Landesregierung modernisiert Rechtsgrundlage der Krebsregister: Bessere Datenerfassung für bessere Versorgung

 

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag, 24.03. 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung krebsregisterrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Reform sollen die rechtlichen Grundlagen für die niedersächsischen Krebsregister umfassend aktualisiert und an moderne Anforderungen in Forschung, Versorgung und Datenschutz angepasst werden.

 

Eine flächendeckende Krebsdokumentation und deren Auswertung erfolgt in Niedersachsen über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN), das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) und die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast). Mit dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten ist auf Bundesebene die Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Daten der Krebsregister der Länder geregelt worden.

 

Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die landesrechtlichen Regelungen an die Vorgaben aus dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten angepasst werden. Diese beinhalten einen bundesweit einheitlichen Datensatz. Der Datensatz liegt mit dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) mittlerweile vor. Es ist auch geregelt worden, dass der oBDS regelmäßig aktualisiert werden muss, um die Krebsregistrierung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.

Darüber hinaus werden die krebsregisterrechtlichen Vorschriften insgesamt modernisiert, harmonisiert und die Datenverarbeitung sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen verbessert.

 

Die neuen Strukturen erleichtern eine verlässliche Auswertung der Krankheitsverläufe und unterstützen die wissenschaftliche Nutzung der Registerdaten. Patientinnen und Patienten profitieren langfristig von besser abgestimmten Behandlungspfaden, transparenteren Qualitätsstandards und einer stärker datenbasierten Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont die Bedeutung der Reform: „Die gesetzlich verankerte Krebsregistrierung leistet einen wichtigen Beitrag für Erkrankte und Behandelnde. Die Daten der Krebsregister sind eine unverzichtbare Grundlage für die onkologische Forschung und Versorgung. Indem Gesundheitsdaten in einer vertrauenswürdigen Umgebung für Forschungs- und Behandlungszwecke genutzt werden können, stellen wir die onkologische Versorgung in Niedersachsen zukunftsfest auf. Dabei gewährleisten hohe Datenschutzstandards, dass die

Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingehalten werden. Forschung, Versorgung und Datenschutz gehen Hand in Hand.“


Stellungnahme der ÄKN und der PKN zu Honorarkürzungen in der Psychotherapie

 

Die Kammerpräsidentinnen Dr. med. Marion Charlotte Renneberg (Ärztekammer Niedersachsen) und Dr. rer. nat. Kristina Schütz (Psychotherapeutenkammer Niedersachsen) kritisieren: „Honorarkürzungen in einer Zeit eines gestiegenen Bedarfs an psychotherapeutischer Behandlung sind unverantwortlich und nicht hinnehmbar“.

 

   Der GKV-Spitzenverband hat sich im Bewertungsausschuss mit der Forderung nach Honorarkürzungen in der Psychotherapie durchgesetzt, sodass am 11. März 2026 eine Honorarkürzung in der ambulanten Psychotherapie von 4,5 Prozent beschlossen wurde. 
 
Über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde bereits am 21. Januar

2026 im Bewertungsausschuss. Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband konnte aber keine Einigung über eine Anpassung erzielt werden. Daher trat der Erweiterte Bewertungsausschuss unter Vorsitz eines unparteiischen Mitglieds zusammen und fasste den Beschluss, die Vergütung zu senken.
 
Sowohl die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) als auch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) halten diese Entscheidung für inakzeptabel. In Zeiten eines hohen und weiter steigenden Bedarfs nach psychotherapeutischer Versorgung ist es unverantwortlich, den Leistungserbringenden das Honorar zu kürzen. 
 
Die Präsidentinnen der beiden Kammern, Dr. med. Marion Charlotte Renneberg und Dr. rer. nat. Kristina Schütz, betonen: „Es besteht ein hoher Kostendruck im Gesundheitssystem, doch die ambulante ärztliche und die psychologisch-psychotherapeutische Versorgung sind dabei keine Kostentreiber! Die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte bewegen sich mit ihrer Versorgung der gesetzlich Versicherten ohnehin im unteren Honorarbereich. Jetzt hier zu kürzen, ist ein fatales Signal. Denn gerade im psychotherapeutischen Bereich können Leistungen kaum delegiert werden und sind jeweils mit einem hohen Zeitaufwand hinterlegt. Eine angemessene Honorierung würde dazu dienen, die Versorgung zu erhalten, da sowohl die laufenden Kosten für die Praxen als auch der Druck auf die Niedergelassenen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen jeden Alters – und vor allem auch Kinder und Jugendliche – mit psychischen Symptomen zu kämpfen haben, muss Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden. Andernfalls droht eine Zunahme von Chronifizierungen mit langfristigen Arbeits- oder Schulausfällen. Darüber hinaus gibt es schon jetzt Probleme, Praxen in ländlicheren Regionen nachzubesetzen – eine Honorarkürzung wird diese Versorgungsengpässe noch weiter verstärken. Das ist angesichts der hohen Nachfrage an psychotherapeutischer Versorgung mit schon heute extrem langen Wartezeiten nicht hinnehmbar.“
 
Auch wenn gleichzeitig die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben wurden, kann dies nicht einfach gegengerechnet werden: Nur Praxen mit hoher Auslastung erreichen den vollen Strukturzuschlag und können davon profitieren. Dies kann eine strukturelle Benachteiligung von Praxisinhaberinnen und -inhaber darstellen, die ihre Praxis aus verschiedensten Gründen (Kinderbetreuung, Pflege, Krankheit...) nicht maximal auslasten können und ggf. kein Personal für eine Anstellung finden.
 
