Philippi begrüßt Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz:

„Ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern“

 

Am heutigen Freitag, 27. März 2026, wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat gebilligt. Niedersachsen hatte sich in den vergangenen Monaten für Anpassungen im Gesetz stark gemacht, um eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen auch in der Fläche zu gewährleisten. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußert sich zum heute gebilligten Gesetz wie folgt:

 

„Bund und Länder haben bis zuletzt um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt. Damit konnte die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verhindert werden. Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Umsetzung der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten. Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten. Ziel ist dabei immer, dass - gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - die Versorgung gesichert und durch qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsleistungen in den Krankenhäusern verbessert wird.

 

Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Aber wir haben auch von Anbeginn deutlich gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sind. Denn im Mittelpunkt politischen Handelns hat immer der Mensch an erster Stelle zu stehen. Eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung muss sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen gewährleistet sein. Das nun beschlossene KHAG ist daher ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern.

 

Das KHAG erleichtert die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger, da Fachärztinnen und Fachärzte auch in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können. Der Transformationsfonds darf auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Das sichert Vorhaben zur Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen in der Fläche ab und ermöglicht den Ländern Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung. Fachkrankenhäuser müssen teure Großgeräte künftig nicht mehr zwingend selbst vorhalten, sondern können Sachausstattung über Kooperationen nachweisen. Das senkt Investitionshürden. Ausnahmen zur flächendeckenden Versorgung können einmalig verlängert werden. Allerdings im Einvernehmen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Leider ist auf den letzten Metern ein neuer Aspekt in das Gesetz formuliert worden: die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führt künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika, die im schlimmsten Fall keine Leistungen mehr anbieten dürften. Hier erwarten wir vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem realitätsfähig sind und nicht zu überbordender Bürokratie führen, damit eine zügige Umsetzung der Reform in den Ländern gewährleistet werden kann.“

 

Hintergrund:

Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sollen nun durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Monaten konstruktiv in den Diskussionsprozess eingebracht.

Nach In-Kraft-Treten des KHAG ist die Anpassung des Fachverfahrens KLAAS erforderlich, um Alt- und Neuanträge der Krankenhäuser auf die Leistungsgruppen parallel abzubilden und MD-Gutachten verarbeiten zu können. Eine zweite Antragsrunde, in der die Krankenhäuser ihre Anträge nach KHAG bestätigen, soll ca. 2 Monate nach In-Kraft-Treten des KHAG erfolgen.

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Fotos © Matthias Falk, hannover_fotografie