Minister Philippi kritisiert Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur:
"Krankenhäuser müssen stärker entlastet werden"
Am Freitag, 26. September hat das Land Niedersachsen im Bundesrat eine Protokollerklärung zu Artikel 10 „Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes“ des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 abgegeben.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kritisiert die Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes: „Eine gerechte Verteilung dieser Mittel ist ein wichtiges Anliegen Niedersachsens. Das Geld muss genau den Kliniken zugutekommen, die es am dringendsten benötigen. Eine allgemeine Verteilung in Form eines zeitlich befristeten Rechnungszuschlages bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei stationärer Behandlung im Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2026 – wie es jetzt das Gesetz vorsieht - führt hingegen nicht zu dem gewünschten Effekt, die besonders durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen belasteten Krankenhäuser zu entlasten. Im Gegenteil: Es profitieren auch diejenigen, die auf wirtschaftlich sicheren Beinen stehen. Niedersachsen hatte deshalb einen technischen Verteilungsschlüssel für die Sofort-Transformationskosten entwickelt – und das anhand der Parameter Versorgungsumfang, Versorgungsnotwendigkeit und Bedürftigkeit. Auf diese Weise wären die Krankenhäuser zielgerichtet, bedarfsorientiert, schnell wirksam sowie bürokratiearm unterstützt worden. Der Plan war im Vorfeld „bänke-übergreifend“ mit Fachleuten abgestimmt. Bei einer so gestalteten Verteilung der Sofort-Transformationskosten wären insbesondere die kommunalen Krankenhäuser entlastet worden.“
Hintergrund:
In den Jahren 2022 und 2023 konnten die inflationsbedingten Kostensteigerungen der Krankenhäuser mit der gesetzlich möglichen Erhöhung des Landesbasisfallwerts nicht ausgeglichen werden. Die sich daraus in den Betriebskosten der Krankenhäuser ergebende Unterfinanzierung belastet die Krankenhäuser finanziell bis in die Gegenwart. Aus diesem Grund sollten die Krankenhäuser einen Inflationskostenausgleich für die Jahre 2022 und 2023 aus Bundesmitteln erhalten. Die Ausgleichsnotwendigkeit der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund ergibt sich zwingend aus der Finanzierungssystematik der Krankenhäuser. Sie resultieren aus einer überproportionalen Steigerung der Kosten im Bereich der Betriebskosten für deren Finanzregulierung der Bund zuständig ist. Hierzu wird im Koalitionsvertrag beschrieben, dass die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden sollen. Dieses wird nun mit dem vorliegenden Gesetz vollzogen.
Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo/Titelfoto © Matthias Falk, hannover_fotografie