Freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit stärken und qualifizieren, Beteiligung junger Menschen verbessern und Vielfalt in der Jugendarbeit erlebbar machen – dafür steht das niedersachsenweite Förderprogramm „4Generation – Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt in den kommenden fünf Jahren insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung..
didacta 2026 vom 10. bis 14. März 2026 in Köln
Landesmedienanstalten präsentieren Kompetenzprojekte
Fünf Landesmedienanstalten stellen gemeinsam ihre bundesweiten Medienkompetenz- und Jugendschutzprojekte auf der Bildungsmesse didacta 2026 in Köln vor. Vom 10. bis 14. März 2026 laden sie Fachpublikum, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Interessierte ein, sich am gemeinsamen Messestand über aktuelle Initiativen und Bildungsangebote zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der Stand wird maßgeblich von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), der Landesanstalt für Medien NRW sowie der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) gestaltet. Vorgestellt werden zudem bundesweite Gemeinschaftsprojekte der Landesmedienanstalten.
Zu den Initiativen gehören u. a. die Peer-to-Peer-Beratungsplattform JUUUPORT, der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) mit Studien zum Medienumgang von Kindern und Jugendlichen, der Newstest zur Förderung von Nachrichtenkompetenz, das Serious Game THE FEED zu Algorithmen und KI, das Internet-ABC für den sicheren Einstieg ins Netz, die europäische Medienkompetenzinitiative klicksafe oder der Elternratgeber FLIMMO. Besucher*innen können die Angebote vor Ort kennenlernen und mit Expert*innen ins Gespräch kommen.
Ein Höhepunkt der Messe ist die Vorstellung des Jugendschutz- und Medienkompetenzberichts 2026 der Landesmedienanstalten am Freitag, 13. März 2026 um 13 Uhr am gemeinsamen Stand. Der Bericht widmet sich u. a. der Rolle von Influencerinnen und Influencer für die Meinungsbildung, Plattform- und Algorithmus Logiken, Fragen der Altersverifikation sowie aktuellen Debatten über Social-Media-Nutzung und mögliche Altersgrenzen.
Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, den Stand auf der didacta 2026 zu besuchen und sich über Projekte und aktuelle Entwicklungen im Jugendmedienschutz zu informieren.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Niedersächsischen Schulgesetzes:
Mehr Freiräume und gelebte Demokratie für Schulen
In ihrer Kabinettssitzung am 24. 2. 2026 hat die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.
Beabsichtigt, ist, den Gesetzentwurf im Rahmen des März-Plenums einzubringen. Mit der Novelle sollen zentrale schulpolitische Vorhaben für mehr Bildungsqualität und gleiche Bildungschancen für alle umgesetzt werden, darunter mehr pädagogische Freiräume und gelebte Demokratie für Schulen sowie klare Regeln für Distanzunterricht.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt: „Wir wollen gute und gerechte Bildung weiter ausbauen und unsere Schulen nachhaltig stärken. Daher verbinden wir mit der Novelle unseres Schulgesetzes eine klare Qualitätsoffensive mit zwei zentralen Leitlinien: mehr Demokratie an Schulen und mehr Freiräume an Schulen. Wir stärken die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler verbindlich – von der Klassenvertretung bis zu den landesweiten Gremien – und fördern so demokratische Kompetenzen im Schulalltag. Gleichzeitig erweitern wir die pädagogischen Gestaltungsspielräume, damit Schulen Unterricht flexibler, individueller und durchlässiger organisieren können. So schaffen wir starke Schulen, die Qualität sichern, Teilhabe ermöglichen und allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Zudem schaffen wir klare Regeln für Distanzunterricht.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mehr Demokratie an Schulen
· In allen Schulformen und Schulbereichen soll die Wahl einer Klassenvertretung verbindlich eingeführt werden. Das gilt künftig auch für den Primarbereich und an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Zudem wird festgelegt, dass die Klassenschülerschaft den Klassenrat bildet.