Quellen
1 Entwicklung der Diagnoseprävalenz psychischer Störungen 2012-2022. Nutzung bundesweiter vertragsärztlicher Abrechnungsdaten für Mental Health Surveillance. Thom, Julia; Jonas, Benjamin; Reitzle, Lukas; Mauz, Elvira; Hölling, Heike; Schulz, Mandy.
aerzteblatt.de/archiv/entwicklung-der-diagnosepraevalenz-psychischer-stoerungen-2012-2022

2 Deutsches Ärzteblatt. Immer mehr Kinder wegen psychischer Probleme in stationärer Versorgung, 20.01.2026.
aerzteblatt.de/news/immer-mehr-kinder-wegen-psychischer-probleme-in-stationarer-versorgung


3 Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Ergebnisse der COPSY-Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Anne Kaman, Michael Erhart, Janine Devine, Ann-Kathrin Napp, Franziska Reiß, Steven Behn & Ulrike Ravens-Sieberer.
link.springer.com/article/10.1007/s

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo 


Bezirksrat Südstadt-Bult lobt Preis für Ehrenamt aus

Vorschläge mit ausführlicher Begründung müssen bis Dienstag, 31. März 2026, eingereicht werden

 

Im Rahmen seines Sommerempfangs am Sonnabend, 13. Juni 2026, verleiht der Bezirksrat Südstadt-Bult öffentlich seinen finanziell dotierten Ehrenamtspreis.

Dafür werden Einzelpersonen, Personengruppen, Einrichtungen oder Institutionen aus dem Stadtbezirk gesucht, die sich in besonderem Maße in den gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen oder anderen Bereichen im oder für den Stadtbezirk Südstadt-Bult eingesetzt beziehungsweise verdient gemacht haben.

Es können Vorschläge eingereicht werden von: Einzelpersonen, Einrichtungen, Institutionen und Gruppen, unabhängig vom Wohnort. Schriftliche Vorschläge mit ausführlicher Begründung sind bis Dienstag, 31. März 2026 an die Landeshauptstadt Hannover, Bezirksbetreuung Südstadt-Bult, OE 18.63.07.BRB, Platz der Menschenrechte 1, 30159 Hannover oder per Mail an: 18.63.07.brb@hannover-stadt-de geschickt werden.

Im Stadtbezirksportal Südstadt-Bult befindet sich unter: www.hanover.de/stadtbezirk7 eine Ausfüllhilfe zum Thema.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo



Fast jeder zweite Mensch erkrankt an Krebs

Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht Epidemiologisches Bulletin

 

Im Laufe seines Lebens erkrankt fast jeder zweite Mensch in Deutschland an Krebs. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem Epidemiologischen Bulletin mit.

Bei 49 Prozent der Männer und 43 Prozent der Frauen wird eine Krebserkrankung festgestellt. Das heißt: etwa jede sechste Frau und jeder siebte Mann werden noch vor dem 65. Lebensjahr von der Krankheit betroffen.

Im Jahr 2023 wurden demnach bei rund einer halben Million Menschen in Deutschland eine Tumorerkrankung neu diagnostiziert. Von diesen 517 800 Krebserkrankungen traten rund 276 400 bei Männern und 241 400 bei Frauen auf. Rund die Hälfte aller Neuerkrankungen betrafen die Prostata (79 600), die Lunge (58 300) oder den Dick- und Enddarm (55 300).

In Deutschland wurden 2023 laut Todesursachenstatistik rund 229 000 Krebssfälle verzeichnet.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo


Gesundheitsminister Philippi begrüßt Entscheidung des Bundestages zu Lachgas und K.O.-Tropfen:   

„Kinder und Jugendliche werden nun besser geschützt“

 

Der Bundestag hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz geändert. Damit soll künftig die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und K.O.-Tropfen deutlich erschwert werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Beschluss: „Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu schützen. Als Rauschmittel wird Lachgas vor allem wegen seiner euphorisierenden und entspannenden Wirkung sowie seiner leichten Verfügbarkeit verwendet. Lachgas ist billig und einfach zu konsumieren. Zudem tauchen die Lachgaskartuschen in Kiosken oder Automaten in Schulnähe auf – oftmals auch noch in jugendgerecht designter, ansprechender Verpackung.

