Landtag führt Ordnungsgeld für pöbelnde Abgeordnete ein

Und wer stört, soll 1 000 Euro blechen

 

Mit einem Ordnungsgeld von 1 000 Euro müssen Störerinnen und Störer im Landtag rechnen. Die neue Regelung haben SPD, Grüne und die CDU beschlossen. Und die AfD warnt vor Willkür...

Der Niedersächsische Landtag hat mit den Stimmen der SPD, Grünen und CDU die Einführung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1 000 Euro für massiv störende Abgeordnete beschlossen. Doch die Entscheidung, ob tatsächlich ein Ordnungsgeld verhängt wird, obliegt letztendlich der Sitzungsleitung - das ist Landtagspräsidentin Hannah Naber (SPD) oder eine ihren fünf Vertreterinnen.

Damit soll erreicht werden, eine weitere Eskalationsstufe zwischen dem bereits existierenden Ordnungsruf und dem möglichen Sitzungsausschuss zu etablieren. Diese Regelung tritt bis zur nächsten Landtagssitzung im Juni in Kraft!


Wird ein Ordnungsgeld verhängt, wird es direkt mit den Entschädigungsansprüchen der Abgeordneten verrechnet. Der oder die Betroffene haben dann das Recht, gegen das Ordnungsgeld Einspruch zu erheben. Der Ältestenrat des Landtags berät in solchen Fällen und gibt eine Empfehlung ab, über die das Plenum anschließend ohne Debatte entscheidet.

Widerstand kam von der AfD. Die hatte zuvor im Landtag versucht, sich gegen die Einführung zu wehren und dann vor Willkür gewarnt. Im Landtag fallen Angehörige der Fraktion bisher am häufigsten durch massive Störungen auf. Von 20 verhängten Ordnungsrufen in dieser Legislaturperiode wurden 14 gegenüber AfD-Abgeordneten ausgesprochen - vier allein gegen den AfD-Abgeordneten Stephan Bothe.

 

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo/Foto Sigrid Lappe