Nicht erreichbar – nicht abschließbar: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Ausstellungseröffnung "70 Jahre Luxemburger Abkommen".
Am Mittwoch, 13. Mai wird um 14 Uhr in der Gedenkstätte Bergen-Belsen die Sonderausstellung „70 Jahre Luxemburger Abkommen. Nicht erreichbar – nicht abschließbar: Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ eröffnet.
Zu diesem Anlass werden zwei Nachfahren von ehemaligen Häftlingen erwartet: Die Tochter von Josef Herbert Hadda und die Tochter von Eva Krausova. Beide besuchen zum ersten Mal die Gedenkstätte und werden mit der Leiterin Dr. Elke Gryglewski darüber sprechen, wie die Lagerhaft und das erfahrene Leid ihrer Eltern auch ihre eigenen Leben prägten.
Die Shoah ist das größte Menschheitsverbrechen und das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Der Vernichtungsfeldzug der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten führte zu fast sechs Millionen jüdischen Mordopfern, zu Raub und Terror sowie unendlichem Leid. Sieben Jahre nach dem Ende des Holocaust setzten sich die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany zusammen, um das Unmögliche zu verhandeln. Nach zähem Ringen schlossen diese drei Parteien im September 1952 in Luxemburg ein Abkommen: Ein historischer Meilenstein.
Die Ausstellung zeigt die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Shoah sowie die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die Verbrechen im Nationalsozialismus zu übernehmen.
Das Eröffnungsprogramm:
· Begrüßung durch Dr. Elke Gryglewski (Geschäftsführerin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und Leiterin der Gedenkstätte Bergen-Belsen)
· Podiumsgespräch mit zwei Nachfahren ehemaliger Häftlinge und Dr. Elke Gryglewski sowie Gespräch über die Ausstellung mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und der Claims Conference
· Führung durch die Ausstellung mit den Kuratoren Dr. Jens Hoppe und Dr. Kai Wambach
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Diese Wanderausstellung wurde vom Bundesministerium der Finanzen und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments konzipiert.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo







Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 2. März dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das Gesetz ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes Kinderschutz, welches durch den Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK) erarbeitet und im Mai vergangenen Jahres im Kabinett beschlossen wurde.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (NKischG) soll der Kinderschutz in Niedersachsen dauerhaft gestärkt werden. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind hier Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes, die ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes als oberste Landesjugendbehörde liegen. Insbesondere sollen die vom Land geförderten Beratungs- und präventiven Unterstützungsangebote gestärkt und ausgebaut werden. In den Bereichen Schule und Kinder- und Jugendarbeit wird die Erstellung von Rahmen- und Schutzkonzepten vorgesehen, genauso wie die Beratung durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kinderschutz. Sie soll die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen bei der Entwicklung dieser Konzepte unterstützen. Ergänzend dazu entwickelt das Land Konzepte für regionale, interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um eine Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu erreichen. Weiterhin ist die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz vorgesehen, der Handlungsbedarfe im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien einleitet.
„Mit der Einführung dieses Gesetzes stärken wir den Kinderschutz in Niedersachsen langfristig und schützen so Kinder und Jugendliche vor Gewalt“, betont die niedersächsische Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast: „Studien belegen, dass Kinder, die traumatisiert wurden und danach nicht den notwendigen Schutz erfahren haben, in ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit stark gemindert sein können. Daher brauchen wir Maßnahmen, die rechtssicher verankert sind und dauerhaft umgesetzt werden können.“
Ute Micha, PreDiNo8 Sigrid Lappe, HaWo







