Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verlieren Millionen mit Investments!
Mindestens insgesamt 220 Millionen Euro haben mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch umstrittene Investments verpulvert. Bei den bereits vor Jahren verlorenen Millionensummen der Krankenkassen handelt es sich um Beitragsgelder von gesetzlich Versicherten, berichteten der NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung".
Bei dem Geld der Kassenärztlichen Vereinigungen handelt es sich um Mitgliedsbeiträge von Ärzten. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und sollen die ambulante Versorgung durch Vertragsärzte und Psychotherapeuten sicherstellen.
Das "Handelsblatt" hatte über einzelne Fälle berichtet. Laut NDR, WDR und SZ gibt es inzwischen Informationen darüber, dass insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in Immobilienfonds investiert hatten, bei denen die Investoren inzwischen von einem Totalverlust ausgingen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe soll laut Bericht 40 Millionen Euro in die Fonds gesteckt haben. Die AOK Bremen soll rund 5,5 Millionen laut Bericht verloren haben und prüft nun nach eigenen Angaben die Einreichung einer Klage, wie Radio Bremen berichtete.
Bei der KV Baden-Württemberg läuft laut NDR, WDR und SZ bereits eine Klage gegen einige Finanzunternehmen. Aber auch weitere Kassen und KVen sind in den Berichten namentlich als Betroffene genannt. Und nur wenige hätten öffentlich gemacht, ob sie in den fraglichen Fonds investiert hätten, hieß es.
"Eine Schande" nannte der Linke-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar, dass Krankenkassen mit dem Geld der Menschen spekulierten. "Dass viele Kassen weiterhin verschweigen, wie tief sie selbst im Schlamassel des Kapitalmarkts drinstecken, ist völlig absurd." Denn sie schuldeten ihren Versicherten Transparenz. Dabei sei zweitrangig, ob Kassen falsch beraten worden seinen!
Laut viertem Sozialgesetzbuch sind die Mittel der Träger der Sozialversicherungen "so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist".
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
Niedersachsen zieht positives Fazit: 7. Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie.“
Das 7. niedersächsische Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie.“ ist am 30. Juni 2026 zu Ende gegangen – und damit kurz vor der Kommunalwahl am 13. September 2026.
Mit knapp zwei Jahren Laufzeit (August 2024 bis Juni 2026) war es das bislang längste Programm dieser Art in Niedersachsen. Das Hauptziel war, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungen zu erhöhen.
Kern des Mentoring-Programms war die einjährige Tandemphase, in der interessierte Frauen als sogenannte „Mentees“ mit einer aktuellen Mandatsträgerin oder einem Mandatsträger (Mentorin/Mentor) zusammengeführt wurden. Die Mentees begleiteten ihre Mentorin bzw. ihren Mentor bei der Ausübung des Mandates und erhielten so einen Einblick in die Praxis der Partei- und Kommunalpolitik. Dazu gehörte die gemeinsame Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Vertretungen oder an Fraktions- und Ausschusssitzungen. Gleichzeitig konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei politischen Veranstaltungen aktiv mitarbeiten und sich über kommunalpolitische Themen sowie Verfahrensfragen austauschen.
264 Tandems mit 554 Teilnehmerinnen und Teilnehmern starteten Ende Januar 2025 in die Tandemphase, darunter 292 Mentees in 264 Tandems oder Trios. Beendet wurde das Programm von 265 Mentees in 239 Tandems, das entspricht einer Quote von 90,5 Prozent.
2025 fanden darüber hinaus drei verbindliche Rahmenveranstaltungen an jeweils sechs Orten in Niedersachsen statt. Themen waren u.a. der Einstieg ins kommunalpolitische Mentoring, die Grundlagen des Kommunalrechts und die Vorbereitung einer Kandidatur. Ergänzend hinzu kamen Angebote zum Haushaltsrecht und zum Umgang mit digitaler Gewalt.
