Alkohol- und Rauchverbot auf allen Hochbahnsteigen der ÜSTRA
Ab 1. Januar 2026 gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen im ÜSTRA Verbundgebiet ein Alkohol- und Rauchverbot. Dieses umfasst sowohl den Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten aller Art.
Mit der Anpassung werden die oberirdischen Hochbahnsteige in die bereits bestehenden Regelungen einbezogen. Diese gelten bereits in den Fahrzeugen, in Tunnelstationen sowie in entsprechend gekennzeichneten Bereichen.
Bus- sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen sind von diesen Regelungen ausgenommen, da sie häufig nicht eindeutig abgegrenzt sind. Hier bittet die ÜSTRA jedoch darum, auf Mitmenschen Rücksicht nehmen.
Mit der neuen Regelung kommt die ÜSTRA Bitten von Fahrgästen und Wünschen aus der Regionspolitik nach. Zudem wird durch die Ausweitung ein gepflegterer Gesamteindruck der Bahnsteige sowie Einsparungen bei deren Reinigung angestrebt.
Fahrgäste können sich auf www.uestra.de über die aktuell geltenden Beförderungsbedingungen informieren.
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Foto © Matthias Falk, hannover_fotografie
