Gesetzesänderung zu EU-Fördergesetz geht in die Verbandsbeteiligung
EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Das Niedersächsisches ELER-Fördergesetz, also das Gesetz, das die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) regelt, soll aktualisiert werden. Damit soll eine weiterentwickelte Bundes- und EU-Gesetzgebung aufgegriffen werden. Am 10.06.2025 hat das Kabinett zugestimmt, den Gesetzesentwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass gerade kleinere gemeinnützige Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren, da sie nun nicht mehr bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anwenden müssen. Dies betrifft beispielsweise Vergaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte, beziehungsweise den Verzicht auf europaweite Ausschreibungen
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Gerade kleinere Vereine sollen von den vereinfachten Regelungen zur ELER-Förderung in Niedersachsen profitieren können, um die EU-Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume optimal einzusetzen. Besonders im Flächenland Niedersachsen ist das wichtig. Ein weiterer beabsichtigter positiver Effekt ist – ganz im Sinne unserer Offensive ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ – ein verschlankter Verwaltungsprozess und damit weniger Bürokratie.“
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042
Stadt baut parallel soziale Infrastruktur in den Quartieren auf
Laut eines aktuellen Berichtes der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird bedingt durch den demographischen Wandel die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in der Stadt bis 2042 um 16,5 Prozent auf rund 44.450 ansteigen. (Ende 2023: 38.149). Die Untersuchung, die in Kürze den Ratsgremien zur Information vorgelegt wird, beleuchtet auch die Entwicklungen rund um die Pflegesituation von älteren Menschen im eigenen Haushalt und die Auswirkungen auf Angehörige. Die LHH hat bereits frühzeitig und präventiv mit dem Aufbau der sozialen Infrastruktur in den Quartieren begonnen, um den Menschen niedrigschwellige Angebote zu machen, damit sie länger selbstbestimmt leben können.

Anzahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an
Im Dezember 2023 waren 38.149 Menschen im Stadtgebiet Hannover pflegebedürftig, sie hatten mindestens einen Pflegegrad eins. Dies entspricht 6,9 Prozent der hannoverschen Bevölkerung (auch Pflegequote genannt).
Seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990-er Jahre ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hannover aber auch bundesweit, kontinuierlich gestiegen.
Die Anzahl Pflegebedürftiger in Hannover hat sich seit 2007 fast verdreifacht von rund 14.300 auf über 38.000 Ende 2023. Die Pflegequote erhöhte sich sukzessive von 2,8 auf 6,9 Prozent. Weil das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit höherem Alter deutlich steigt, ist diese Zunahme im Wesentlichen eine Folge demografischer Alterung.
Vier von fünf Pflegebedürftigen in Hannover leben zu Hause (83 Prozent)
Laut des Berichtes der städtischen Koordinierungsstelle Sozialplanung werden die meisten Menschen zu Hause pflegerisch versorgt, weniger als ein Fünftel lebte in einer Pflegeeinrichtung. Während bis 2007 noch fast 40 Prozent der Pflegedürftigen in einer Pflegeeinrichtung lebten, waren es Ende 2023 nur noch 17 Prozent.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ausschließlich von Angehörigen oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld gepflegt werden, sei vor allem in den letzten Jahren stark angestiegen. Waren es 2021 noch rund 15.400 Menschen, die ohne Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wurden, waren es 2023 fast 22.400 Menschen.
Quartierszentren für ältere Menschen zur Prävention und für ein längeres selbstbestimmtes Leben
Die Stadt Hannover baut seit 2023 in den Quartieren eine soziale Infrastruktur für die älteren Menschen sowie deren Angehörige auf. „Mit den Quartierszentren, die wir gemeinsam mit anderen Trägern im Quartier schaffen, erreichen wir, dass vielen älteren Menschen das Leben zu Hause erleichtert wird“, so Sylvia Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration der LHH. Niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten oder die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen entstehen beispielsweise in den hannoverschen Quartieren ebenso wie kostengünstige und vor allem gesellige Mittagstischangebote. „So bieten wir älteren Menschen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil kostengünstig und gemeinsam mit anderen zu essen, ein oft ehrenamtlich organisiertes Angebot, das mittlerweile in vielen Quartieren Hannovers sehr gut angenommen wird“, betont Bruns.
