Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen
Niedersachsen erlässt Waffen- und Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln
Behrens: „Wir senden das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen“
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am 31.03.2026 die Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verkündet (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt). Die Verordnung tritt damit am 1. April 2026 in Kraft.
Zukünftig ist das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Zu diesen Verkehrsmitteln zählen Eisenbahnen des Nahverkehrs, wie RE, RB und S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, wie Busse, Ruftaxis usw. sowie Schiffe im Fährverkehr. Weiterhin gilt das Verbot in allen seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere Gebäude und Haltepunkte, einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen.
Weiterhin zulässig ist die Mitnahme der vorgenannten Gegenstände, wenn diese nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Auch die Verwendung von Messern für einen allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. das Apfelschälen mit einem Taschen- oder Obstmesser im Zug, ist weiterhin erlaubt. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen.
Mit dieser Verordnung nach dem Waffengesetz haben die zuständigen Behörden erheblich größere Sanktionsmöglichkeiten. So ist die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände können sichergestellt und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
Daniela Behrens, erklärt: „Um die nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen zu senken, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV senden wir das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen! Außerdem stärken wir die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Wenn Messer und andere Waffen bei Kontrollen aufgefunden werden, können diese nun konsequent eingezogen und aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus wird die Polizei auch weiterhin repressiv mit aller Konsequenz gegen Messerangreifer vorgehen.“
Einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Waffen- und Messerverbot im ÖPNV finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter: www.mi.niedersachsen.de/Waffenverbot_OPNV
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Foto Sigrid Lappe
