Minister Philippi stellt Doppelhaushalt 2027/2028 vor Ausgabenvolumen wächst auf Rekordniveau

 

Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, hat heute (17.08.2026) im Sozialausschuss des Landtages die Schwerpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 vorgestellt.

Der Einzelplan 05 sieht für das Ministerium in 2027 ein Ausgabevolumen von 8,37 Milliarden Euro vor und in 2028 von knapp über 8,63 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von mehr als 3,5 Milliarden Euro in den zurückliegenden zehn Jahren.

 

Den Haushaltsplanentwurf kommentiert der Niedersächsische Sozialminister Philippi wie folgt:

 

„Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 plant die Landesregierung, in finanziell schwierigen Zeiten einen soliden Sozialhaushalt aufzustellen. Ich freue mich insbesondere, dass wir für die noch anstehenden wichtigen Gesetzesvorhaben dieser Legislatur auch die haushalterischen Voraussetzungen schaffen können. Dazu zählt u.a. die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und ein gewaltfreies Aufwachsen. Das Gesetz zielt darauf ab, wichtige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dauerhaft zu gewährleisten. Für dieses Vorhaben sind für die nächsten zwei Jahre mehr als 5,1 Millionen Euro eingeplant.

 

Ein weiteres Gesetzesvorhaben ist die Novellierung des Jugendförderungsgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Strukturen der Jugendverbandsarbeit nachhaltig absichern. Das betrifft die Personal- und Verwaltungskosten der Jugendverbände, die Anschubförderung sowie die Förderung von Dachverbänden. Dafür planen wir ab 2028 einen Mehrbedarf von 3 Millionen Euro ein.

 

Ein weiteres, überaus wichtiges Gesetzesvorhaben ist das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. Anstelle der bisherigen Finanzierung als freiwillige Leistung tritt der rechtliche Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der Rechtsanspruch gilt ab 01.01.2032, die Sicherstellungsverantwortung der Länder greift aber bereits ab 01.01.2027.

Ziel ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangebots. Die für diesen Bereich veranschlagten Haushaltsmittel steigen von ca. 12 Millionen Euro in 2026 auf mehr als 39 Millionen Euro in 2027 und über 40 Millionen Euro in 2028. Dadurch sollen die kommunalen Haushalte massiv entlastet werden und die Einrichtungen des Gewaltschutzsystems eine verlässliche und tarifgerechte Bezahlung erhalten.

 

Ein weiteres Gesetzesvorhaben betrifft den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD): In den vergangenen Jahren wurde der ÖGD durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst erheblich gestärkt. Ende 2026 läuft die Bundesförderung aus. Mit der geplanten Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln ist das Land bestrebt, die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover auch ab 2027 zu unterstützen. Hierfür plant Niedersachsen, jährlich 25 Millionen Euro bereitzustellen und sich mit 4 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten zentraler digitaler Lösungen zu beteiligen. In 2027 stehen zudem einmalig 8,8 Millionen Euro für investive Maßnahmen bereit. Auf diese Weise wollen wir eine verlässliche Grundlage für einen dauerhaft starken und modernen öffentlichen Gesundheitsdienst schaffen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meines Ministeriums ist und bleibt die Krankenhausinvestitionsförderung. Mit diesem Haushaltsplanentwurf kommen wir dem Ziel, den Investitionsstau weiter abzubauen, einen großen Schritt näher, und zwar auf zwei Ebenen. Ergänzend zum Transformationsfonds des Bundes zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in Krankenhäusern soll die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser in Höhe von 305 Millionen Euro beibehalten werden. Damit geben wir den Krankenhausträgern das Signal, dass wir ihre begonnenen Bauvorhaben finanziell auch weiterhin unterstützen.

 

Doch auch Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind keine unverbindliche Absichtserklärung. Sie sind Teil der sozialen Gerechtigkeit und spiegeln sich im aktuellen Haushaltsplanentwurf wider. Dabei bleibt die verlässliche Finanzierung der Eingliederungs- und Sozialhilfe der größte Einzelposten im Sozialhaushalt unseres Landes. Wir veranschlagen für diesen Bereich rund 3,6 Milliarden Euro für 2027 und 3,8 Milliarden Euro für 2028.“

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Fotos © Matthias Falk, hannover_fotografie