Mehr pflegende Angehörige als Pflegekräfte
Rein rechnerisch kümmerten sich in der LHH mehr Angehörige oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld um pflegebedürftige Menschen, als Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen, so die Ergebnisse der Analyse der städtischen Koordinationsstelle Sozialplanung.
Unterstellt man, dass sich ausschließlich eine Hauptpflegeperson um eine zu Hause lebende pflegebedürftige Person kümmert, seien das, laut der Untersuchung, nahezu 32.000 pflegende Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld.
„Die Stadt Hannover setzt darauf, Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige weiter auszubauen, beispielsweise eine mobile Pflegeberatung in Apotheken genau für diese Zielgruppe“, erläutert Bruns.
Laut Pflegestatistik arbeiteten Ende 2023 in den hannoverschen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 7.250 Personen und weitere 6.000 in Pflegeheimen. Das seien in Summe 13.250 Personen und damit deutlich weniger, als pflegende Angehörige.
In Zukunft sei, laut des Berichtes abzusehen, dass das Potential an Arbeitskräften, Pflege(fach)kräften und pflegenden Angehörigen sinke und sich damit die Pflegekrise infolge der demografischen Alterung gleich aus zwei Richtungen zuspitze: Einerseits durch eine bis Anfang der 2040-er Jahre absehbar deutlich steigende Anzahl Pflegebedürftiger, andererseits durch ein zeitgleich sinkendes Potential an jüngeren Menschen.
Ein Plus von 6.300 pflegebedürftige Menschen bis 2042
Lt. Schätzung vollzieht sich die Anzahl Pflegebedürftiger in den nächsten beiden Jahrzehnten in drei Phasen, so die städtische Koordinationsstelle Sozialplanung:
Bis Ende der 2020-er Jahre setze sich die stark steigende Anzahl Pflegebedürftiger, die vor allem Ausdruck der gestiegenen Anzahl der hochaltrigen Bevölkerung (85 Jahre und älter) sei, nochmals fort (plus 1.300 also plus 3,4 Prozent).
Anfang der 2030-er Jahren folge ein eher moderater Anstieg, weil ein temporäres „Bevölkerungsplateau“ unter den Hochaltrigen erwartet würde und vorübergehend geburtenschwächere Jahrgänge folgten.
Anfang der 2040-er Jahre erreiche die sogenannte „Babyboomer-Generation“ das für Pflegebedürftigkeit besonders relevante Alter. Geschätzt wird ein Plus von 6.300 Pflegebedürftigen bis Ende 2042 (plus 16,5 Prozent im Vergleich zu Ende 2023).
„Die Prognosezahlen machen deutlich, dass sich bereits heute spürbare Engpässe in der Versorgung in den kommenden Jahr(zehnt)en verdichten könnten. Umso wichtiger ist es, jetzt die sozialen Unterstützungsstrukturen aufzubauen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, lange selbst bestimmt leben zu können “, erläuterte Bruns.
Hintergrundinformation zur Pflegestatistik und Methodik der Vorausschätzung
Die Ergebnisse zur Struktur und Entwicklung der in der LHH lebenden Pflegebedürftigen basieren auf einer Sonderauswertung der Koordinationsstelle Sozialplanung / Dezernat für Soziales und Integration. Datenbasis dafür ist die Pflegestatistik, die auf einer zweijährlichen Vollerhebung mit Auskunftspflichtbasiert, jeweils im Dezember, zuletzt Ende 2023.
Befragt wurden nicht die Pflegebedürftigen selbst, sondern ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung. Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten können. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder -bedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse oder der Privatversicherung über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nicht alle, die einen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten, wissen oder nutzen dies. Wie viele dies sind, ist unklar.
Die Vorausschätzung zeigt den alleinigen Impuls der alternden Bevölkerung auf das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit nach heutigem Pflegebegriff. Hierzu wurden alters- und geschlechtsspezifische Pflegequoten vom 31.12.2023 „eingefroren“, auf die Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamts für Statistik Niedersachsen bezogen und bis ins Jahr 2042 fortgeschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegequoten auf dem Niveau von Ende 2023 in genau dieser Höhe und obendrein stabil bleiben, ist eher gering. Die Entwicklungen in der Vergangenheit zeigen einen stetigen, teils starken Anstieg, auch in den fortdauernden Nachwirkungen der Pflegereform 2017. Die Vorausschätzung skizziert daher den demografisch bedingten Mindestanstieg.