„Mit unserem Mentoring-Programm unterstützen wir nicht nur Frauen beim Einstieg in die kommunale Politik, sondern stärken das gesellschaftliche Bewusstsein im Hinblick auf die Unterrepräsentanz in den Parlamenten“, macht der Niedersächsische Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi deutlich. „Durch die engmaschige Begleitung von erfahrenen Mandatsträgerinnen und -trägern werden die Frauen weiter in ihrer Absicht ermutigt, sich parteipolitisch zu engagieren. Zugleich gewinnen auch die Mentorinnen und Mentoren sowie die beteiligten Kommunen Impulse für eine attraktivere Kommunalpolitik.“
„Nach dem Durchlauf des Programms sind die angehenden Kommunalpolitikerinnen gut aufgestellt“, so das Fazit von Silke Gardlo, Projektleiterin des Mentoring-Programms der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. „Wir freuen uns, dass so viele Frauen mitgemacht haben und nun auch kandidieren und wünschen ihnen viel Erfolg am 13. September.“
„In zahlreichen Gesprächen wurde deutlich, dass bei vielen Mentees der Wunsch gewachsen ist, sich politisch oder gesellschaftlich einzubringen – sei es durch eine Kandidatur für ein kommunalpolitisches Mandat oder auf andere Weise“, betont Andrea Schrag, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg. „Genau das war das Ziel des Programms: Frauen zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und Demokratie aktiv mitzugestalten. Ich freue mich darauf, der einen oder anderen Mentee künftig in kommunalpolitischen Gremien oder bei anderen Formen des Engagements wieder zu begegnen.“
„Das große Interesse und die beeindruckenden Ergebnisse des 7. Mentoring-Programms zeigen, wie wichtig gezielte Förderung für Frauen in der Kommunalpolitik ist“, ergänzen Katina Bruns, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Hildesheim, und Laura-Katrin Wagner, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hildesheim.
„Unsere Demokratie lebt von der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der Politik. Das Mentoring-Programm leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und stärkt Frauen darin, Verantwortung in den kommunalen Parlamenten und Verwaltungen zu übernehmen.“
Allein beim Stützpunkt Hildesheim (Stadt und Landkreis) nahmen 21 Mentees in 20 Tandems an dem Programm teil, wovon 13 Teilnehmerinnen nun von aussichtsreichen Listenplätzen für ein Mandat im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag kandidieren. Eine Teilnehmerin tritt für das Amt der Bürgermeisterin an.
Hintergrund:
Das Programm „Frau.Macht.Demokratie.“, gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, wurde bereits zum 7. Mal seit dem Jahr 2000 durchgeführt. Projektträger ist die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V., die von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten unterstützt wird. Beim letztmaligen Durchgang (2019-2021) erlangten 145 von über 400 Mentees ein kommunales Mandat; 71 Prozent der Befragten empfanden das Mentoring als hilfreich für die politische Karriere, 94 Prozent würden es weiterempfehlen.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo
Fast jeder zweite Mensch erkrankt an Krebs
Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht Epidemiologisches Bulletin
Im Laufe seines Lebens erkrankt fast jeder zweite Mensch in Deutschland an Krebs. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem Epidemiologischen Bulletin mit.
Bei 49 Prozent der Männer und 43 Prozent der Frauen wird eine Krebserkrankung festgestellt. Das heißt: etwa jede sechste Frau und jeder siebte Mann werden noch vor dem 65. Lebensjahr von der Krankheit betroffen.
Im Jahr 2023 wurden demnach bei rund einer halben Million Menschen in Deutschland eine Tumorerkrankung neu diagnostiziert. Von diesen 517 800 Krebserkrankungen traten rund 276 400 bei Männern und 241 400 bei Frauen auf. Rund die Hälfte aller Neuerkrankungen betrafen die Prostata (79 600), die Lunge (58 300) oder den Dick- und Enddarm (55 300).
In Deutschland wurden 2023 laut Todesursachenstatistik rund 229 000 Krebssfälle verzeichnet.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo
Gesundheitsminister Philippi begrüßt Entscheidung des Bundestages zu Lachgas und K.O.-Tropfen:
„Kinder und Jugendliche werden nun besser geschützt“
Der Bundestag hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz geändert. Damit soll künftig die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und K.O.-Tropfen deutlich erschwert werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Beschluss: „Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu schützen. Als Rauschmittel wird Lachgas vor allem wegen seiner euphorisierenden und entspannenden Wirkung sowie seiner leichten Verfügbarkeit verwendet. Lachgas ist billig und einfach zu konsumieren. Zudem tauchen die Lachgaskartuschen in Kiosken oder Automaten in Schulnähe auf – oftmals auch noch in jugendgerecht designter, ansprechender Verpackung.
Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wissen Kinder und Jugendliche häufig nicht. Die Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen.
Um eine weitere Normalisierung des Lachgaskonsums insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist es daher dringend notwendig, die Lachgasnutzung als Freizeitdroge zu verbieten. Dieser Gesetzesentwurf erfasst dabei ausdrücklich nur die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe. Ihre Eigenschaft als Chemikalie zur medizinischen und industriellen Nutzung wird hierbei nicht verkannt und die entsprechende Verwendung weiterhin ermöglicht.