 

Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wissen Kinder und Jugendliche häufig nicht. Die Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen.

Um eine weitere Normalisierung des Lachgaskonsums insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist es daher dringend notwendig, die Lachgasnutzung als Freizeitdroge zu verbieten. Dieser Gesetzesentwurf erfasst dabei ausdrücklich nur die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe. Ihre Eigenschaft als Chemikalie zur medizinischen und industriellen Nutzung wird hierbei nicht verkannt und die entsprechende Verwendung weiterhin ermöglicht.

 

Auch im Hinblick auf die Ausnutzung der Rauschwirkung sogenannter K.O.-Tropfen – die oftmals zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden – begrüße ich diesen Gesetzesentwurf. Denn der Einsatz von bewusstseinstrübenden Substanzen wie K.O.-Tropfen ist perfide. Die Nachweisbarkeit solcher Substanzen stellt dabei für Justiz und Kliniken ein großes Problem dar. Es braucht daher geeignete Maßnahmen, die potentiellen Tätern den Zugang zu Substanzen erschweren, die zur missbräuchlichen Herstellung von K.O.-Tropfen verwendet werden können.“

 

Hintergrund: Auf Initiative von Niedersachsen war eine Bundesratsinitiative zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bereits im September eingebracht worden. Gesundheitsminister Philippi hatte bereits in der Vergangenheit auf die negativen gesundheitlichen Folgen von Lachgas und K.O-Tropfen hingewiesen.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo


Trägerwechsel für den Psychosozialen / Psychiatrischen Krisendienst

Region Hannover sichert psychosoziale Krisenhilfe

 

Der Psychosoziale / Psychiatrische Krisendienst (PPKD) ist unverzichtbar in der psychosozialen Versorgung für Menschen in akuten Krisen. Ob am Telefon oder im persönlichen Gespräch: Der Krisendienst bietet schnelle Hilfe am Wochenende und an Feiertagen – eben dann, wenn viele andere Unterstützungsangebote nicht erreichbar sind. 1997 ins Leben gerufen lag der PPKD über viele Jahre in den Händen der Seelhorst-Stiftung, die ihre Trägerschaft zum Jahresende 2025 abgegeben hat.

Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die Region Hannover den Krisendienst zum Jahresbeginn 2026 an das Diakonische Werk Hannover gGmbH und den Caritasverband Hannover e.V. übergeben, die den Dienst gemeinsam umsetzen. Die Region hat dafür in den nächsten drei Jahren 750.000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt.

 

Das Evangelische Beratungszentrum ist in der Oskar-Winter-Straße 2, 30177 Hannover erreichbar.

 

  • Werk Hannover gGmbH,
  • Dr. Andreas Schubert, Vorstand des Caritasverbandes Hannover e.V.,
  • Mona Marin und Ulrike Jamroszczyk, langjährige Krisendienstmitarbeiterinnen.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo


Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042

Stadt baut parallel soziale Infrastruktur in den Quartieren auf


Laut eines aktuellen Berichtes der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird bedingt durch den demographischen Wandel die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in der Stadt bis 2042 um 16,5 Prozent auf rund 44.450 ansteigen. (Ende 2023: 38.149). Die Untersuchung, die in Kürze den Ratsgremien zur Information vorgelegt wird, beleuchtet auch die Entwicklungen rund um die Pflegesituation von älteren Menschen im eigenen Haushalt und die Auswirkungen auf Angehörige. Die LHH hat bereits frühzeitig und präventiv mit dem Aufbau der sozialen Infrastruktur in den Quartieren begonnen, um den Menschen niedrigschwellige Angebote zu machen, damit sie länger selbstbestimmt leben können.

Anzahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an

Im Dezember 2023 waren 38.149 Menschen im Stadtgebiet Hannover pflegebedürftig, sie hatten mindestens einen Pflegegrad eins. Dies entspricht 6,9 Prozent der hannoverschen Bevölkerung (auch Pflegequote genannt).

Seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990-er Jahre ist die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hannover aber auch bundesweit, kontinuierlich gestiegen.

Die Anzahl Pflegebedürftiger in Hannover hat sich seit 2007 fast verdreifacht von rund 14.300 auf über 38.000 Ende 2023. Die Pflegequote erhöhte sich sukzessive von 2,8 auf 6,9 Prozent. Weil das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit höherem Alter deutlich steigt, ist diese Zunahme im Wesentlichen eine Folge demografischer Alterung.

Vier von fünf Pflegebedürftigen in Hannover leben zu Hause (83 Prozent)

Laut des Berichtes der städtischen Koordinierungsstelle Sozialplanung werden die meisten Menschen zu Hause pflegerisch versorgt, weniger als ein Fünftel lebte in einer Pflegeeinrichtung. Während bis 2007 noch fast 40 Prozent der Pflegedürftigen in einer Pflegeeinrichtung lebten, waren es Ende 2023 nur noch 17 Prozent.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ausschließlich von Angehörigen oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld gepflegt werden, sei vor allem in den letzten Jahren stark angestiegen. Waren es 2021 noch rund 15.400 Menschen, die ohne Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wurden, waren es 2023 fast 22.400 Menschen.

