Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:

Krankenhäuser können 2027 mit Mehreinnahmen von bis zu fünf Prozent rechnen

 

Trotz der Begrenzungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz können die Krankenhäuser in Niedersachsen auch im Jahr 2027 mit zusätzlichen Finanzmitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Niedersachsen hin. Nach den aktuellen Finanzierungsdaten werden die Kliniken gegenüber Anfang 2026 Mehreinnahmen von bis zu fünf Prozent erzielen.

„Die Zahlen zeigen: Begrenzungen von Ausgabenzuwächsen sind nicht mit Kürzungen gleichzusetzen. Hier entsteht in der Diskussion um das Beitragssatzstabilisierungsgesetz bisweilen ein falscher Eindruck“, betonte vdek-Landesleiter Hanno Kummer. „Gleichzeitig ist es völlig richtig, dass der Gesetzgeber den Ausgabenanstieg angesichts der dramatischen Finanzentwicklung bremst“, sagte er. Die Leistungsausgaben der Krankenkassen werden in diesem Jahr bundesweit voraussichtlich bei 370 Milliarden Euro liegen und damit 81 Milliarden Euro oder 28 Prozent höher als noch 2023. 

In der Prognose zu den Mehreinnahmen der Krankenhäuser noch nicht eingerechnet sind mögliche zusätzliche Erlöse durch höhere Behandlungszahlen sowie künftige Tarifrefinanzierungen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Krankenhäusern weitere zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zugesagt.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland, davon rund 2,7 Millionen in Niedersachsen. Beim vdek arbeiten bundesweit etwa 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in Niedersachsen sorgt die vdek-Landesvertretung in Hannover.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo


EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein Verbot sozialer Medien

für Kinder unter 13 Jahren sowie eingeschränkte Accounts für unter-15‑Jährige, die unter Aufsicht von Eltern stehen, angekündigt.

Dazu sagt Niedersachsens Europaministerin Melanie Walter:
„Europa bedient sich jetzt der Werkzeuge, die Niedersachsen schon lange eingefordert hat: Kinder brauchen Schutz vor den Geschäftsmodellen der großen Plattformen. Denn soziale Medien sind nicht nur ein Ort, an dem mit umkämpfter Aufmerksamkeit große Profite erwirtschaftet werden – sie sind auch ein Einfallstor für Desinformationen, die gerade junge Menschen besonders leicht erreichen. Es ist deshalb richtig, dass die EU hier klare Leitplanken setzen will.
Dabei gilt aber auch: Der Staat kann und muss Familien unterstützen und darf sie mit den Risiken digitaler Plattformen nicht alleinlassen. Er kann und soll Eltern aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, ihre Kinder zu begleiten, Grenzen zu setzen und hinzuschauen. Schutz für Kinder ist eine gemeinsame Aufgabe. Es ist gut und richtig, dass Europa dabei nicht Zuschauer, sondern Vorreiter sein will.“

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo


Fast jeder zweite Mensch erkrankt an Krebs

Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht Epidemiologisches Bulletin

 

Im Laufe seines Lebens erkrankt fast jeder zweite Mensch in Deutschland an Krebs. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem Epidemiologischen Bulletin mit.

Bei 49 Prozent der Männer und 43 Prozent der Frauen wird eine Krebserkrankung festgestellt. Das heißt: etwa jede sechste Frau und jeder siebte Mann werden noch vor dem 65. Lebensjahr von der Krankheit betroffen.

Im Jahr 2023 wurden demnach bei rund einer halben Million Menschen in Deutschland eine Tumorerkrankung neu diagnostiziert. Von diesen 517 800 Krebserkrankungen traten rund 276 400 bei Männern und 241 400 bei Frauen auf. Rund die Hälfte aller Neuerkrankungen betrafen die Prostata (79 600), die Lunge (58 300) oder den Dick- und Enddarm (55 300).

In Deutschland wurden 2023 laut Todesursachenstatistik rund 229 000 Krebssfälle verzeichnet.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo


Gesundheitsminister Philippi begrüßt Entscheidung des Bundestages zu Lachgas und K.O.-Tropfen:   

„Kinder und Jugendliche werden nun besser geschützt“

 

Der Bundestag hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz geändert. Damit soll künftig die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und K.O.-Tropfen deutlich erschwert werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Beschluss: „Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu schützen. Als Rauschmittel wird Lachgas vor allem wegen seiner euphorisierenden und entspannenden Wirkung sowie seiner leichten Verfügbarkeit verwendet. Lachgas ist billig und einfach zu konsumieren. Zudem tauchen die Lachgaskartuschen in Kiosken oder Automaten in Schulnähe auf – oftmals auch noch in jugendgerecht designter, ansprechender Verpackung.

 

Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wissen Kinder und Jugendliche häufig nicht. Die Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen.

Um eine weitere Normalisierung des Lachgaskonsums insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist es daher dringend notwendig, die Lachgasnutzung als Freizeitdroge zu verbieten. Dieser Gesetzesentwurf erfasst dabei ausdrücklich nur die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe. Ihre Eigenschaft als Chemikalie zur medizinischen und industriellen Nutzung wird hierbei nicht verkannt und die entsprechende Verwendung weiterhin ermöglicht.