· Auch eine weitere Neuerung betrifft die Stärkung der Schülervertretung: Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates wird gesetzlich verankert und damit institutionell abgesichert.
· Darüber hinaus sollen digitale Sitzungsformate für schulische Gremien – einschließlich Landesschülerrat, Landeselternrat und Landesschulbeirat – rechtssicher ermöglicht werden.
Mehr Freiräume an Schulen
· Die Oberschule erhält mehr Spielräume, den Unterricht stärker jahrgangsbezogen zu gestalten und so die Durchlässigkeit der Bildungswege zu erhöhen. Ziel ist es, die individuelle Förderung zu stärken und den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler noch besser gerecht zu werden.
· Grundschulen können künftig auch die Schuljahrgänge 1-4 als pädagogische Einheit (jahrgangsübergreifend) führen.
· Die bereits eingeleitete und ab dem Schuljahr 2027/2028 gültige Reform der gymnasialen Oberstufe wird im Schulgesetz verankert. Um den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Profilbildung zu ermöglichen, werden in der Qualifikationsphase die bisher vorgegebenen Schwerpunkte mit ihren festgelegten Fachkombinationen aufgehoben. Damit wird dem KMK-Grundsatz der Gleichwertigkeit von Fächern Rechnung getragen und Schülerinnen und Schülern eine größere Wahlfreiheit ermöglicht, ihre Fächer stärker entsprechend ihren unterschiedlichen Neigungen, Begabungen und Interessen zu wählen.
Weitere Änderungen
Das Fach Werte und Normen soll künftig auch im Primarbereich verbindlich als Unterrichtsfach eingeführt werden.
Erstmals wird ein gesetzlicher Rahmen für Distanzunterricht geschaffen. Schulen erhalten die Möglichkeit, in besonderen Situationen – etwa bei extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Betretungsverboten oder unvorhersehbarer Unbenutzbarkeit des Schulgebäudes – Distanzunterricht verpflichtend anzuordnen. Präsenzunterricht bleibt aber weiterhin der Regelfall. Die Möglichkeit, unabhängig von Ausnahmefällen Teile des Unterrichts als Distanzunterricht anzubieten, wird für berufsbildende Schulen und Abendgymnasien zugelassen und in Reaktion auf die Anhörung auf diese Fälle beschränkt.
Die bestehenden Regelungen zur Beruflichen Orientierung werden gebündelt und zentral im Schulgesetz verortet und zugleich erweitert.
· Um unterschiedlichen Beeinträchtigungen wie einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Dyskalkulie bei der Leistungsbewertung Rechnung tragen zu können, werden klare Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz im Gesetz aufgenommen. Der Nachteilsausgleich dient der Sicherstellung von Chancengleichheit, indem er allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, ihre Leistungen – z.B. durch angepasste Prüfungsbedingungen – zu zeigen. Beim Notenschutz kann bei bestimmten Beeinträchtigungen von dem allgemeinen Leistungsmaßstab abgewichen werden, z.B. indem auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet wird. Der Notenschutz bei Dyskalkulie kann Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs gewährt werden. Es wird so sichergestellt, dass die KMK-Vorgaben an den weiterführenden Schulen weiterhin erfüllt werden.
· Änderungen bei der Förderschule sollen unter anderem bewirken, dass künftig nur Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Förderschulen mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt besuchen können.
· Künftig ist das Recht auf einen diskriminierungsfreien Schulbesuch ausdrücklich gesetzlich verankert. Damit wird der Schutz vor Benachteiligung nicht nur als pädagogisches Leitprinzip bestätigt, sondern rechtlich verbindlich festgeschrieben.
· Zudem bleibt der Religionsunterricht an den Fachschulen für Sozial- und Heilpädagogik weiterhin Bestandteil des Bildungsangebots. Von der ursprünglich vorgesehenen Streichung wird abgesehen. Damit wird der Bedeutung religiöser und ethischer Bildung in der Ausbildung angehender Fachkräfte weiterhin Rechnung getragen.
