –, sondern auch durch sein breites Angebot: Unter dem Dach des neuen RVZ soll die örtliche Sozialstation eingebunden und für den Südkreis ein weiterer Anlaufpunkt für die Jugendhilfe geschaffen werden. Zudem sind medizinnahe Dienstleistungen wie Physiotherapie und eine Apotheke vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Tagespflege sowie betreutes Wohnen. Telemedizin und der Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und ‑assistenten (NäPAs), die Hausbesuche übernehmen und delegierbare medizinische Aufgaben wie beispielsweise eine Blutentnahme durchführen können, Das spart Wege und verbessert die Versorgung insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger. „Eine verlässliche und wohnortnahe Versorgung sichert Lebensqualität und Zukunft in ländlichen Räumen. Mit den Regionalen Versorgungszentren schaffen wir Strukturen, die medizinische und soziale Angebote bündeln und näher zu den Menschen bringen. Das neue Zentrum in Schiffdorf zeigt: Gemeinsam mit engagierten Partnerinnen und Partnern vor Ort gelingt es uns, Versorgungslücken zu schließen und attraktive Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und Hausärzte zu schaffen – ein wichtiger Baustein für ein starkes und zukunftsfähiges Niedersachsen“, sagte die Ministerin. Landrat Thorsten Krüger dankt allen Beteiligten für die erfolgreiche Umsetzung: „Die Gesundheitsversorgung gehört zwar zu den freiwilligen, aber für mich zu den zentralen Aufgaben der Kreisverwaltung. Die Menschen im Cuxland müssen sich darauf verlassen können, dass medizinische Versorgung vorhanden ist. Wir danken dem Land Niedersachsen und Ministerin Walter für die Förderung. Mein Dank gilt allen, die sich daran bereits beteiligt und dafür engagiert haben.“ Hintergrund: Ein Regionales Versorgungszentrum (RVZ) umfasst ein kommunales Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie verschiedene Angebote der Daseinsvorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Tagespflege und Beratungsangebote, Physiotherapiepraxen, Dienstleistungen rund um Haus und Garten (Handwerker oder Reinigungskräfte) oder auch Cafés als Treffpunkt. Was vor Ort benötigt wird, legen die Kommunen fest. Mit dem Ende der Modellphase 2025, in die Niedersachsen bereits 13,5 Millionen Euro investiert hat, wurde die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt verstetigt. Damit unterstützt das Land Kommunen landesweit bei der Sicherung wohnortnaher Versorgung. Fünf Regionale Versorgungszentren gibt es bereits (Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt), drei weitere befinden sich im Aufbau (Südheide, Gnarrenburg, Borkum).
von Sigrid Lappe 21. März 2026
Niedersächsische Hochschulen glänzen beim Professorinnenprogramm 2030 Wissenschaftsminister Mohrs: „Exzellente Forschung braucht die besten Köpfe – unabhängig vom Geschlecht“ Großer Erfolg für die Gleichstellung an Niedersachsens Hochschulen: Im Professorinnenprogramm 2030 von Bund und Ländern waren alle 19 eingereichten Gleichstellungskonzepte niedersächsischer Hochschulen erfolgreich. Sie haben nun die Möglichkeit, Fördermittel für bis zu drei Professuren zu beantragen. Vier Hochschulen aus Niedersachsen wurden zusätzlich mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet: Die Hochschulen Emden/Leer und Hannover sowie die Universitäten Göttingen und Osnabrück. Wissenschaftsminister Falko Mohrs: : „Exzellente Forschung braucht die besten Köpfe – unabhängig vom Geschlecht. Dieses Ergebnis ist außergewöhnlich: Dass alle 19 niedersächsischen Anträge im Professorinnenprogramm 2030 erfolgreich sind, zeigt eindrucksvoll, wie entschlossen unsere Hochschulen Gleichstellung als strategisches Zukunftsthema vorantreiben. Niedersachsen gehört damit bundesweit zur Spitze. Wenn wir mehr Frauen auf Professuren bringen, stärken wir die Innovationskraft unseres Wissenschaftssystems und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.“ Das Professorinnenprogramm 2030 ist das zentrale Förderinstrument von Bund und Ländern zur Stärkung der Gleichstellung in der Wissenschaft. Insgesamt stellen Bund und Länder 320 Millionen Euro bis 2030 bereit, um Erstberufungen von Professorinnen zu fördern und strukturelle Gleichstellungsmaßnahmen an Hochschulen zu stärken. Hochschulen können bis zum 30. September 2027 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Wissenschaftlerinnen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren stellen.  Niedersachsen unterstützt erfolgreiche Hochschulen zusätzlich mit dem bundesweit einzigartigen landeseigenen Programm „Professorinnen für Niedersachsen“, um im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen besonders attraktive Bedingungen zu schaffen. Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Titeloto Sigrid Lappe
von Sigrid Lappe 14. März 2026
Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte: Marburger Bund fordert Null-Toleranz-Strategie 12. März: Europäischer Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen Pöbeleien in der Notaufnahme, körperliche Übergriffe auf Station und Drohungen in Arztpraxen: Gewalt gegen medizinisches Personal ist längst kein Randphänomen mehr, sondern für viele Beschäftigte trauriger Alltag in niedersächsischen Kliniken. Anlässlich des Europäischen Aktionstages gegen Gewalt im Gesundheitswesen am 12. März warnt der Marburger Bund Niedersachsen vor einer gefährlichen Normalisierung dieser Zustände. Die Zahlen sind alarmierend: Umfragen zeigen regelmäßig, dass ein Großteil der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals bereits Opfer verbaler oder physischer Gewalt geworden ist. Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind gravierend - und verschärfen den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich. Der Marburger Bund Niedersachsen sieht sowohl die Arbeitgeber als auch die Politik in der Pflicht. Häufig fehlen präventive Sicherheitskonzepte, ausreichendes Sicherheitspersonal und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Taten.
weitere Beiträge