Quartierszentren für ältere Menschen zur Prävention und für ein längeres selbstbestimmtes Leben

Die Stadt Hannover baut seit 2023 in den Quartieren eine soziale Infrastruktur für die älteren Menschen sowie deren Angehörige auf. „Mit den Quartierszentren, die wir gemeinsam mit anderen Trägern im Quartier schaffen, erreichen wir, dass vielen älteren Menschen das Leben zu Hause erleichtert wird“, so Sylvia Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration der LHH. Niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten oder die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen entstehen beispielsweise in den hannoverschen Quartieren ebenso wie kostengünstige und vor allem gesellige Mittagstischangebote. „So bieten wir älteren Menschen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil kostengünstig und gemeinsam mit anderen zu essen, ein oft ehrenamtlich organisiertes Angebot, das mittlerweile in vielen Quartieren Hannovers sehr gut angenommen wird“, betont Bruns.

Mehr pflegende Angehörige als Pflegekräfte

Rein rechnerisch kümmerten sich in der LHH mehr Angehörige oder Menschen aus dem persönlichen Umfeld um pflegebedürftige Menschen, als Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen, so die Ergebnisse der Analyse der städtischen Koordinationsstelle Sozialplanung.

Unterstellt man, dass sich ausschließlich eine Hauptpflegeperson um eine zu Hause lebende pflegebedürftige Person kümmert, seien das, laut der Untersuchung, nahezu 32.000 pflegende Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld.

„Die Stadt Hannover setzt darauf, Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige weiter auszubauen, beispielsweise eine mobile Pflegeberatung in Apotheken genau für diese Zielgruppe“, erläutert Bruns.

Laut Pflegestatistik arbeiteten Ende 2023 in den hannoverschen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 7.250 Personen und weitere 6.000 in Pflegeheimen. Das seien in Summe 13.250 Personen und damit deutlich weniger, als pflegende Angehörige.

In Zukunft sei, laut des Berichtes abzusehen, dass das Potential an Arbeitskräften, Pflege(fach)kräften und pflegenden Angehörigen sinke und sich damit die Pflegekrise infolge der demografischen Alterung gleich aus zwei Richtungen zuspitze: Einerseits durch eine bis Anfang der 2040-er Jahre absehbar deutlich steigende Anzahl Pflegebedürftiger, andererseits durch ein zeitgleich sinkendes Potential an jüngeren Menschen.

Ein Plus von 6.300 pflegebedürftige Menschen bis 2042

Lt. Schätzung vollzieht sich die Anzahl Pflegebedürftiger in den nächsten beiden Jahrzehnten in drei Phasen, so die städtische Koordinationsstelle Sozialplanung:

Bis Ende der 2020-er Jahre setze sich die stark steigende Anzahl Pflegebedürftiger, die vor allem Ausdruck der gestiegenen Anzahl der hochaltrigen Bevölkerung (85 Jahre und älter) sei, nochmals fort (plus 1.300 also plus 3,4 Prozent).

Anfang der 2030-er Jahren folge ein eher moderater Anstieg, weil ein temporäres „Bevölkerungsplateau“ unter den Hochaltrigen erwartet würde und vorübergehend geburtenschwächere Jahrgänge folgten.

Anfang der 2040-er Jahre erreiche die sogenannte „Babyboomer-Generation“ das für Pflegebedürftigkeit besonders relevante Alter. Geschätzt wird ein Plus von 6.300 Pflegebedürftigen bis Ende 2042 (plus 16,5 Prozent im Vergleich zu Ende 2023).

„Die Prognosezahlen machen deutlich, dass sich bereits heute spürbare Engpässe in der Versorgung in den kommenden Jahr(zehnt)en verdichten könnten. Umso wichtiger ist es, jetzt die sozialen Unterstützungsstrukturen aufzubauen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, lange selbst bestimmt leben zu können “, erläuterte Bruns.

Hintergrundinformation zur Pflegestatistik und Methodik der Vorausschätzung

Die Ergebnisse zur Struktur und Entwicklung der in der LHH lebenden Pflegebedürftigen basieren auf einer Sonderauswertung der Koordinationsstelle Sozialplanung / Dezernat für Soziales und Integration. Datenbasis dafür ist die Pflegestatistik, die auf einer zweijährlichen Vollerhebung mit Auskunftspflichtbasiert, jeweils im Dezember, zuletzt Ende 2023.

Befragt wurden nicht die Pflegebedürftigen selbst, sondern ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung. Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten können. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder -bedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse oder der Privatversicherung über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegegraden 1 bis 5.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nicht alle, die einen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten, wissen oder nutzen dies. Wie viele dies sind, ist unklar.

