Dauerthema „Tierleid bei langen Tiertransporten beenden“

Landwirtschaftsministerin: "Bund muss Stopp verhängen“

Staudte fordert nationales Exportverbot für Rinder, Schafe und Ziegen in Hochrisikostaaten


Im Bundesrat wurde ein Antrag Nordrhein-Westfalens diskutiert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei der Europäischen Kommission für mehr Tierschutz bei Tiertransporten in Drittländer einzusetzen. Drittländer sind Länder außerhalb der Europäischen Union. Niedersachsen hat einen weitergehenden Antrag im Agrarausschuss eingebracht.

Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Die absolute Mehrheit der Gesellschaft will endlich den Stopp von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU. Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat deutlich herausgearbeitet, dass leider nicht die Landesebene, aber dafür die Bundesregierung gesetzlich berechtigt ist, ein Verbot in bestimmte Länder zu verhängen. Nur mit dem Finger auf die Europäische Kommission zu zeigen, reicht nicht. Bei Transporten in Länder außerhalb der EU leiden Tiere teils wochenlang an Durst, Hunger oder extremen Temperaturen, sie verenden bereits auf dem Transport – da muss endlich gehandelt werden. Jetzt. Für mich gibt es daher nur einen Weg: Transporte von Nutztieren in Tierschutz-Hochrisikoländer müssen sofort eingestellt werden, und zwar durch ein nationales Exportverbot für Rinder, Schafe und Ziegen.“  

Das Bundeslandwirtschaftsministerium könne auf Grundlage des Tierschutzgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zum Schutz der Tiere erlassen, wenn diese aus dem Inland in einen anderen Staat verbracht werden sollen – das besage auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Außerdem solle sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der laufenden Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung für ein solches europäisches Exportverbot einsetzen, so Ministerin Staudte.


Hintergrund:

Bei dem Export von Nutztieren in Drittstaaten kann es zu Tierschutzverstößen kommen, ohne dass die zuständigen Veterinärbehörden der Länder bei der Abfertigung eines Tiertransportes dies verhindern können. So auch in Niedersachsen. Das Landwirtschaftsministerium hatte beispielsweise einen Landkreis angewiesen, einen Transport tragender Zuchtrinder nach Marokko zu untersagen. Das vom Organisator des Transports angerufene Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Transport von dem Landkreis abgefertigt werden muss. Die daraufhin eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 8. Dezember 2023 wurde am 15. Dezember 2023 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen, so dass die Tiertransporte durchgeführt werden konnten. Diese bedauerte Ministerin Staudte in einem Statement:

www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/statement-von-landwirtschaftsministerin-miriam-staudte-zur-entscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes-luneburg-228111.html


Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo/Foto © Sigrid Lappe