Beratung der Stadt Hannover für ältere Menschen sowie Angehörige und das persönliche Umfeld
- Kommunaler Seniorenservice Hannover, Fachbereich Senioren,
- Sprechstunden der offenen Senior*innenberatung in allen Stadtbezirken sowie der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen der Stadt Hannover
- Tel. 0511 168 42 345
- senioren@hannover-stadt.de
Graphik - Pflegebedürftigkeit bis 2042
Graphik_6-2025-_Pflegebedürftigkeit_bis_2042_.pdf)Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
CDU-Landtagsfraktion: Drohende Schließung des Aegidius-Hauses ist ein Skandal
„Die Landesregierung schaut tatenlos zu“
„Der Petitionsausschuss hat es erneut versäumt, eine Entscheidung zu treffen. Auf Betreiben der Fraktionen von SPD und Grünen wurde die Petition zur Rettung dieser unverzichtbaren Einrichtung vertagt, ein weiterer Akt politischer Verantwortungslosigkeit angesichts eines Problems, das längst entschiedenes Handeln verlangt“, erklären Veronika Bode, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und petitionspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und der Landtagsabgeordnete Dirk Toepffer anlässlich der Vertagung der Entscheidung über den Fortbestand des Aegidius-Hauses AUF DER BULT im Petitionsausschuss.
„Die rot-grüne Landtagsmehrheit hat damit einmal mehr deutlich gemacht, dass sich das Land aus der Verantwortung stiehlt und eine mögliche Rettung des Hauses allein der Stiftung Kinderheilanstalt überlassen will. Dieses Verhalten ist einfach beschämend“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Toepffer.
Das Aegidius-Haus AUF DER BULT sei für viele Familien mit schwer- und mehrfachbehinderten Kindern ein existenzieller Anker. Es biete dringend benötigte Entlastung für pflegende Eltern, während ihre Kinder in einem geschützten Rahmen professionell betreut werden.
Ein abwartendes oder gar ablehnendes Verhalten seitens der politisch Verantwortlichen komme einer Missachtung der Lebensrealität pflegender Angehöriger gleich. Daher müssten sich Fraktionen von SPD und Grünen ernsthaft fragen, welchen Stellenwert das gesellschaftliche Versprechen von Solidarität für sie tatsächlich noch habe.
„Ich fordere deshalb ein unmissverständliches politisches Bekenntnis zum Erhalt des Aegidius-Hauses. Jede weitere Verzögerung gefährdet seine Existenz und lässt pflegende Angehörige und Mitarbeitenden im Stich“, fordert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Veronika Bode.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
Städtische Zuschüsse sind Kargah gekürzt worden:
Der Verein muss Personal entlassen
Beratung von Geflüchteten muss zurückgefahren werden
Dem Verein Kargah sind städtische Zuschüsse von mehr als 400 000 Euro gestrichen worden - mit empfindlichen Folgen. Vier Mitarbeiter musste der Verein aufgrund der Kürzung entlassen. Leider ändert daran auch die finanzielle Hilfe nichts, die die Stadt für den Verein eingeworben hat. "Kargah befindet sich auch weiterhin in einer finanziell prekären Lage", so der Verein.
Die Stadt Hannover hat aus Töpfen des Bundes insgesamt 290 000 Euro akquiriert. Davon bekommt Kargah in diesem Jahr 86 000 Euro, um ein neues Netzwerk zur Migrantenselbsthilfe aufzubauen, das sogenannte House of Resources. Und zusätzlich kommen 15 000 Euro aus der Bundesfördersumme, die für andere migrantische Initiativen reserviert sind. "Wir freuen uns sehr über die Unterstützung und das Vertrauen der Stadtverwaltung", sagt Ferdos Mirabadi, Koordinatorin bei Kargah.
Und trotzdem reißen die von der Ratsmehrheit aus SPD, CDU und FDP durchgesetzten Streichungen von städtischen Zuschüssen große Lücken. Beratungs- und Kulturarbeit könne nicht mehr im gleichen Umfang wie zuvor wahrgenommen werden, teilt Kargah mit. Das betreffe rund 400 Menschen, die die Geflüchtetenberatung in Anspruch genommen hätten, schreibt der Verein.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
Chirurgische Notfallversorgung am Klinikum Lehrte wird verlängert
KRH-Standort setzt medizinisches Angebot an fünf Tagen pro Woche fort
Die chirurgische Notfallversorgung am KRH-Standort Lehrte geht in die Verlängerung: Bis Ende 2026 können Patientinnen und Patienten die Notfallsprechstunde an der Manskestraße 22 aufsuchen, wenn sie chirurgische Hilfe benötigen. Nachdem die Chirurgie vom Standort Lehrte nach Großburgwedel verlagert worden war, hatte das Klinikum Lehrte eine chirurgische Notfallsprechstunde eingerichtet, um die wohnortnahe Versorgung auch weiterhin sicherzustellen. Nun soll das Angebot verlängert werden, bis über die Kassenärztliche Vereinigung eine zusätzliche chirurgische Versorgung in Lehrte sichergestellt ist – das hat der Regionsausschuss vergangene Woche einstimmig beschlossen.
„Bis das Regionale Gesundheitszentrum in Lehrte seine Türen öffnet, stellen wir auch in der Übergangszeit eine wohnortnahe Notfallversorgung sicher, darauf können sich die Patientinnen und Patienten in Lehrte verlassen“, so Regionspräsident und KRH-Aufsichtsratsvorsitzender Steffen Krach. Die chirurgische Notfallsprechstunde steht Patientinnen und Patienten an fünf Tagen in der Woche für jeweils acht Stunden offen.
Das zwischenzeitlich vom Aufsichtsrat beschlossene Konzept für das künftige Regionale Gesundheitszentrum (RGZ) zielt darauf ab, neben dem medizinischen Portfolio weitere Praxen, unter anderem für Chirurgie, als Partnerinnen und Partner zu gewinnen, die eine enge Anbindung an das RGZ und seine Infrastruktur nutzen möchten. Ziel der chirurgischen Versorgung ist es, ein wohnortnahes und leicht zugängliches ambulantes Angebot zu schaffen. Das kann beispielsweise ein Facharzt bzw. eine Fachärztin für Chirurgie oder eine allgemeinmedizinische Praxis sein, die auch chirurgische Leistungen erbringt.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe HaWo
Mutterschutz gilt künftig auch bei Fehlgeburten
Bundestag stimmt für Neuregelung
Ab der 13. Schwangerschaftswoche sollen Frauen auch den Mutterschutz bekommen, wenn sie ihr Kind verloren haben.
Mit breiter Mehrheit votierten die Abgeordneten am Donnerstagabend (30.01.2025) für einen Gesetzentwurf der CDU/CSU, mit dem gestaffelten Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt werden sollen.
Die Neuregelung soll "einen Schutzraum" für die betroffenen Frauen schaffen, ihnen eine Regenerationszeit ermöglichen, die der körperlichen und seelischen Belastung nach dem schweren Verlust Rechnung trägt“.
Zu dem Thema gab es zwei nahezu identischen Gesetzentwürfe: Im zuständigen Ausschuss wurde durch eine fraktionsübergreifende Einigung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und AfD beschlossen, den von der Union eingebrachten Text zu verabschieden.
Das Gesetz soll am 14. Februar 2025 im Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird, könnte es am
1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu rund 6 000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten - etwa 84 000 - erleiden Frauen bis zur 12. Woche. Für dieses Fälle wird weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo







Jedes Krankenhaus in Niedersachsen steht 100 Tage im Jahr leer
"Krankenhauslandschaft konsequent am Bedarf ausrichten!"
Die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen muss dringend umgebaut werden. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) erneut hin. Nach aktuell vorliegenden Zahlen stand jedes niedersächsische Krankenhaus im Jahr 2023 rein rechnerisch an rund 100 Tagen leer.
„Die Krankenhaus-Strukturen müssen konsequent am Bedarf ausgerichtet werden. Dafür bietet die jetzt beginnende Umsetzung der Krankenhausreform eine historische Chance“, sagte vdek-Landesleiter Hanno Kummer. Im Jahr 2023 hätte die Auslastung der Krankenhäuser in Niedersachsen nur noch bei 72,5 Prozent gelegen.