Auch im Hinblick auf die Ausnutzung der Rauschwirkung sogenannter K.O.-Tropfen – die oftmals zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden – begrüße ich diesen Gesetzesentwurf. Denn der Einsatz von bewusstseinstrübenden Substanzen wie K.O.-Tropfen ist perfide. Die Nachweisbarkeit solcher Substanzen stellt dabei für Justiz und Kliniken ein großes Problem dar. Es braucht daher geeignete Maßnahmen, die potentiellen Tätern den Zugang zu Substanzen erschweren, die zur missbräuchlichen Herstellung von K.O.-Tropfen verwendet werden können.“
Hintergrund: Auf Initiative von Niedersachsen war eine Bundesratsinitiative zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bereits im September eingebracht worden. Gesundheitsminister Philippi hatte bereits in der Vergangenheit auf die negativen gesundheitlichen Folgen von Lachgas und K.O-Tropfen hingewiesen.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042
Stadt baut parallel soziale Infrastruktur in den Quartieren auf
Laut eines aktuellen Berichtes der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird bedingt durch den demographischen Wandel die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in der Stadt bis 2042 um 16,5 Prozent auf rund 44.450 ansteigen. (Ende 2023: 38.149). Die Untersuchung, die in Kürze den Ratsgremien zur Information vorgelegt wird, beleuchtet auch die Entwicklungen rund um die Pflegesituation von älteren Menschen im eigenen Haushalt und die Auswirkungen auf Angehörige. Die LHH hat bereits frühzeitig und präventiv mit dem Aufbau der sozialen Infrastruktur in den Quartieren begonnen, um den Menschen niedrigschwellige Angebote zu machen, damit sie länger selbstbestimmt leben können.

Anzahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an
Im Dezember 2023 waren 38.149 Menschen im Stadtgebiet Hannover pflegebedürftig, sie hatten mindestens einen Pflegegrad eins. Dies entspricht 6,9 Prozent der hannoverschen Bevölkerung (auch Pflegequote genannt).
Seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990-er Jahre ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hannover aber auch bundesweit, kontinuierlich gestiegen.
Die Anzahl Pflegebedürftiger in Hannover hat sich seit 2007 fast verdreifacht von rund 14.300 auf über 38.000 Ende 2023. Die Pflegequote erhöhte sich sukzessive von 2,8 auf 6,9 Prozent. Weil das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit höherem Alter deutlich steigt, ist diese Zunahme im Wesentlichen eine Folge demografischer Alterung.
Vier von fünf Pflegebedürftigen in Hannover leben zu Hause (83 Prozent)
Laut des Berichtes der städtischen Koordinierungsstelle Sozialplanung werden die meisten Menschen zu Hause pflegerisch versorgt, weniger als ein Fünftel lebte in einer Pflegeeinrichtung. Während bis 2007 noch fast 40 Prozent der Pflegedürftigen in einer Pflegeeinrichtung lebten, waren es Ende 2023 nur noch 17 Prozent.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ausschließlich von Angehörigen oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld gepflegt werden, sei vor allem in den letzten Jahren stark angestiegen. Waren es 2021 noch rund 15.400 Menschen, die ohne Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wurden, waren es 2023 fast 22.400 Menschen.
Quartierszentren für ältere Menschen zur Prävention und für ein längeres selbstbestimmtes Leben
Die Stadt Hannover baut seit 2023 in den Quartieren eine soziale Infrastruktur für die älteren Menschen sowie deren Angehörige auf. „Mit den Quartierszentren, die wir gemeinsam mit anderen Trägern im Quartier schaffen, erreichen wir, dass vielen älteren Menschen das Leben zu Hause erleichtert wird“, so Sylvia Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration der LHH. Niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten oder die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen entstehen beispielsweise in den hannoverschen Quartieren ebenso wie kostengünstige und vor allem gesellige Mittagstischangebote. „So bieten wir älteren Menschen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil kostengünstig und gemeinsam mit anderen zu essen, ein oft ehrenamtlich organisiertes Angebot, das mittlerweile in vielen Quartieren Hannovers sehr gut angenommen wird“, betont Bruns.
Mehr pflegende Angehörige als Pflegekräfte
Rein rechnerisch kümmerten sich in der LHH mehr Angehörige oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld um pflegebedürftige Menschen, als Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen, so die Ergebnisse der Analyse der städtischen Koordinationsstelle Sozialplanung.