 

Auch im Hinblick auf die Ausnutzung der Rauschwirkung sogenannter K.O.-Tropfen – die oftmals zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden – begrüße ich diesen Gesetzesentwurf. Denn der Einsatz von bewusstseinstrübenden Substanzen wie K.O.-Tropfen ist perfide. Die Nachweisbarkeit solcher Substanzen stellt dabei für Justiz und Kliniken ein großes Problem dar. Es braucht daher geeignete Maßnahmen, die potentiellen Tätern den Zugang zu Substanzen erschweren, die zur missbräuchlichen Herstellung von K.O.-Tropfen verwendet werden können.“

 

Hintergrund: Auf Initiative von Niedersachsen war eine Bundesratsinitiative zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bereits im September eingebracht worden. Gesundheitsminister Philippi hatte bereits in der Vergangenheit auf die negativen gesundheitlichen Folgen von Lachgas und K.O-Tropfen hingewiesen.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo


Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042

Stadt baut parallel soziale Infrastruktur in den Quartieren auf


Laut eines aktuellen Berichtes der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird bedingt durch den demographischen Wandel die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in der Stadt bis 2042 um 16,5 Prozent auf rund 44.450 ansteigen. (Ende 2023: 38.149). Die Untersuchung, die in Kürze den Ratsgremien zur Information vorgelegt wird, beleuchtet auch die Entwicklungen rund um die Pflegesituation von älteren Menschen im eigenen Haushalt und die Auswirkungen auf Angehörige. Die LHH hat bereits frühzeitig und präventiv mit dem Aufbau der sozialen Infrastruktur in den Quartieren begonnen, um den Menschen niedrigschwellige Angebote zu machen, damit sie länger selbstbestimmt leben können.

Anzahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an

Im Dezember 2023 waren 38.149 Menschen im Stadtgebiet Hannover pflegebedürftig, sie hatten mindestens einen Pflegegrad eins. Dies entspricht 6,9 Prozent der hannoverschen Bevölkerung (auch Pflegequote genannt).

Seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990-er Jahre ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hannover aber auch bundesweit, kontinuierlich gestiegen.

Die Anzahl Pflegebedürftiger in Hannover hat sich seit 2007 fast verdreifacht von rund 14.300 auf über 38.000 Ende 2023. Die Pflegequote erhöhte sich sukzessive von 2,8 auf 6,9 Prozent. Weil das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit höherem Alter deutlich steigt, ist diese Zunahme im Wesentlichen eine Folge demografischer Alterung.

Vier von fünf Pflegebedürftigen in Hannover leben zu Hause (83 Prozent)

Laut des Berichtes der städtischen Koordinierungsstelle Sozialplanung werden die meisten Menschen zu Hause pflegerisch versorgt, weniger als ein Fünftel lebte in einer Pflegeeinrichtung. Während bis 2007 noch fast 40 Prozent der Pflegedürftigen in einer Pflegeeinrichtung lebten, waren es Ende 2023 nur noch 17 Prozent.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ausschließlich von Angehörigen oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld gepflegt werden, sei vor allem in den letzten Jahren stark angestiegen. Waren es 2021 noch rund 15.400 Menschen, die ohne Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wurden, waren es 2023 fast 22.400 Menschen.

Quartierszentren für ältere Menschen zur Prävention und für ein längeres selbstbestimmtes Leben

Die Stadt Hannover baut seit 2023 in den Quartieren eine soziale Infrastruktur für die älteren Menschen sowie deren Angehörige auf. „Mit den Quartierszentren, die wir gemeinsam mit anderen Trägern im Quartier schaffen, erreichen wir, dass vielen älteren Menschen das Leben zu Hause erleichtert wird“, so Sylvia Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration der LHH. Niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten oder die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen entstehen beispielsweise in den hannoverschen Quartieren ebenso wie kostengünstige und vor allem gesellige Mittagstischangebote. „So bieten wir älteren Menschen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil kostengünstig und gemeinsam mit anderen zu essen, ein oft ehrenamtlich organisiertes Angebot, das mittlerweile in vielen Quartieren Hannovers sehr gut angenommen wird“, betont Bruns.

Mehr pflegende Angehörige als Pflegekräfte

Rein rechnerisch kümmerten sich in der LHH mehr Angehörige oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld um pflegebedürftige Menschen, als Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen, so die Ergebnisse der Analyse der städtischen Koordinationsstelle Sozialplanung.

Unterstellt man, dass sich ausschließlich eine Hauptpflegeperson um eine zu Hause lebende pflegebedürftige Person kümmert, seien das, laut der Untersuchung, nahezu 32.000 pflegende Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld.

„Die Stadt Hannover setzt darauf, Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige weiter auszubauen, beispielsweise eine mobile Pflegeberatung in Apotheken genau für diese Zielgruppe“, erläutert Bruns.