· Partnerschulen des Leistungssports sowie Eliteschulen des Fußballs können künftig bei aufnahmebeschränkten Schulen Schülerinnen und Schüler mit besonderer sportlicher Begabung vorrangig aufnehmen. Damit wird der Förderung des Leistungssports zusätzlich Rechnung getragen.
· Im NSchG festgehalten wird auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz), die am 01.01.2027 in Kraft treten soll. Eine Übergangsregelung für die Berufsfachschule Pflegeassistenz wurde ergänzt.
· Schulträger bekommen die Möglichkeit, aus einer bestehenden Oberschule bei ausreichenden Schülerzahlen eine integrierte Gesamtschule in einem Zug zu errichten. So müssen nicht zwei parallele Systeme (aufsteigende Gesamtschule und auslaufende Oberschule) organisiert werden.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo
Mit POW und WOW: Kulturstadt Hannover kooperiert mit Event-App „Was Geht“
Die Landeshauptstadt Hannover zeigt die ganze Bandbreite ihrer kulturellen Kraft und Vielfalt unter der Marke Kulturstadt Hannover. Jetzt wird diese Marke in die Event-App „Was Geht“ integriert – für noch mehr Sichtbarkeit und Raum für die Kultur in Hannover.
In der App „Was Geht“ stehen die Kulturstadt-Angebote kleinerer Akteurinnen und Akteure gleichberechtigt neben denen größerer Kulturinstitutionen. „Schluss mit dem hannoverschen Understatement. Hannover ist Kulturstadt und das zeigen wir auch!“, betont Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender und sagt weiter: „Mit der Kooperation von Kulturstadt Hannover und ‚Was Geht‘ rücken spartenübergreifend Kulturveranstaltungen von Einrichtungen der Stadt, des Landes und der freien Szene in den Fokus, ob großes Stadionkonzert, kleineres Galerie-Event oder eine Veranstaltung der Stadtteilkultur. Und zwar so übersichtlich, dass Hannovers kultureller Reichtum bis in die Stadtteile, also dort, wo Hannover besonders lebendig ist, leicht auffindbar und damit zugänglich wird. Ich freue mich sehr, dass wir mit Ronja Nickel eine starke Gründerin gefunden haben, die diesen inhaltlichen Anspruch mit uns teilt“.
„Ich habe ‚Was Geht‘ mit dem Ziel gegründet, Kultur für alle sichtbar und erlebbar zu machen. Umso mehr freut es mich, mit der Kulturstadt Hannover eine starke Partnerin an meiner Seite zu wissen, die diese Vision nicht nur teilt, sondern auch gemeinsam mit mir in die Tat umsetzt“, sagt Gründerin und Geschäftsführerin Ronja Nickel.
Die APP Was Geht – erkennbar am orangenen W auf hellblauem Grund - ist kostenlos unter Google Play und im Apple AppStore erhältlich
Die Zusammenarbeit zwischen der Kulturstadt und „Was Geht“ läuft gemäß Ausschreibung zunächst für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung.








Förderprogramm "4Generation" für Vielfalt, Beteiligung Engagement für Jugendarbeit
Die Anträge für Projekte können unter 4generation gestellt werden. Die Antragstermine sind jeweils zum Monatsersten, Start der beantragten Projekte kann dann frühestens jeweils einen Monat nach Fristende sein.
Die Projektideen sollen dabei von jungen Menschen in Jugendverbänden, -gruppen, -initiativen und -einrichtungen entwickelt, und umgesetzt werden.
Das Förderprogramm „4Generation – Vielfalt -Beteiligung -Engagement in der Jugendarbeit“ fördert seit Anfang 2021 innovative und kreative Projektideen von Jugendgruppen, -verbänden und -initiativen.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