Unterstellt man, dass sich ausschließlich eine Hauptpflegeperson um eine zu Hause lebende pflegebedürftige Person kümmert, seien das, laut der Untersuchung, nahezu 32.000 pflegende Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld.
„Die Stadt Hannover setzt darauf, Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige weiter auszubauen, beispielsweise eine mobile Pflegeberatung in Apotheken genau für diese Zielgruppe“, erläutert Bruns.
Laut Pflegestatistik arbeiteten Ende 2023 in den hannoverschen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 7.250 Personen und weitere 6.000 in Pflegeheimen. Das seien in Summe 13.250 Personen und damit deutlich weniger, als pflegende Angehörige.
In Zukunft sei, laut des Berichtes abzusehen, dass das Potential an Arbeitskräften, Pflege(fach)kräften und pflegenden Angehörigen sinke und sich damit die Pflegekrise infolge der demografischen Alterung gleich aus zwei Richtungen zuspitze: Einerseits durch eine bis Anfang der 2040-er Jahre absehbar deutlich steigende Anzahl Pflegebedürftiger, andererseits durch ein zeitgleich sinkendes Potential an jüngeren Menschen.
Ein Plus von 6.300 pflegebedürftige Menschen bis 2042
Lt. Schätzung vollzieht sich die Anzahl Pflegebedürftiger in den nächsten beiden Jahrzehnten in drei Phasen, so die städtische Koordinationsstelle Sozialplanung:
Bis Ende der 2020-er Jahre setze sich die stark steigende Anzahl Pflegebedürftiger, die vor allem Ausdruck der gestiegenen Anzahl der hochaltrigen Bevölkerung (85 Jahre und älter) sei, nochmals fort (plus 1.300 also plus 3,4 Prozent).
Anfang der 2030-er Jahren folge ein eher moderater Anstieg, weil ein temporäres „Bevölkerungsplateau“ unter den Hochaltrigen erwartet würde und vorübergehend geburtenschwächere Jahrgänge folgten.
Anfang der 2040-er Jahre erreiche die sogenannte „Babyboomer-Generation“ das für Pflegebedürftigkeit besonders relevante Alter. Geschätzt wird ein Plus von 6.300 Pflegebedürftigen bis Ende 2042 (plus 16,5 Prozent im Vergleich zu Ende 2023).
„Die Prognosezahlen machen deutlich, dass sich bereits heute spürbare Engpässe in der Versorgung in den kommenden Jahr(zehnt)en verdichten könnten. Umso wichtiger ist es, jetzt die sozialen Unterstützungsstrukturen aufzubauen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, lange selbst bestimmt leben zu können “, erläuterte Bruns.
Hintergrundinformation zur Pflegestatistik und Methodik der Vorausschätzung
Die Ergebnisse zur Struktur und Entwicklung der in der LHH lebenden Pflegebedürftigen basieren auf einer Sonderauswertung der Koordinationsstelle Sozialplanung / Dezernat für Soziales und Integration. Datenbasis dafür ist die Pflegestatistik, die auf einer zweijährlichen Vollerhebung mit Auskunftspflichtbasiert, jeweils im Dezember, zuletzt Ende 2023.
Befragt wurden nicht die Pflegebedürftigen selbst, sondern ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung. Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten können. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder -bedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse oder der Privatversicherung über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nicht alle, die einen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten, wissen oder nutzen dies. Wie viele dies sind, ist unklar.
Die Vorausschätzung zeigt den alleinigen Impuls der alternden Bevölkerung auf das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit nach heutigem Pflegebegriff. Hierzu wurden alters- und geschlechtsspezifische Pflegequoten vom 31.12.2023 „eingefroren“, auf die Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamts für Statistik Niedersachsen bezogen und bis ins Jahr 2042 fortgeschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegequoten auf dem Niveau von Ende 2023 in genau dieser Höhe und obendrein stabil bleiben, ist eher gering. Die Entwicklungen in der Vergangenheit zeigen einen stetigen, teils starken Anstieg, auch in den fortdauernden Nachwirkungen der Pflegereform 2017. Die Vorausschätzung skizziert daher den demografisch bedingten Mindestanstieg.
Beratung der Stadt Hannover für ältere Menschen sowie Angehörige und das persönliche Umfeld
- Kommunaler Seniorenservice Hannover, Fachbereich Senioren,
- Sprechstunden der offenen Senior*innenberatung in allen Stadtbezirken sowie der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen der Stadt Hannover
- Tel. 0511 168 42 345
- senioren@hannover-stadt.de
Graphik - Pflegebedürftigkeit bis 2042
Graphik_6-2025-_Pflegebedürftigkeit_bis_2042_.pdf)Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo







Für mehr sozialen Wohnraum in der Region
Region stärkt den Erwerb von Belegungsrechten
Sechs Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung
Der Bedarf nach sozialem Wohnraum bleibt hoch: Vor allem Menschen in herausfordernden Lebenslagen, die wohnungslos oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nach dem Aufenthalt in einem Frauenschutzhaus eine Wohnung suchen oder aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen vom freien Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden, brauchen dringend Unterstützung.
Mit einer Neufassung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand und der Verdoppelung des Fördervolumens reagiert die Region auf die anhaltend hohe Nachfrage nach sozial gebundenem Wohnraum: Jetzt stehen sechs statt wie bisher drei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung.
„Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der anhaltenden Wohnungsnot: Ziel der neuen Regelung ist es, die Zahl der Belegungsrechte weiter zu steigern, den Antragsprozess zu verbessern und die Zielgruppe präziser zu definieren, um besonders bedürftige Menschen schnell und effektiv mit Wohnraum zu versorgen. Hier haben wir auch insbesondere die Frauen und Kinder im Blick, die im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt keine Wohnung finden“, betont Regionspräsident Steffen Krach.
Seit der Einführung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Jahr 2015 konnte die Region Hannover über 300 Wohnungen mit Belegungsrechten sichern. Im Jahr 2023 wurden 67 Belegungsrechte erworben, und für das Jahr 2024 werden 73 Belegungsrechte (38 beantragte Förderungen) erwartet. „Aufgrund der wachsenden Nachfrage und der gestiegenen Förderbedarfe haben wir die finanziellen Mittel auf insgesamt sechs Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit kann die Region Hannover im kommenden Jahr bis zu 110 zusätzliche Belegrechte sichern und weiterhin die Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenslagen mit Wohnraum sicherstellen“, erklärt die Sozialdezernentin der Region Hannover, Dr. Andrea Hanke.
Zum Belegungsrecht in der Region Hannover: Die Region bietet Vermieterinnen und Vermietern finanzielle Anreize, Wohnraum für bedürftige Haushalte zur Verfügung zu stellen. Sie können ihre Wohnungen für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren an die Region binden und ein Belegungsrecht einräumen. Im Gegenzug erhalten sie Zuschüsse: 2 Euro pro Quadratmeter zusätzlich zur Monatsmiete bei kurzen Laufzeiten (5 bis 9 Jahre) und 2,50 Euro pro Quadratmeter bei längeren Bindungen (10 bis 30 Jahre).
Zentrale Bausteine des Förderpaketes sind außerdem:
· Qualifizierungszuschuss: Für Modernisierungen, die den Wohnstandard erhöhen, abhängig von Bindungslaufzeit und Wohnungsgröße. Jetzt neu: Die bisherige Deckelung von 10.000 Euro für den Qualifizierungszuschuss entfällt.
· Instandsetzungszuschuss: Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für Reparaturen nach Schäden.
· Mietausfallgarantie: Absicherung gegen Mietrückstände oder Leerstand für Vermietende, die Wohnungen an Haushalte im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe vermieten.
Ausnahmeregelung bei drohendem Wohnungsverlust: Ein neu eingeführtes Verfahren ermöglicht es, das Belegungsrecht auch dann zu erwerben, wenn einige der Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.
„Für alle Kinder, Frauen und Männer – und besonders für Menschen mit Problemen, schwierigen Lebensbiografien oder schweren Schicksalsschlägen – ist eine eigene Wohnung, ein persönlicher Rückzugsort, enorm wichtig“, sagt Hanke. „Wer in der glücklichen Situation ist, eine oder mehrere Wohnungen zu besitzen, hat hier die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und anderen Menschen dabei zu helfen, ein sicheres Zuhause zu finden. Vermieterinnen und Vermieter, die sich hierfür entscheiden, sind zudem auch finanziell abgesichert und haben mit der Region Hannover eine feste und zuverlässige Vertragspartnerin.“
Interessierte Vermieterinnen und Vermieter können sich an die Region wenden. Kontakt: Eyla Schäfer vom Team Wohnen berät unverbindlich unter Telefon (0511) 616-24358, E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo
