NLM fördert wieder Qualitätsjournalismus

Jetzt Förderanträge stellen!

 

Die nächste Förderperiode zur Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen gestartet: Veranstalter lokaler oder regionaler Rundfunkprogramme, Presseverlage sowie Anbieter rundfunkähnlicher Telemedien mit Sitz in Niedersachsen können  wieder Förderanträge bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) einreichen. Gefördert werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die inhaltlich erkennbar auf eine Stärkung der journalistischen Qualität abzielen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2025.

In diesem Haus wird Qualitätsjournalismus gefördert!


Prof. Christian Krebs, Direktor der NLM: „Gerade in Zeiten von Desinformation und wachsendem Misstrauen gegenüber Medien ist verlässlicher, gut recherchierter Journalismus wichtiger denn je. In einer zunehmend digitalen und dynamischen Medienwelt fördern wir gezielt Maßnahmen, die journalistische Qualität, Glaubwürdigkeit und Innovationskraft im Journalismus stärken. Damit setzen wir ein klares Zeichen für starke, freie Medien. Wir laden Medienmachende herzlich ein, jetzt ihre Anträge zu stellen.“


Förderfähig sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die Teilnehmende z. B. dazu befähigen:

 

  • die journalistischen Sorgfaltspflichten besser einzuhalten,
  • die Vielfalt der Berichterstattung zu erhöhen,
  • Strategien gegen Desinformation zu entwickeln,
  • interne Arbeitsabläufe zu optimieren,
  • Qualitätsstandards und Qualitätssicherungssysteme zu etablieren,
  • den rechtlichen Rahmen journalistischer Arbeit zu verstehen und anzuwenden,
  • neue Finanzierungsmodelle für Qualitätsjournalismus zu erschließen,
  • die Kommunikation mit Mediennutzenden zu verbessern,
  • die Vernetzung von Redaktionen zu fördern oder
  • digitale Werkzeuge im Redaktionsalltag gezielt einzusetzen.

 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 5.000 Euro pro Antrag. Das Land Niedersachsen stellt für die Förderung 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Über die förderfähigen Anträge wird die Versammlung der NLM entscheiden.


Antragsberechtigt sind Veranstalter lokaler und regionaler Rundfunkprogramme, Presseverlage sowie Anbieter rundfunkähnlicher Telemedien mit Sitz in Niedersachsen.


Die Frist zur Einreichung der Förderanträge endet am 30. September 2025, 12 Uhr (Eingang bei der NLM).

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Daher wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen!

 

Das Antragsformular, detaillierte Informationen sowie die Förderrichtlinien unter: www.nlm.de: Förderung Qualitätsjournalismus


Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo/Foto © NLM