Die Vorausschätzung zeigt den alleinigen Impuls der alternden Bevölkerung auf das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit nach heutigem Pflegebegriff. Hierzu wurden alters- und geschlechtsspezifische Pflegequoten vom 31.12.2023 „eingefroren“, auf die Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamts für Statistik Niedersachsen bezogen und bis ins Jahr 2042 fortgeschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegequoten auf dem Niveau von Ende 2023 in genau dieser Höhe und obendrein stabil bleiben, ist eher gering. Die Entwicklungen in der Vergangenheit zeigen einen stetigen, teils starken Anstieg, auch in den fortdauernden Nachwirkungen der Pflegereform 2017. Die Vorausschätzung skizziert daher den demografisch bedingten Mindestanstieg.


Beratung der Stadt Hannover für ältere Menschen sowie Angehörige und das persönliche Umfeld

  • Kommunaler Seniorenservice Hannover, Fachbereich Senioren,
  • Sprechstunden der offenen Senior*innenberatung in allen Stadtbezirken sowie der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen der Stadt Hannover
  • Tel. 0511 168 42 345
  • senioren@hannover-stadt.de


Graphik - Pflegebedürftigkeit bis 2042

Graphik_6-2025-_Pflegebedürftigkeit_bis_2042_.pdf)Hannover: Starker Anstieg pflegebedürftiger Menschen bis 2042


Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo


von Sigrid Lappe 4. April 2026
Second-Hand-Basar zugunsten Feriendorf Eisenberg Fahrzeug – Spielzeug – Babyartikel - Baby- und Kinderbekleidung Der Förderverein Feriendorf Eisenberg veranstaltet am 25.04.2026 von 14:00 – 17:00 Uhr seinen 40ten Basar für Baby- und Kinderbekleidung sowie Spielzeug und alles rund ums Baby und Kleinkind im Spielpark Tiefenriede (Haspelfelder Weg 18, 30173 Hannover). Informationen und Anmeldung über basar@foerderverein-eisenberg.de .
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Dietrich-Bonhoeffer-Klinik soll zum 30. Juni 2026 geschlossen werden. NLS sieht bei Schließung der Klinik in Ahlhorn Versorgungslücke Aufgrund einer nicht auskömmlichen Finanzierung wird die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn zum 30. Juni 2026 den Betrieb einstellen. Die Klinik ist die bundesweit größte Einrichtung zur Behandlung suchterkrankter Kinder und Jugendlicher nach abgeschlossenem Entzug. Das Klinikaus verschärft die angespannte Versorgungssituation suchtkranker Kinder und Jugendlicher. Der Verlust von 60 Behandlungsplätzen kann nicht durch andere Einrichtungen kompensiert werden. Schon jetzt steht nur ein beschränktes Angebot für die Zielgruppe zur Verfügung. Aufgrund von Entwicklungen wie der steigenden psychischen Belastung junger Menschen und der zunehmenden missbräuchlichen Einnahme opioidhaltiger Medikamente geht die Niedersächsische Landesstelle für Suchfragen (NLS) von einem eher steigenden Bedarf für derartige Behandlungsangebote aus.
von Sigrid Lappe 31. März 2026
Heinz Maier-Leibnitz-Preis für hannoverschen Physiker Ein auch auf Zukunft gerichteter Preis der anspornt Dr. Guillem Domènech Fuertes von der Leibniz Universität Hannover (LUH) erhält die wichtigste Auszeichnung für Wissenschaftler in frühen Karrierephasen. Das Wechselspiel von Gravitationswellen und primordialen Schwarzen Löchern in der Frühphase des Universums ist Schwerpunkt der Arbeiten von Dr. Guillem Domènech Fuertes.
von Sigrid Lappe 28. März 2026
Kleines Geld, große Wirkung: Ministerin Behrens gibt den Startschuss für Mikroförderungen Eine Million Euro für ehrenamtliche und bürgerschaftliche Projekte Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am 26. Februar 2026 in Hannover offiziell den Startschuss für die Mikroförderung 2026 gegeben und einen Förderscheck über eine Million Euro an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) überreicht. Mit der Förderung stärkt das Land unter dem Motto kleines Geld, große Wirkung das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft. Die in dieser Form in Niedersachsen erstmals gestartete Mikroförderung ist zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Anfang 2026 beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Ab Anfang März 2026 können Vereine, Initiativen und Engagierte Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro digital und bürokratiearm beantragen. Ministerin Behrens: „Eine Million für Vereine, Initiativen und Engagierte: Mit der Mikroförderung stärkt die Landesregierung die Zivilgesellschaft – verlässlich, konkret und nah an den Menschen. Dadurch können wirkungsvoll und mit vergleichsweise kleinem Aufwand unterschiedlichste Projekte unterstützt werden – von Nachbarschaftsinitiativen, über Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte bis zu kulturellen Mikrovorhaben. Um Ehrenamtliche in der Antragstellung zu entlasten, wurde das Online-Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet. Das unterstützt all die ehrenamtlichen und engagierten Organisationen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen in ihren Vorhaben unkompliziert und ganz direkt.“ Die Abwicklung der Mikroförderung liegt bei der LAGFA. Als landesweiter Dachverband mit dem satzungsgemäßen Auftrag, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu stärken, ist sie zentrale Anlaufstelle für Vereine, Initiativen und Engagierte. Monika Fricke vom geschäftsführenden Vorstand der LAGFA: „Die Mikroförderung ist ein wichtiges Instrument, um Engagement in Niedersachsen sichtbar zu machen und zu stärken. Als landesweite Plattform für Freiwilligenagenturen bündeln wir Know-how, begleiten Initiativen und sorgen dafür, dass die Mittel dort ankommen, wo sie die größte Wirkung entfalten.“ Um Ehrenamtliche in der Antragstellung zu entlasten, wurde das Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet: Von der Antragstellung bis zur Abrechnung läuft das gesamte Verfahren online über die LAGFA. Ausgezahlt wird in zwei Schritten: 50 Prozent mit der Förderzusage, die anderen 50 Prozent erhalten die Projekte nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA. Ministerin Behrens: „Engagement braucht kurze Wege. Das komplett digitale Verfahren bei der Mikroförderung ist ein echter Gewinn für alle, die etwas mit dem Geld bewegen wollen. Denn das bedeutet weniger Papier, weniger Wartezeit, mehr Zeit für die gute Sache. Als Digitalministerin ist mir das besonders wichtig.“ Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden ausschließlich notwendige und prüffähige Ausgaben wie Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare. Hintergrund Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V. Weitere Informationen: www.lagfa-niedersachsen.de
von Sigrid Lappe 27. März 2026
Philippi begrüßt Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz: „Ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern“ Am heutigen Freitag, 27. März 2026, wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat gebilligt. Niedersachsen hatte sich in den vergangenen Monaten für Anpassungen im Gesetz stark gemacht, um eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen auch in der Fläche zu gewährleisten. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußert sich zum heute gebilligten Gesetz wie folgt: „Bund und Länder haben bis zuletzt um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt. Damit konnte die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verhindert werden. Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Umsetzung der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten. Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten. Ziel ist dabei immer, dass - gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - die Versorgung gesichert und durch qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsleistungen in den Krankenhäusern verbessert wird. Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Aber wir haben auch von Anbeginn deutlich gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sind. Denn im Mittelpunkt politischen Handelns hat immer der Mensch an erster Stelle zu stehen. Eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung muss sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen gewährleistet sein. Das nun beschlossene KHAG ist daher ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern. Das KHAG erleichtert die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger, da Fachärztinnen und Fachärzte auch in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können. Der Transformationsfonds darf auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Das sichert Vorhaben zur Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen in der Fläche ab und ermöglicht den Ländern Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung. Fachkrankenhäuser müssen teure Großgeräte künftig nicht mehr zwingend selbst vorhalten, sondern können Sachausstattung über Kooperationen nachweisen. Das senkt Investitionshürden. Ausnahmen zur flächendeckenden Versorgung können einmalig verlängert werden. Allerdings im Einvernehmen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Leider ist auf den letzten Metern ein neuer Aspekt in das Gesetz formuliert worden: die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führt künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika, die im schlimmsten Fall keine Leistungen mehr anbieten dürften. Hier erwarten wir vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem realitätsfähig sind und nicht zu überbordender Bürokratie führen, damit eine zügige Umsetzung der Reform in den Ländern gewährleistet werden kann.“ Hintergrund: Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sollen nun durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Monaten konstruktiv in den Diskussionsprozess eingebracht. Nach In-Kraft-Treten des KHAG ist die Anpassung des Fachverfahrens KLAAS erforderlich, um Alt- und Neuanträge der Krankenhäuser auf die Leistungsgruppen parallel abzubilden und MD-Gutachten verarbeiten zu können. Eine zweite Antragsrunde, in der die Krankenhäuser ihre Anträge nach KHAG bestätigen, soll ca. 2 Monate nach In-Kraft-Treten des KHAG erfolgen.
von Sigrid Lappe 26. März 2026
Veranstaltungsprogramm des Historischen Museums (HMH) für April 2026 im HANNOVER KIOSK, Karmarschstr. 40 im Museum Schloss Herrenhausen und im Pelikan Tintenturm, Pelikanplatz Der HANNOVER KIOSK ist der Interimsstandort des HMH während der Sanierung. und passender Experimentierraum für Ausstellungsprojekte, die zusammen mit Gruppen aus der Stadtgesellschaft Hannovers erarbeitet werden. Geöffnet: mittwochs bis sonntags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Ausstellung im Hannover Kiosk bis 22. Nov, 2026: "Unsere Hannover - Schwarze Geschichten"
von Sigrid Lappe 23. März 2026
Dr. Philippi begrüßt Einigung beim Hebammenhilfevertrag Selbstverwaltung zeigt Handlungsfähigkeit Gesundheitsminister Dr. Philippi begrüßt die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Hebammenverband zum Hebammenhilfevertrag. „Ich freue mich, dass sich beide Seiten auf eine gemeinsame Lösung verständigt haben“, erklärt Minister Dr. Philippi. „Die Vertragspartner haben sich der Verantwortung gestellt und Dialogbereitschaft gezeigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, der den Weg für eine stabile und zukunftsorientierte Versorgung ebnet. Das zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Die Einigung gibt Hebammen und Familien Sicherheit. “ Hintergrund Der Hebammenhilfevertrag wurde durch eine Schiedsstelle am 2. April 2025 festgesetzt und ist am 01.11.2025 in Kraft getreten. Die getroffene Vereinbarung ermöglicht eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags. Die Anpassungen gelten ab 1. April 2026 und betreffen die Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbaren Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation. Der Vertrag hat läuft bis zum 31.12.2027. Dazu Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit den Vertragspartnern eine gute Lösung für eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags gefunden haben. Davon profitieren sowohl die freiberuflich tätigen Hebammen als auch die schwangeren Frauen und jungen Familien. Mit dem Hebammenhilfevertrag haben wir im letzten Jahr den Grundstein für eine strukturelle Neuaufstellung und damit eine große Verbesserung der Hebammenversorgung gelegt, beispielsweise wird die in den medizinischen Leitlinien empfohlene Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt noch stärker als bisher gefördert. Und: "Mit den erfolgten Anpassungen können wir jetzt gemeinsam in die Umsetzung gehen. Viele Wünsche und Bedürfnisse der Hebammen wurden dabei mit aufgenommen. Darum hat der Deutsche Hebammenverband zugesichert, nun seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen. Das ist ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung.“
von Sigrid Lappe 22. März 2026
Um Deutschlands Krankenhäuser steht es schlecht Ein Drittel der Kliniken insolvenzgefährdet Rund 80 Prozent der Deutschen Krankenhäuser schreiben aktuell rote Zahlen. Nun stellt der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Forderungen an die Bundesregierung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Landkreistag haben vor einem weiteren Klinik-Sterben gewarnt und eine Verlängerung der Finanzhilfen gefordert. Denn über ein Drittel der Häuser in Deutschland "ist von Insolvenz bedroht", so der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß in der "Rheinischen Post" vom Donnerstag. Gaß schlug vor, eine höhere Zuzahlung der Patientinnen und Patienten pro Tag - diese sei seit Einführung 2004 nicht mehr erhöht worden. Rund 16 Prozent der Kliniken seien insolvenzgefährdet, weitere 21 Prozent könnten folgen, sagte der Vorsitzende der DKG der "Rheinischen Post" und stufte die Lage als ernst ein. Denn "aktuell schreiben 80 Prozent der Kliniken rote Zahlen", sagte Gerald Gaß. Nun fordert der DKG-Vorsitzende vor diesem Hintergrund Bundesinnenministerin Nina Warken (CDU) auf, die Finanzhilfen zu verlängern. Im November 2026 solle die staatliche Ausgleichszahlung wegfallen, die der Bund den Krankenhäusern zur Stabilisierung der finanziellen Lage seit November 2025 gewährt. "Wir appellieren an Bundesministerin Warken, diese Hilfe zu verlängern", so Gaß. Es gehe um vier Milliarden Euro. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistages schlug Alarm wegen der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser. "Besonders betroffen sind unter anderem Häuser mit kirchlichen und freigemeinnützigen Trägern", sagte Achim Bötel ebenfalls der "Rheinischen Post". Auch den kommunalen Häusern gehe es "richtig schlecht, weil wir als Träger einen Defizitausgleich in der momentan erforderlichen Höhe schlicht weg nicht mehr leisten können". Allein die Landkreise hätten von 2023 bis 2025 rund 25 Milliarden Euro aufgebracht, um die Verluste ihrer Kliniken auszugleichen. Nun fordert Gerald Gaß, Patientenzuzahlungen zu erhöhen! Und Achim Brötel forderte, die Krankenhausreform nachzubessern und Vorsorgepauschalen nicht mehr fallabhängig zu zahlen. "Wir brauchen eine fallzahlungsunabhängige Vorhaltevergütung", sagte er. Alles andere führe nur zu einem unkontrollierten Kliniksterben gerade im ländlichen Raum. Und Gaß schlug vor, die Patientenzuzahlungen von derzeit zehn Euro auf 15 Euro pro Tag zu erhöhen. Die Zuzahlung sei 2004 eingeführt und seitdem nicht mehr erhöht worden, sagte er der "Rheinischen Post". Er verwies darauf, dass es hier eine Härtefallregelung gebe und eine Begrenzung auf maximal 28 Euro zu zahlende Kliniktage pro Jahr. Die gesetzlichen Krankenkassen forderten unterdessen, an den gerade erst beschlossenen Änderungen der Krankenhausreform festzuhalten. Hier sei ein "tragfähiger Kompromiss" zwischen Bund und Ländern gefunden worden und nun versuchten einige Bundesländer, diesen "nachträglich wieder aufzuschnüren", kritisierte die Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis. Der Bundestag hatte Anfang März längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft und Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum beschlossen. Bei der Finanzierung stellt der Bund den Ländern zudem mehr Geld zur Verfügung als in der ursprünglichen Reform geplant. Kernstück der Reform, die noch von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stammt, ist eine stärkere medizinische Spezialisierung der Kliniken. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten. Das nährte die Sorge in den Ländern, dass dort viele Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen. Am 27. März stimmt der Bundesrat über die Reform ab. Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Foto Matthias Falk, hannover_fotografie
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Für mehr sozialen Wohnraum in der Region
Region stärkt den Erwerb von Belegungsrechten

Sechs Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung


Der Bedarf nach sozialem Wohnraum bleibt hoch: Vor allem Menschen in herausfordernden Lebenslagen, die wohnungslos oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nach dem Aufenthalt in einem Frauenschutzhaus eine Wohnung suchen oder aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen vom freien Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden, brauchen dringend Unterstützung.

Mit einer Neufassung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand und der Verdoppelung des Fördervolumens reagiert die Region auf die anhaltend hohe Nachfrage nach sozial gebundenem Wohnraum: Jetzt stehen sechs statt wie bisher drei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung.


„Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der anhaltenden Wohnungsnot: Ziel der neuen Regelung ist es, die Zahl der Belegungsrechte weiter zu steigern, den Antragsprozess zu verbessern und die Zielgruppe präziser zu definieren, um besonders bedürftige Menschen schnell und effektiv mit Wohnraum zu versorgen. Hier haben wir auch insbesondere die Frauen und Kinder im Blick, die im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt keine Wohnung finden“, betont Regionspräsident Steffen Krach.


Seit der Einführung der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten im Jahr 2015 konnte die Region Hannover über 300 Wohnungen mit Belegungsrechten sichern. Im Jahr 2023 wurden 67 Belegungsrechte erworben, und für das Jahr 2024 werden 73 Belegungsrechte (38 beantragte Förderungen) erwartet. „Aufgrund der wachsenden Nachfrage und der gestiegenen Förderbedarfe haben wir die finanziellen Mittel auf insgesamt sechs Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit kann die Region Hannover im kommenden Jahr bis zu 110 zusätzliche Belegrechte sichern und weiterhin die Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenslagen mit Wohnraum sicherstellen“, erklärt die Sozialdezernentin der Region Hannover, Dr. Andrea Hanke.

Zum Belegungsrecht in der Region Hannover: Die Region bietet Vermieterinnen und Vermietern finanzielle Anreize, Wohnraum für bedürftige Haushalte zur Verfügung zu stellen. Sie können ihre Wohnungen für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren an die Region binden und ein Belegungsrecht einräumen. Im Gegenzug erhalten sie Zuschüsse: 2 Euro pro Quadratmeter zusätzlich zur Monatsmiete bei kurzen Laufzeiten (5 bis 9 Jahre) und 2,50 Euro pro Quadratmeter bei längeren Bindungen (10 bis 30 Jahre).
 
Zentrale Bausteine des Förderpaketes sind außerdem:

·         Qualifizierungszuschuss: Für Modernisierungen, die den Wohnstandard erhöhen, abhängig von Bindungslaufzeit und Wohnungsgröße. Jetzt neu: Die bisherige Deckelung von 10.000 Euro für den Qualifizierungszuschuss entfällt.

·         Instandsetzungszuschuss: Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für Reparaturen nach Schäden.

·         Mietausfallgarantie: Absicherung gegen Mietrückstände oder Leerstand für Vermietende, die Wohnungen an Haushalte im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe vermieten.


Ausnahmeregelung bei drohendem Wohnungsverlust: Ein neu eingeführtes Verfahren ermöglicht es, das Belegungsrecht auch dann zu erwerben, wenn einige der Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.

„Für alle Kinder, Frauen und Männer – und besonders für Menschen mit Problemen, schwierigen Lebensbiografien oder schweren Schicksalsschlägen – ist eine eigene Wohnung, ein persönlicher Rückzugsort, enorm wichtig“, sagt Hanke. „Wer in der glücklichen Situation ist, eine oder mehrere Wohnungen zu besitzen, hat hier die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und anderen Menschen dabei zu helfen, ein sicheres Zuhause zu finden. Vermieterinnen und Vermieter, die sich hierfür entscheiden, sind zudem auch finanziell abgesichert und haben mit der Region Hannover eine feste und zuverlässige Vertragspartnerin.“


Interessierte Vermieterinnen und Vermieter können sich an die Region wenden. Kontakt: Eyla Schäfer vom Team Wohnen berät unverbindlich unter Telefon (0511) 616-24358, E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de.

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo