Sparkurs auf dem Rücken ambulanter Psychotherapeuten?

Ambulante Versorgung wird sich in Niedersachsen verschlechtern.

Erklärung der KVN und niedersächsischer ärztlicher und psychotherapeutischer Verbände.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die niedersächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Verbände (ZI) kritisieren die Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Warken zur Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die vertragsärztliche Versorgung in Niedersachsen sei von den angedachten Sparmaßnahmen massiv betroffen.

 

Der Vorstand der KVN und die Vertreterinnen und Vertreter der ZI kritisierten bei einer gemeinsamen Sitzung am 20. April 2026 in Hannover die Planungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die in der letzten Woche mit dem Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt wurden.

 

Der Gesetzentwurf führe zu einer immer unzureichenderen Finanzierung des ambulanten Sektors und somit zu einer Verschlechterung der Versorgung auch in Niedersachsen, da eine begrenzte Vergütung unweigerlich gekürzte Leistungen zur Folge habe. Das Leitbild einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wird vom KVN-Vorstand und den Verbandsvertreterinnen und -vertretern nicht geteilt. Unter dieser Maßgabe könne den massiven Herausforderungen im Gesundheitswesen nicht angemessen begegnet werden. Eine finanzielle Deckelung bedeute eine Rationierung der ambulanten medizinischen Versorgung. Auch würden dringend nötige Strukturreformen weiter verschoben und gleichzeitig die Vertragsärzteschaft in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen erneut zur Kasse gebeten.

 

Als Beispiel: Die geplante Abschaffung der Honorierungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Diese Maßnahme gehe in die völlig falsche Richtung, so der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. „Wer fordert, dass gesetzlich Versicherte schneller Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten erhalten sollen, gleichzeitig aber bewährte finanzielle Anreize hierfür streicht, wird am Ende mit weniger Terminen dastehen.“ Die Honoraranreize hätten keine Verbesserung der Versorgungsqualität gegeben. Er kritisierte auch das gegenwärtige Tempo der Reformbemühungen. Zwar sei es richtig, ins Handeln zu kommen, aber die Verbandsanhörungen umgehend nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs anzusetzen, lasse der Selbstverwaltung nicht die nötige Zeit, um angemessen reagieren zu können. „Wir befinden uns in keiner Notlage, da sollten wir doch ausreichend Zeit für Stellungnahmen einplanen“, forderte Barjenbruch.


Hinzu komme, dass der Bund sich seiner Finanzverantwortung verweigere, seinen Zuschuss absenke und auch die versicherungsfremden Leistungen für Bürgergeldempfänger weiterhin einseitig von den gesetzlich Versicherten stemmen lasse, betonte der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt. „Hierdurch wird eine sinnvolle Reform der GKV-Finanzen massiv behindert. Und da sich eine selbstständige Tätigkeit unter diesen Voraussetzungen immer weniger lohnt, werden vor allem ältere Ärztinnen und Ärzte dazu getrieben, früher aus der Versorgung auszuscheiden.“ Auch sei es nicht auszuschließen, dass Praxen weniger Medizinischen Fachangestellten hätten, so Schmidt. 

Sinkende Kapazitäten führten automatisch zu längeren Wartezeiten. Im Hinblick auf den geplanten Strukturwandel in der ambulanten Versorgung und Primärversorgungssystem sei das kontraproduktiv.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Fotos ÄKN