Laut Pflegestatistik arbeiteten Ende 2023 in den hannoverschen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 7.250 Personen und weitere 6.000 in Pflegeheimen. Das seien in Summe 13.250 Personen und damit deutlich weniger, als pflegende Angehörige.

In Zukunft sei, laut des Berichtes abzusehen, dass das Potential an Arbeitskräften, Pflege(fach)kräften und pflegenden Angehörigen sinke und sich damit die Pflegekrise infolge der demografischen Alterung gleich aus zwei Richtungen zuspitze: Einerseits durch eine bis Anfang der 2040-er Jahre absehbar deutlich steigende Anzahl Pflegebedürftiger, andererseits durch ein zeitgleich sinkendes Potential an jüngeren Menschen.

Ein Plus von 6.300 pflegebedürftige Menschen bis 2042

Lt. Schätzung vollzieht sich die Anzahl Pflegebedürftiger in den nächsten beiden Jahrzehnten in drei Phasen, so die städtische Koordinationsstelle Sozialplanung:

Bis Ende der 2020-er Jahre setze sich die stark steigende Anzahl Pflegebedürftiger, die vor allem Ausdruck der gestiegenen Anzahl der hochaltrigen Bevölkerung (85 Jahre und älter) sei, nochmals fort (plus 1.300 also plus 3,4 Prozent).

Anfang der 2030-er Jahren folge ein eher moderater Anstieg, weil ein temporäres „Bevölkerungsplateau“ unter den Hochaltrigen erwartet würde und vorübergehend geburtenschwächere Jahrgänge folgten.

Anfang der 2040-er Jahre erreiche die sogenannte „Babyboomer-Generation“ das für Pflegebedürftigkeit besonders relevante Alter. Geschätzt wird ein Plus von 6.300 Pflegebedürftigen bis Ende 2042 (plus 16,5 Prozent im Vergleich zu Ende 2023).

„Die Prognosezahlen machen deutlich, dass sich bereits heute spürbare Engpässe in der Versorgung in den kommenden Jahr(zehnt)en verdichten könnten. Umso wichtiger ist es, jetzt die sozialen Unterstützungsstrukturen aufzubauen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, lange selbst bestimmt leben zu können “, erläuterte Bruns.

Hintergrundinformation zur Pflegestatistik und Methodik der Vorausschätzung

Die Ergebnisse zur Struktur und Entwicklung der in der LHH lebenden Pflegebedürftigen basieren auf einer Sonderauswertung der Koordinationsstelle Sozialplanung / Dezernat für Soziales und Integration. Datenbasis dafür ist die Pflegestatistik, die auf einer zweijährlichen Vollerhebung mit Auskunftspflichtbasiert, jeweils im Dezember, zuletzt Ende 2023.

Befragt wurden nicht die Pflegebedürftigen selbst, sondern ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung. Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten können. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder -bedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse oder der Privatversicherung über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegegraden 1 bis 5.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nicht alle, die einen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten, wissen oder nutzen dies. Wie viele dies sind, ist unklar.

Die Vorausschätzung zeigt den alleinigen Impuls der alternden Bevölkerung auf das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit nach heutigem Pflegebegriff. Hierzu wurden alters- und geschlechtsspezifische Pflegequoten vom 31.12.2023 „eingefroren“, auf die Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamts für Statistik Niedersachsen bezogen und bis ins Jahr 2042 fortgeschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegequoten auf dem Niveau von Ende 2023 in genau dieser Höhe und obendrein stabil bleiben, ist eher gering. Die Entwicklungen in der Vergangenheit zeigen einen stetigen, teils starken Anstieg, auch in den fortdauernden Nachwirkungen der Pflegereform 2017. Die Vorausschätzung skizziert daher den demografisch bedingten Mindestanstieg.


Beratung der Stadt Hannover für ältere Menschen sowie Angehörige und das persönliche Umfeld

  • Kommunaler Seniorenservice Hannover, Fachbereich Senioren,
  • Sprechstunden der offenen Senior*innenberatung in allen Stadtbezirken sowie der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen der Stadt Hannover
  • Tel. 0511 168 42 345
  • senioren@hannover-stadt.de


Graphik - Pflegebedürftigkeit bis 2042

Graphik_6-2025-_Pflegebedürftigkeit_bis_2042_.pdf)Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042


Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo


von Sigrid Lappe • 8. Oktober 2026
Krebs erschnüffeln: Projekt OnkoDog gestartet Können Hunde Krebserkrankungen erschnüffeln? Hunde sind stark, ganz besonders beim Riechen! Mit ihrem außergewöhnlichen Geruchssinn nehmen sie kleinste Geruchsnuancen wahr. Die Nase ist ihr wichtigstes Sinnesorgan, und vermutlich erleben Hunde ihre Umwelt deshalb ganz anders als wir Menschen. Das machen wir uns zunutze: Als Drogen-und Sprengstoffspür- und als Jagdhunde. In der Medizin finden Spürhunde immer mehr Beachtung: Als Ergänzung zu technischen Verfahren wie der Gaschromatographie oder elektronischen Sensoren („eNose“). Dass Hunde hier ganz vorne mitspielen, hat die Klinik für Kleintiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) bereits 2020 gezeigt: Trainierte Hunde konnten Covidinfektionen beim Menschen erkennen. Das Besondere daran: Sie taten das in Echtzeit und häufig zuverlässiger als die damaligen Antigen-Schnelltests. Der Grund dafür: Krankheiten riechen, veränderte Stoffwechselprozesse setzen eine spezifische Mischung flüchtiger organischer Verbindungen frei, die wie ein geruchlicher Fingerabdruck wirkt. Ist ein Hund auf diesen Fingerabdruck trainiert, erkennt er ihn zuverlässig wieder, auch in Proben von Menschen, die er nie zuvor gerochen hat. Das klappt nicht nur bei Infektionskrankheiten, sie können auch Unterzuckerungen bei Diabetes anzeigen, und es gibt sogar Hinweise, dass sie vor epileptischen Anfällen warnen können. Das von der NBank mit 290.000 Euro geförderte, zweijährige Projekt „OnkoDog“ nutzt dieses Talent von Hunden nun für die Erkennung von Krebserkrankungen des Urogenitaltrakts. Prostatakrebs ist mit rund 80.000 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland die häufigste Krebsart bei Männern und gängige Früherkennungsverfahren wie der PSA-Test sind umstritten. Beteiligt sind neben der TiHo zwei Partner: die AWiAS Aviation Services GmbH, ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Ausbildung von Spürhunden, und Sindojan Automotivedas ein Technologieunternehmen mit Schwerpunkt Softwareentwicklung. Im Projekt wird das Team um Sebastian Meller und Professor Holger Volk medizinische Spürhunde ausbilden, die Prostata-, Blasen- und Nierenkrebs anhand von Urinproben erkennen sollen. Ergänzend wird das Team die Geruchsprofile der Proben im Labor untersuchen, um besser zu verstehen, worauf die Hunde anspringen. „Unsere Erfahrungen aus der COVID-19-Forschung haben gezeigt, wie präzise Hunde Erkrankungen am Geruch erkennen können“, erklärt Meller. „Nun wollen wir herausfinden, ob sie auch in der Krebsfrüherkennung eine verlässliche Unterstützung sein können und der Medizin frühzeitig Hinweise liefern können, wo genauer hingeschaut werden sollte.“ Der Fokus liegt auf der Gesundheitsvorsorge in Unternehmen: diese sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine einfache Vorsorgeuntersuchung anbieten können: diese geben eine Urinprobe ab, die von den Spürhunden untersucht wird. Ob das im Alltag funktioniert, wird in einem Betrieb unter realen Bedingungen erprobt. Eine eigens entwickelte Software anonymisiert dafür die Proben und ordnet auffällige Befunde den jeweiligen Arbeitsbereichen zu. So lassen sich mögliche physikalische, biologische oder chemische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen ergriffen werden.. Selbstverständlich soll der Hund dabei keine ärztliche Diagnose ersetzen. Seine Stärke liegt gerade in der möglichen Früherkennung: Gibt er frühzeitig einen Hinweis, können Betroffene rechtzeitig weiter untersucht und behandelt werden.
von Sigrid Lappe • 8. Oktober 2026
Geburtstagsandacht mit Herz in der Marktkirche Die „Geburtstagsandacht mit Herz“ richtet sich an wohnungslose Menschen in Hannover, für die es nicht selbstverständlich ist, den eigenen Geburtstag mit anderen Menschen in einer festlichen Atmosphäre zu feiern. Nachträglich können sie ihren Geburtstag gemeinsam mit einem Team der Zentralen Beratungsstelle – Wohnungslosenhilfe der Diakonisches Werk Hannover gGmbH und ehrenamtlich Helferinnen und Helfern feiern. Dafür werden sie an einen gedeckten Tisch am Sonntag, 11. Oktober um 15 Uhr in die Marktkirche eingeladen. Die Geburtstagsgäste erwartet eine Andacht von Marc Blessing, Pastor der Marktkirche, und Diakoniepastor Friedhelm Feldkamp. Feierlich gedeckte Geburtstagstische im Südschiff der Marktkirche, Kaffee und Kuchen, Musik und ein Geburtstagslied nach Wunsch vom Pianisten Friedhelm Keil und Saxophonisten Axel LaDeur, sowie ein Überraschungsgeschenk der Zentralen Beratungsstelle laden zu einer herzlichen Geburtstagsatmosphäre ein. Engagierte Helferinnen und Helfer unterstützen und begleiten diese „Geburtstagsandacht mit Herz“, das Team freut sich auf das vielfältige Programm und auf die Begegnungen mit den Gästen.
von Sigrid Lappe • 30. September 2026
Medizin statt Bürokratie Marburger Bund fordert spürbare Entlastung für Kliniken Der Marburger Bund unterstützt den Vorstoß von Gesundheitsminister Andreas Philippi und Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft – NKG für einen spürbaren Bürokratieabbau in Krankenhäusern. Philippi und NKG haben die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann begrüßt, zügig ein Bürokratieabbaugesetz auf den Weg bringen zu wollen. Der Ärztinnen- und Ärzteverband fordert, den Ankündigungen nun konkrete Maßnahmen folgen zu lassen .