„Wir können es uns nicht länger leisten, tausende leerstehender Betten vorzuhalten“, so Kummer. Bei der Umsetzung der Krankenhausreform müsse seriös bewertet werden, wie viele Behandlungskapazitäten in den einzelnen Versorgungsregionen tatsächlich benötigt würden. Auch das insgesamt zur Verfügung stehende Fachpersonal sei begrenzt. „Es ist unausweichlich, Behandlungsangebote auf regionaler Ebene zu bündeln“, erläuterte Kummer.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die in Niedersachsen zusammen mehr als 2,7 Millionen Menschen versichern.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo/VDEK
Für mehr sozialen Wohnraum in der Region
Region stärkt den Erwerb von Belegungsrechten
Sechs Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung
Der Bedarf nach sozialem Wohnraum bleibt hoch: Vor allem Menschen in herausfordernden Lebenslagen, die wohnungslos oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nach dem Aufenthalt in einem Frauenschutzhaus eine Wohnung suchen oder aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen vom freien Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden, brauchen dringend Unterstützung.
Mit einer Neufassung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand und der Verdoppelung des Fördervolumens reagiert die Region auf die anhaltend hohe Nachfrage nach sozial gebundenem Wohnraum: Jetzt stehen sechs statt wie bisher drei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung.
„Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der anhaltenden Wohnungsnot: Ziel der neuen Regelung ist es, die Zahl der Belegungsrechte weiter zu steigern, den Antragsprozess zu verbessern und die Zielgruppe präziser zu definieren, um besonders bedürftige Menschen schnell und effektiv mit Wohnraum zu versorgen. Hier haben wir auch insbesondere die Frauen und Kinder im Blick, die im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt keine Wohnung finden“, betont Regionspräsident Steffen Krach.
Seit der Einführung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Jahr 2015 konnte die Region Hannover über 300 Wohnungen mit Belegungsrechten sichern. Im Jahr 2023 wurden 67 Belegungsrechte erworben, und für das Jahr 2024 werden 73 Belegungsrechte (38 beantragte Förderungen) erwartet. „Aufgrund der wachsenden Nachfrage und der gestiegenen Förderbedarfe haben wir die finanziellen Mittel auf insgesamt sechs Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit kann die Region Hannover im kommenden Jahr bis zu 110 zusätzliche Belegrechte sichern und weiterhin die Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenslagen mit Wohnraum sicherstellen“, erklärt die Sozialdezernentin der Region Hannover, Dr. Andrea Hanke.
Zum Belegungsrecht in der Region Hannover: Die Region bietet Vermieterinnen und Vermietern finanzielle Anreize, Wohnraum für bedürftige Haushalte zur Verfügung zu stellen. Sie können ihre Wohnungen für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren an die Region binden und ein Belegungsrecht einräumen. Im Gegenzug erhalten sie Zuschüsse: 2 Euro pro Quadratmeter zusätzlich zur Monatsmiete bei kurzen Laufzeiten (5 bis 9 Jahre) und 2,50 Euro pro Quadratmeter bei längeren Bindungen (10 bis 30 Jahre).
Zentrale Bausteine des Förderpaketes sind außerdem:
· Qualifizierungszuschuss: Für Modernisierungen, die den Wohnstandard erhöhen, abhängig von Bindungslaufzeit und Wohnungsgröße. Jetzt neu: Die bisherige Deckelung von 10.000 Euro für den Qualifizierungszuschuss entfällt.
· Instandsetzungszuschuss: Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für Reparaturen nach Schäden.
· Mietausfallgarantie: Absicherung gegen Mietrückstände oder Leerstand für Vermietende, die Wohnungen an Haushalte im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe vermieten.
Ausnahmeregelung bei drohendem Wohnungsverlust: Ein neu eingeführtes Verfahren ermöglicht es, das Belegungsrecht auch dann zu erwerben, wenn einige der Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.
„Für alle Kinder, Frauen und Männer – und besonders für Menschen mit Problemen, schwierigen Lebensbiografien oder schweren Schicksalsschlägen – ist eine eigene Wohnung, ein persönlicher Rückzugsort, enorm wichtig“, sagt Hanke. „Wer in der glücklichen Situation ist, eine oder mehrere Wohnungen zu besitzen, hat hier die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und anderen Menschen dabei zu helfen, ein sicheres Zuhause zu finden. Vermieterinnen und Vermieter, die sich hierfür entscheiden, sind zudem auch finanziell abgesichert und haben mit der Region Hannover eine feste und zuverlässige Vertragspartnerin.“
Interessierte Vermieterinnen und Vermieter können sich an die Region wenden. Kontakt: Eyla Schäfer vom Team Wohnen berät unverbindlich unter Telefon (0511) 616-24358, E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo