
Region passt Mietobergrenzen für Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe an Neue Werte gelten seit 1. Juli 2026 Die Region passt die Mietobergrenzen für Menschen an, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen – die neuen Angemessenheitswerte sind seit 1. Juli 2026 gültig und richten sich nach den aktuellen Mietpreisen in der gesamten Region. Was sind die Mietobergrenzen? Die Mietobergrenzen, oder auch Angemessenheitswerte, legen fest, bis zu welcher Höhe die Jobcenter und die Sozialämter die Kosten für eine Wohnung in der Regel übernehmen. Die Region Hannover berechnet diese Grenzen anhand der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt und passt sie regelmäßig an die Mietentwicklung an. Grundlage für die neuen Werte sind Mietdaten, die im Rahmen der Erstellung der aktuellen Mietspiegel erhoben wurden, sowie Angebotsmieten. Wie haben sich die Mieten und Mietobergrenzen entwickelt? Die Auswertung zeigt: Die Mieten haben sich in vielen Kommunen weiter erhöht, entsprechend sind auch zahlreiche Angemessenheitswerte gestiegen. Die Veränderungen fallen jedoch je nach Wohnort und Haushaltsgröße unterschiedlich aus: Für einen Zwei-Personen-Haushalt in Hannover steigt die Mietobergrenze beispielsweise von 587 auf 634 Euro monatlich. In Ronnenberg erhöht sie sich für dieselbe Haushaltsgröße von 500 auf 605 Euro, in Uetze von 467 auf 567 Euro. Für Drei-Personen-Haushalte beträgt die Erhöhung in Burgwedel 103 Euro, in Wennigsen 88 Euro. Für einen Vier-Personen-Haushalt in Hannover steigt der Wert von 834 auf 901 Euro. In einigen Fällen bleiben die Angemessenheitswerte unverändert. Hintergrund ist, dass die aktuelle Datenauswertung dort teilweise niedrigere Werte ergeben hat. Auf Absenkungen verzichtet die Region Hannover jedoch bewusst, um das Angebot an angemessenem Wohnraum nicht weiter einzuschränken und zusätzliche Kostensenkungsverfahren zu vermeiden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen auf Wohnungssuche noch größere Schwierigkeiten haben oder bestehende Mietverhältnisse unter zusätzlichen Druck geraten. Welche finanziellen Auswirkungen haben die neuen Mietobergrenzen? Die Region rechnet mit höheren Ausgaben, da nun höhere Unterkunftskosten übernommen werden können. Zudem können durch die Anhebung der Mietobergrenzen künftig auch Haushalte mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Unterstützung erhalten, die bislang knapp oberhalb der sozialrechtlichen Bedarfsgrenze lagen. Insgesamt hat die Region rund 360 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 für Leistungen der Unterkunft und Heizung eingeplant.

627 Mio. Euro für Hochschulbau und Forschungsinfrastruktur Niedersachsen startet ein großes Investitionsprogramm für seine Hochschulen. Zusätzlich zu den regulären Bau- und Sanierungsmitteln stellt das Land rund 627 Millionen Euro für Bau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes das ermöglicht, notwendige Modernisierungen in Hochschulen zügig umzusetzen. Der Bereich Wissenschaft genießt im Land Niedersachsen hohe Priorität. Mit den Investitionen werden die Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Innovation nachhaltig gestärkt. „Wir investieren massiv in die Zukunft des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen. Von diesem Programm profitieren alle 18 niedersächsischen staatlichen Hochschulen, die Universitätsmedizin sowie die Forschungsinfrastruktur des Landes. Wir sanieren damit nicht nur die bauliche Infrastruktur, sondern verbessern auch die Studien-, Lehr- und Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen“, erläutert Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs. Die Mittel werden verwandt für Neubauten, die Modernisierung bestehender Gebäude, technische Ausstattung, energetische Sanierungen sowie die Schaffung zeitgemäßer Lern-, Lehr- und Arbeitsräume. Geplant sind auch die Sanierung von Sanitäranlagen und Seminarräumen, Um- und Neubauten von Mensen, moderne LED-Beleuchtung, Maßnahmen zum Sonnenschutz, Räume für hybride Lehrformate sowie neue Möblierungs- und New-Work-Konzepte. Insgesamt umfasst die Projektliste 143 Maßnahmen, deren Umsetzung bis spätestens 2042 vorgesehen ist. Hier einige Beispiele: An der TU Braunschweig ist die Ersatzunterbringung für das Gebäude „Langer Kamp 8“ vorgesehen (rund 36,5 Millionen Euro/. Das Institutsgebäude kann wegen Gesundheitsschutz nur noch befristet genutzt werden. An der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannove r sind rund 9,5 Millionen Euro für den Neubau einer Mensa am Standort Bünteweg vorgesehen. Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustands des TiHo-Towers soll dort eine moderne Mensa entstehen. Auch die Forschungsinfrastruktur profitiert von den Investitionen: An der Universität Oldenburg ist die Gesamtsanierung des denkmalgeschützten Energielabors vorgesehen. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf Maßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz. Gefördert werden unter anderem Großwärmepumpen, intelligente Heizungssteuerungen, moderne Kälte-, Elektro- und Beleuchtungsanlagen, neue Lüftungssysteme, der Austausch von Fenstern und Türen sowie Wärmedämmmaßnahmen. Auch die Umrüstung von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Wärmepumpentechnologie wird unterstützt. Ein herausragendes Vorhaben ist die Modernisierung des Heizkraftwerks der Universität Göttingen mit einem Investitionsvolumen von rund 39 Millionen Euro. Damit schafft die Universität die Voraussetzungen für eine zukünftige regenerative Wärmeversorgung. Von der Maßnahme profitiert neben der Universität auch die Universitätsmedizin Göttingen. Verteilung nach Bedarf „Für uns gilt ein klarer Grundsatz: Kein Euro darf verloren gehen. Wir werden die mit den bereitgestellten Bundesmittel verbundenen Chancen konsequent für Niedersachsen nutzen“, so Minister Mohrs. Hintergrund: Die Mittel stammen aus zwei Programmen aus den Investitionsmitteln des Bundes aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK): rund 377 Millionen Euro (60 Prozent) aus der gemeinsamen Bauinitiative von Bund und Ländern, rund 250 Millionen Euro (40 Prozent) aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Mit den Bundesmitteln sind verbindliche Fristen verbunden. Die Mittel aus der gemeinsamen Bauinitiative von Bund und Ländern müssen bis 2030 verausgabt werden. Für die Mittel aus dem LuKIFG gilt eine Umsetzungsfrist bis 2042. Somit können sowohl kurzfristig notwendige Maßnahmen als auch langfristige Investitionen in die Hochschulinfrastruktur des Landes finanziert werden.
Mayors for Peace Flaggentag der Mayors for Peace: Städte rufen zu nuklearer Abrüstung auf Der Internationale Gerichtshof in Den Haag stellte vor genau 30 Jahren, am 8. Juli 1996, in einem Rechtsgutachten fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem bekräftigte er die völkerrechtliche Pflicht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ Doch gegenwärtig spielen Atomwaffen wieder eine stärkere Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik. Das nukleare Abrüstungsregime scheint geschwächt. Nach Schätzungen von Expertinnen und Experten des Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI verfügen die neun Atommächte noch immer über 12.187 Atomsprengköpfe. Die Friedensforscherinnen und -forscher warnen zudem vor einem neuen Wettrüsten der Atommächte. Belit Onay, Oberbürgermeister von Hannover und Vizepräsident des Netzwerkes Mayors for Peace: „Die Atombombe ist zurück auf der Weltbühne. Das können wir als Mayors for Peace nicht akzeptieren. Die Welt braucht gerade jetzt, in Zeiten, in denen die regelbasierte Weltordnung ins Wanken gerät, wieder eine Rückkehr an den Verhandlungstisch der atomaren Abrüstungsverhandlungen. Dafür werden wir uns als Lead City der Mayors for Peace gemeinsam mit über 900 Städten in Deutschland stark machen.“ Um einer neuen Dynamik des nuklearen Wettrüstens entgegenzutreten, setzen die „Mayors for Peace“-Mitgliedsstädte mit dem Hissen der „Mayors for Peace“-Flagge vor den Rathäusern am 8. Juli ein deutliches Zeichen. Die Mitglieder des unter der Präsidentschaft von Hiroshima stehenden internationalen Netzwerkes erinnern an diesem Tag an das IGH-Rechtsgutachten von 1996 und setzen sich für nukleare Abrüstung und weltweiten Frieden ein.

Paul-Eric Stolle ausgezeichnet mit dem Niedersächsischen Verdienstkreuz Feierliche Aushändigung am 26. Juni im Regionshaus Für sein langjähriges ehrenamtliches Wirken im Schützen- und Jagdwesen sowie im Natur- und Tierschutz wurde Paul-Eric Stolle aus Hemmingen mit dem Verdienstkreuz am Bande des Niedersächsischen Verdienstordens ausgezeichnet. Die feierlichen Übergabe fand am Freitag, 26. Juni durch den Ersten Regionsrat Jens Palandt im Haus der Region Hannover statt.

Ausschreibung für den SPRENGEL PREIS 2027 gestartet Preis mit Reisestipendium „NIEDERSACHSEN IN EUROPA“ Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur vergeben alle zwei Jahre in Kooperation mit dem Sprengel Museum Hannover den SPRENGEL PREIS, der wichtige Impulse für den europäischen Kunst- und Kulturaustausch setzt. Um die bildende Kunst als Medium der europäischen Verständigung zu stärken, ist der SPRENGEL PREIS mit dem Reisestipendium „NIEDERSACHSEN IN EUROPA“ verbunden. Bewerbung ist bis zum 6. Juli 2026 möglich. Der von Kunstsammler Bernhard Sprengel 1980 erstmals ausgelobte Preis wird seit 1991 von der Niedersächsischen Sparkassenstiftung vergeben – seit 2021 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Er zeichnet Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Niedersachsen aus, die mit ihrem Schaffen einen wichtigen Beitrag zur zeitgenössischen Kunst leisten. Zu den bisherigen Preisträgerinnen und -trägern zählen u. a. Andreas Slominski, Bjørn Melhus, Antje Schiffers, Friedrich Kunath, Benjamin Badock und Toulu Hassani, 2025 wurde Sven-Julien Kanclerski mit dem SPRENGEL PREIS ausgezeichnet. Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Land Niedersachsen gewähren einer niedersächsischen bildenden Nachwuchskünstlerin oder einem Nachwuchskünstler vom 1. Januar bis 30. Juni 2027 ein bis zu sechsmonatigem Reisestipendium. Die Künstlerinnen und Künstler können sich mit einem künstlerischen Projekt und detaillierten Angaben zu der von ihnen geplanten Reise in ein europäisches Land für den Preis bewerben. Der SPRENGEL PREIS ist mit 25.000 Euro dotiert. Davon stehen 12.500 Euro für Reisekosten, Unterkunft und Lebenshaltungskosten im Rahmen des Auslandsaufenthaltes zur Verfügung. Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt findet die Verleihung des Preises und eine Einzelausstellung im Sprengel Museum Hannover statt. Und zur Eröffnung der Ausstellung erscheint ein Katalog, der das Werk der Preisträgerin oder des Preisträgers sowie den Aufenthalt im europäischen Ausland dokumentiert. Ausstellung und Katalog sind Teil des Stipendiums und werden ebenfalls aus Mitteln der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Landes Niedersachsen finanziert. „Kunst kann als universelle Sprache Brücken schlagen: Sie eröffnet neue Perspektiven, fördert Verständnis und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa. Mit dem Reisestipendium ermöglichen wir jungen Künstlerinnen und Künstlern aus Niedersachsen, internationale Erfahrungen zu sammeln, Netzwerke zu knüpfen und ihre Arbeit im europäischen Austausch weiterzuentwickeln“, so Niedersachsens Kulturminister Falko Mohrs. Dr. Johannes Janssen, Direktor der Niedersächsischen Sparkassenstiftung: „Der SPRENGEL PREIS ist für die Niedersächsische Sparkassenstiftung ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung im Bereich der Bildenden Kunst in Niedersachsen. Gleichzeitig bereichert das damit verbundene Reisestipendium den Preis um die Perspektive auf ein vielfältiges Europa.“ „Mit dem SPRENGEL PREIS und dem Reisestipendium stärken die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kunst aus Niedersachsen im europäischen Kontext. Die Förderung eröffnet künstlerische Erfahrungen, deren Wirkung weit über die Landesgrenzen hinaus reicht. Wir freuen uns, auch 2027 die im Rahmen des Reisestipendiums entstandenen Arbeiten im Sprengel Museum Hannover präsentieren zu können“, so Dr. Reinhard Spieler, Direktor des Sprengel Museums Hannover. Die Künstlerinnen und Künstler können sich mit einem künstlerischen Projekt und detaillierten Angaben zu der von ihnen geplanten Reise in ein europäisches Land für den Preis bewerben. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben, ihre akademische Ausbildung in Niedersachsen absolviert haben oder ihren Produktionsstandort (Atelier) in Niedersachsen haben. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Bewerbungen können bis 06.07.2026 online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gerichtet werden. Die Ausschreibung findet sich unter: https://www.mwk.niedersachsen.de/251157.html Die Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Titelfoto Matthias Falk, hannover-fotografie

50 Kliniken kämpfen gegen Benachteiligung freigemeinnütziger Unternehmen Unternehmen aus ganz Niedersachsen machen mit der Kampagne „Klinikfinanzierung fair Niedersachsen“ auf ihre bedrohliche Lage aufmerksam Mit deutlichen Worten und dem Start der Kampagne „Klinikfinanzierung fair Niedersachsen“ haben Verantwortliche im Namen von mehr als 50 teilnehmenden Krankenhäusern am 21. Mai im hannoverschen Krankenhaus DIAKOVERE Henriettenstift auf die bedrohliche Lage freigemeinnütziger Betreiber aufmerksam gemacht.

„Mit Energie in die Zukunft“ Stadt Lehrte informiert über Wärmeplanung, Wärmenetze und Quartierskonzepte Die Stadt Lehrte lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich zu einer Informationsveranstaltung am 28. Mai 2026 ein. Unter dem Titel „Mit Energie in die Zukunft – Wärmeplanung, Wärmenetze und Quartiere im Fokus“ werden von 18.00 bis 21.00 Uhr im Kurt-Hirschfeld-Forum in der Burgdorfer Straße 16 die neuesten Entwicklungen und Planungen im Bereich der kommunalen Wärmeversorgung vorgestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die aktuellen Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, die eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung in Lehrte bilden. Des Weiteren wird die Stadtwerke Lehrte GmbH ihre detaillierte Wärmenetzstudie präsentieren, die Potenziale für den Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen aufzeigt. Ein weiterer wichtiger Programmpunkt ist die Vorstellung des Quartierskonzepts der Stadt Lehrte, das zukunftsweisende Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung und Sanierung in einzelnen Stadtteilen aufzeigt und dessen Umsetzung aktuell beginnt. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die in Lehrte aktiv gestaltet werden soll. Mit dieser Veranstaltung sollen die Lehrterinnen und Lehrter umfassend über die geplanten Schritte informiert und in den Prozess eingebunden werden. Experten und Verantwortliche, darunter Energieberater, Heizungsbauer, PV-Anbieter, die Klimaschutzagentur und die Stadt Lehrte, stehen an Ständen für Fragen beim "Markt der Möglichkeiten" zur Verfügung.

STADT-HANNOVER-PREIS „Frauen machen Standort“ Bewerbungszeitrum vom 18. Mai bis 23. August 2026 Der STADT-HANNOVER-PREIS „Frauen machen Standort“ feiert 2026 sein 25-jähriges Jubiläum – und sucht erneut die hannoversche Unternehmerin des Jahres. Auch im Jubiläumsjahr werden Frauen ausgezeichnet, die mit unternehmerischer Stärke, innovativen Ideen und nachhaltigem Engagement die Wirtschaft in der Landeshauptstadt prägen und voranbringen. „Unternehmerinnen gestalten Hannover – mit Ausdauer, Mut und klaren Vorstellungen für die eigene unternehmerische Zukunft. Der STADT-HANNOVER-PREIS zeigt seit 25 Jahren, welch beeindruckende Vielfalt an wirtschaftlicher Kompetenz und Innovationskraft in unserer Stadt steckt“, sagt Anja Ritschel, Wirtschafts- und Umweltdezernentin der Landeshauptstadt Hannover.