von Sigrid Lappe • 26. September 2026
Forderung der ÄKN: Kein Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen nach Willen der Bundesregierung mehr Befugnisse erhalten. Auch Arzt-Patientengespräche in Praxen oder Kliniken dürften dann unter bestimmten Voraussetzungen abgehört werden. Die Ärztekammer Niedersachsen sieht hierin eine massive Bedrohung für das Vertrauensverhältnis und lehnt die Pläne entschieden ab. Angesichts wachsender hybrider Bedrohungen für Staat und Gemeinwesen will die Bundesregierung das Nachrichtendienstrecht reformieren. Der Gesetzentwurf war am 24. September in erster Lesung Thema im Bundestag. Im Kern sieht die Gesetzesnovelle vor, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz zu erweitern. So soll es erlaubt sein, Geschäftsräume heimlich zu betreten und nichtöffentliche Gespräche abzuhören oder aufzuzeichnen. Vor diesen Maßnahmen geschützt sein sollen künftig nur andere zeugnisverweigerungsberechtigte Berufe wie Seelsorger, Verteidiger, Rechtsanwälte und Abgeordnete. Nicht mehr schützen will der Entwurf das Vertrauensverhältnis zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten. Darin sieht die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) eine massive Gefährdung der für eine ärztliche Behandlung unabdingbaren Vertraulichkeit. Die Mitglieder des niedersächsischen Ärzteparlaments forderten in einer am 23. September in ihrer Herbstsitzung einstimmig beschlossenen Resolution den Gesetzgeber auf, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vor nachrichtendienstlicher Auswertung zu schützen.
von Sigrid Lappe • 23. September 2026
„TelePIN“ hilft in Niedersachsen und Bremen Telemedizinprojekt stärkt Versorgung schwerkranker Kinder Um die Versorgung schwerkranker Kinder in Zeiten des Fachkräftemangels zu stärken, ist in Niedersachsen und Bremen das telemedizinische Projekt „TelePIN“ an den Start gegangen. Dabei handelt es sich um ein von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) entwickeltes integrales digitales Versorgungssystem mit einem umfassenden audiovisuellen Anteil und einem digitalen Patienten Daten Management System (PDMS), das einen Austausch von Patientendaten und einen direkten Kontakt in der Therapie zwischen den teilnehmenden Kinderkliniken ermöglicht. So können sich insbesondere kleine Krankenhäuser niedrigschwellig mit der Expertise größerer Stationen zusammenschließen und eine gemeinsame Visite der Patientinnen und Patienten vornehmen.  Insgesamt 15 niedersächsische Kinderkliniken sollen nun nach den Plänen der Landesregierung aus den Mitteln des Strukturfonds II in Höhe von rund 6 Millionen Euro gefördert werden, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen werden. Bei einem Besuch der MHH am 22.09.2026 informierte sich Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi über den aktuellen Stand des Projekts. „Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, erstmalig in der modernen Medizingeschichte unseres Landes ein derart umfassendes Telemedizinprojekt umzusetzen“, so Philippi. „Insbesondere in Anbetracht der anstehenden Krankenhausreform wird dieses Projekt die Effektivität der zukünftigen Kliniklandschaft wesentlich erhöhen.“ „Von den insgesamt 29 Kinderkliniken in Niedersachsen haben aktuell nur vier eine spezielle Station für pädiatrische Intensivmedizin. Und in diesen Häusern können nur die Hälfte aller Kinderintensivbetten betrieben werden, weil es landesweit an Pflegefachpersonal, Ärztinnen und Ärzten fehlt“, erklärt Dr. Michael Sasse, Oberarzt der Klinik für Pädiatrische Kardiologie und Intensivmedizin und Leiter von TelePIN. „Mit unserem telemedizinischen Instrument können wir diese Lücken wenigstens teilweise schließen.“ "Unser Ziel ist es, langfristig alle Kinderkliniken in Niedersachsen und Bremen, den angrenzenden Regionen benachbarter Bundesländer sowie die Rettungsdienste und die niedergelassenen Kinderärzte an ‚TelePIN‘ anzuschließen, damit für lebensbedrohlich erkrankte Kinder flächendeckend eine hochqualifizierte Versorgung sichergestellt werden kann“, sagt Prof. Dr. Philipp Beerbaum, Direktor der Klinik für Pädiatrische Kardiologie und Intensivmedizin. „Dadurch reduzieren wir die Zahl der Verlegungen in andere Kinderkliniken und können den Personalmangel abfedern.“ „Das ‚TelePIN‘ ist ein exzellentes Beispiel für Teamspirit, Digitalität und standortübergreifende Vernetzung in der niedersächsischen Krankenversorgung“, resümiert Prof. Dr. Frank Lammert, MHH-Vizepräsident und Vorstandsmitglied für das Ressort Krankenversorgung. „TelePIN“ basiert auf einer Initiative des Pädiatrischen Intensiv Netzwerkes (PIN), welches sich bereits seit mehr als 20 Jahren für die Intensivversorgung schwerkranker Kinder einsetzt. Das Tele-Netzwerk besteht aus mittlerweile 25 Kinderkliniken in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Seit 2022 arbeitet eine 15-köpfige Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Bereichen der Medizin, des Controllings, des Einkaufs, des Datenschutzes, der Stabsstelle Recht und der IT-Abteilung der MHH gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von PDMS-Herstellern und audiovisuellen Dienstleistern an der Umsetzung eines telemedizinischen Projekts. Das Bundesland Bremen ist mit seinen drei Kinderkliniken beteiligt und kann sich mit den umliegenden Krankenhäusern in Niedersachsen optimal vernetzen. Ein großer Vorteil: Das System ist dank eines ausfahrbaren Schwenkarms für eine Beurteilung in Säuglings- und Kleinkindbetten geeignet und so auch an die speziellen Bedürfnisse sehr junger Patientinnen und Patienten angepasst.
von Sigrid Lappe • 20. September 2026
ERC Starting Grant für Prof. Dr. Ben Heuer Renommierter EU-Förderpreis geht an Mathematiker der LUH Großer Erfolg für Prof. Dr. Ben Heuer: Sein Forschungsprojekt in der Arithmetischen Geometrie erhält eine der renommiertesten Forschungsförderungen Europas, einen ERC Starting Grant. Mit den Starting Grants fördert der Europäische Wissenschaftsrat exzellente und visionäre Forschung von herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mit jeweils bis zu 1,5 Millionen Euro. Ziel ist die Unterstützung wissenschaftlicher Unabhängigkeit durch den Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe. Ben Heuer forscht auf dem Gebiet der Arithmetischen Geometrie, die Fragen aus der Zahlentheorie mit geometrischen Methoden untersucht. Der Satz des Pythagoras zum Beispiel ist vielen noch aus Schulzeiten ein Begriff. Er ist eng mit der zahlentheoretischen Frage verbunden, für welche rechtwinkligen Dreiecke alle Seitenlängen ganzzahlig sind. Ersetzt man die Quadrate im Satz des Pythagoras durch höhere Potenzen, wird die Frage nach Lösungen erheblich schwerer. Pierre de Fermat behauptete 1637 in seinem berühmten „Letzten Satz“, dass die Gleichung dann keine Lösungen in den positiven ganzen Zahlen hat. Über 350 Jahre lang wusste niemand, ob das stimmt – und vor allem warum. Die Hauptmotivation für das Studium derartiger Gleichungen liegt darin, dass die Forschung an solch fundamentalen Fragen zu tiefen Erkenntnissen über die verborgenen Strukturen hinter den Zahlen führt. Diese können sich später auch in ganz anderen Zusammenhängen als nützlich erweisen - innerhalb der Mathematik und darüber hinaus, zum Beispiel als Grundlagen moderner Informationstechnologien. Eine solche verborgene Struktur konnte Ben Heuer kürzlich entscheidend erweitern: Ihm gelang ein Durchbruch beim Beweis der „p-adischen Simpson-Korrespondenz“, die gewisse arithmetische Symmetrien einer Gleichung mit geometrischen Objekten in Beziehung setzt. Bildlich gesprochen schlägt diese Korrespondenz eine Brücke zwischen Zahlentheorie und Geometrie. Diese Brücke war bisher nur für Gleichungen errichtet, deren Geometrie eindimensional ist. Ben Heuer gelang es, sie auch in höheren Dimensionen zu konstruieren. Dazu entwickelte er eine neue mathematische Architektur für sie, die auf der perfektoiden Geometrie des Fields-Medaillisten Peter Scholze aufbaut. In seinem ERC-Projekt wird Ben Heuer Anwendungen diese neue Brücke zwischen arithmetischer und geometrischer Welt untersuchen, unter anderem in Bezug auf das Langlands Program: Dies ist eines der zentralen Forschungsprogramme der modernen Mathematik, dessen Ideen in den 90er-Jahren bereits beim vollendeten Beweis von „Fermats Letztem Satz“ eine entscheidende Rolle spielten. Prof. Dr. Ben Heuer ist seit 2025 Professor am Institut für Algebra, Zahlentheorie und Diskrete Mathematik der Leibniz Universität Hannover. Er studierte Mathematik an der Universität Heidelberg und der University of Cambridge und promoviert 2019 in London, woran sich Postdocs in Bonn und Frankfurt anschlossen. Jüngst erhielt er außerdem den Frontiers of Science Award 2026, der für herausragende wissenschaftliche Arbeiten verliehen wird, die Grundlagenforschung in der Mathematik, theoretischen Physik und Informatik in besonderer Weise vorantreiben. Heuers Forschung an der LUH ist Teil des Sonderforschungsbereichs (Transregio) CRC 326 GAUS und des Graduiertenkollegs RTG 2965 „From Geometry to Numbers“. Die ERC Grants gelten wegen des harten Auswahlverfahrens als Gütesiegel für Exzellenz in der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft. Wichtige Auswahlkriterien sind, wie visionär die Forschungsfragen eingestuft werden und welche herausragenden Leistungen die Antragstellerinnen und -steller bisher erbracht haben .  Insgesamt sind derzeit 23 ERC-geförderte Forschende aller Karrierestufen an der LUH tätig. Eine vollständige Übersicht über die laufenden „Starting Grants“, „Consolidator Grants“ und „Advanced Grants“ an der LUH finden Sie hier: https://www.uni-hannover.de/forschung/profil/herausragende-projekte/erc
von Sigrid Lappe • 17. September 2026
Minister Philippi stellt Doppelhaushalt 2027/2028 vor Ausgabenvolumen wächst auf Rekordniveau Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, hat heute (17.08.2026) im Sozialausschuss des Landtages die Schwerpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 vorgestellt. Der Einzelplan 05 sieht für das Ministerium in 2027 ein Ausgabevolumen von 8,37 Milliarden Euro vor und in 2028 von knapp über 8,63 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von mehr als 3,5 Milliarden Euro in den zurückliegenden zehn Jahren. Den Haushaltsplanentwurf kommentiert der Niedersächsische Sozialminister Philippi wie folgt: „Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 plant die Landesregierung, in finanziell schwierigen Zeiten einen soliden Sozialhaushalt aufzustellen. Ich freue mich insbesondere, dass wir für die noch anstehenden wichtigen Gesetzesvorhaben dieser Legislatur auch die haushalterischen Voraussetzungen schaffen können. Dazu zählt u.a. die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und ein gewaltfreies Aufwachsen. Das Gesetz zielt darauf ab, wichtige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dauerhaft zu gewährleisten. Für dieses Vorhaben sind für die nächsten zwei Jahre mehr als 5,1 Millionen Euro eingeplant. Ein weiteres Gesetzesvorhaben ist die Novellierung des Jugendförderungsgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Strukturen der Jugendverbandsarbeit nachhaltig absichern. Das betrifft die Personal- und Verwaltungskosten der Jugendverbände, die Anschubförderung sowie die Förderung von Dachverbänden. Dafür planen wir ab 2028 einen Mehrbedarf von 3 Millionen Euro ein. Ein weiteres, überaus wichtiges Gesetzesvorhaben ist das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. Anstelle der bisherigen Finanzierung als freiwillige Leistung tritt der rechtliche Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der Rechtsanspruch gilt ab 01.01.2032, die Sicherstellungsverantwortung der Länder greift aber bereits ab 01.01.2027. Ziel ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangebots. Die für diesen Bereich veranschlagten Haushaltsmittel steigen von ca. 12 Millionen Euro in 2026 auf mehr als 39 Millionen Euro in 2027 und über 40 Millionen Euro in 2028. Dadurch sollen die kommunalen Haushalte massiv entlastet werden und die Einrichtungen des Gewaltschutzsystems eine verlässliche und tarifgerechte Bezahlung erhalten. Ein weiteres Gesetzesvorhaben betrifft den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD): In den vergangenen Jahren wurde der ÖGD durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst erheblich gestärkt. Ende 2026 läuft die Bundesförderung aus. Mit der geplanten Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln ist das Land bestrebt, die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover auch ab 2027 zu unterstützen. Hierfür plant Niedersachsen, jährlich 25 Millionen Euro bereitzustellen und sich mit 4 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten zentraler digitaler Lösungen zu beteiligen. In 2027 stehen zudem einmalig 8,8 Millionen Euro für investive Maßnahmen bereit. Auf diese Weise wollen wir eine verlässliche Grundlage für einen dauerhaft starken und modernen öffentlichen Gesundheitsdienst schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt meines Ministeriums ist und bleibt die Krankenhausinvestitionsförderung. Mit diesem Haushaltsplanentwurf kommen wir dem Ziel, den Investitionsstau weiter abzubauen, einen großen Schritt näher, und zwar auf zwei Ebenen. Ergänzend zum Transformationsfonds des Bundes zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in Krankenhäusern soll die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser in Höhe von 305 Millionen Euro beibehalten werden. Damit geben wir den Krankenhausträgern das Signal, dass wir ihre begonnenen Bauvorhaben finanziell auch weiterhin unterstützen. Doch auch Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind keine unverbindliche Absichtserklärung. Sie sind Teil der sozialen Gerechtigkeit und spiegeln sich im aktuellen Haushaltsplanentwurf wider. Dabei bleibt die verlässliche Finanzierung der Eingliederungs- und Sozialhilfe der größte Einzelposten im Sozialhaushalt unseres Landes. Wir veranschlagen für diesen Bereich rund 3,6 Milliarden Euro für 2027 und 3,8 Milliarden Euro für 2028.“
von Sigrid Lappe • 16. September 2026
Suchspiel nach Stupsnase Nachwuchs bei den Zweifingerfaultieren im Erlebnis-Zoo Hannover Im Erlebnis-Zoo Hannover gibt es Nachwuchs bei den Zweifingerfaultieren (Choloepus didactylus ) , der erst auf den zweiten Blick entdeckt wird: Das Faultier-Jungtier liegt flach auf dem Bauch der Mutter, die schwarze Stupsnase ist nur zu sehen, wenn es den Kopf hebt.Es hat weit auseinanderstehende schwarze Knopfaugen und einen flachen Kopf mit winzigen Ohren, die irgendwie zu weit hinten sitzen. Die Stupsnase ist eine putzige Mischung aus Hundeschnauze und Kartoffel, die Arme sind extrem lang, die Haare borstig. Der Nachwuchs der Faultiere „Aimara“ und „Artus“ kam am 7. September zur Welt. Die ersten Tage verbrachte der Winzling mit seiner Mutter im Innenbereich des „Zoologicums“. Doch jetzt hangelt sich „Aimara“ bei sonnigem Wetter wieder auf der Außenanlage von Baum zu Baum – und wer genau hinsieht, entdeckt den flachen behaarten Hügel sowie Arme und Beine, die ihren Körper umschlingen.
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Für mehr sozialen Wohnraum in der Region
Region stärkt den Erwerb von Belegungsrechten

Sechs Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung


Der Bedarf nach sozialem Wohnraum bleibt hoch: Vor allem Menschen in herausfordernden Lebenslagen, die wohnungslos oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nach dem Aufenthalt in einem Frauenschutzhaus eine Wohnung suchen oder aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen vom freien Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden, brauchen dringend Unterstützung.

Mit einer Neufassung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand und der Verdoppelung des Fördervolumens reagiert die Region auf die anhaltend hohe Nachfrage nach sozial gebundenem Wohnraum: Jetzt stehen sechs statt wie bisher drei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung.


„Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der anhaltenden Wohnungsnot: Ziel der neuen Regelung ist es, die Zahl der Belegungsrechte weiter zu steigern, den Antragsprozess zu verbessern und die Zielgruppe präziser zu definieren, um besonders bedürftige Menschen schnell und effektiv mit Wohnraum zu versorgen. Hier haben wir auch insbesondere die Frauen und Kinder im Blick, die im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt keine Wohnung finden“, betont Regionspräsident Steffen Krach.


Seit der Einführung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Jahr 2015 konnte die Region Hannover über 300 Wohnungen mit Belegungsrechten sichern. Im Jahr 2023 wurden 67 Belegungsrechte erworben, und für das Jahr 2024 werden 73 Belegungsrechte (38 beantragte Förderungen) erwartet. „Aufgrund der wachsenden Nachfrage und der gestiegenen Förderbedarfe haben wir die finanziellen Mittel auf insgesamt sechs Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit kann die Region Hannover im kommenden Jahr bis zu 110 zusätzliche Belegrechte sichern und weiterhin die Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenslagen mit Wohnraum sicherstellen“, erklärt die Sozialdezernentin der Region Hannover, Dr. Andrea Hanke.

Zum Belegungsrecht in der Region Hannover: Die Region bietet Vermieterinnen und Vermietern finanzielle Anreize, Wohnraum für bedürftige Haushalte zur Verfügung zu stellen. Sie können ihre Wohnungen für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren an die Region binden und ein Belegungsrecht einräumen. Im Gegenzug erhalten sie Zuschüsse: 2 Euro pro Quadratmeter zusätzlich zur Monatsmiete bei kurzen Laufzeiten (5 bis 9 Jahre) und 2,50 Euro pro Quadratmeter bei längeren Bindungen (10 bis 30 Jahre).
 
Zentrale Bausteine des Förderpaketes sind außerdem:

·         Qualifizierungszuschuss: Für Modernisierungen, die den Wohnstandard erhöhen, abhängig von Bindungslaufzeit und Wohnungsgröße. Jetzt neu: Die bisherige Deckelung von 10.000 Euro für den Qualifizierungszuschuss entfällt.

·         Instandsetzungszuschuss: Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für Reparaturen nach Schäden.

·         Mietausfallgarantie: Absicherung gegen Mietrückstände oder Leerstand für Vermietende, die Wohnungen an Haushalte im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe vermieten.


Ausnahmeregelung bei drohendem Wohnungsverlust: Ein neu eingeführtes Verfahren ermöglicht es, das Belegungsrecht auch dann zu erwerben, wenn einige der Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.

„Für alle Kinder, Frauen und Männer – und besonders für Menschen mit Problemen, schwierigen Lebensbiografien oder schweren Schicksalsschlägen – ist eine eigene Wohnung, ein persönlicher Rückzugsort, enorm wichtig“, sagt Hanke. „Wer in der glücklichen Situation ist, eine oder mehrere Wohnungen zu besitzen, hat hier die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und anderen Menschen dabei zu helfen, ein sicheres Zuhause zu finden. Vermieterinnen und Vermieter, die sich hierfür entscheiden, sind zudem auch finanziell abgesichert und haben mit der Region Hannover eine feste und zuverlässige Vertragspartnerin.“


Interessierte Vermieterinnen und Vermieter können sich an die Region wenden. Kontakt: Eyla Schäfer vom Team Wohnen berät unverbindlich unter Telefon (0511) 616-24358, E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo