Das kann ein teueres Vergnügen werden:

Grillverbot am Altwarmbüchener See

Stadt verstärkt Kontrollen im Landschaftsschutzgebiet

 

Im Naherholungsgebiet Altwarmbüchener See sind offenes Feuer und Grillen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot stützt sich auf die Verordnung zum Schutz des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet „Altwarmbüchener See“ und die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung).

Grillen ja - aber nicht am Altenwarmbüchener See!

Foto © Matthias Falk, hannover_fotografie


Darum darf am Altwarmbüchener See nicht gegrillt werden:

Der Moorboden am Altwarmbüchener See ist stark feuergefährdet. Auch vermeintlich abgekühlte Asche kann zu Schwelbränden führen. 

Grillrauch schreckt Wildtiere auf und stört andere Gäste, die sich am See erfrischen und erholen möchten. Und für spielende Kinder sind die Grills Gefahrenquellen. 

Müll und Essensreste am Strand und auf den Liegewiesen locken Wildtiere an, sind als Futter jedoch nicht geeignet oder führen zu schädlichen Nährstoffeinträgen in den See. 

  

Es gibt Infoschilder an allen Eingängen und am Badestrand. Und Mitarbeiterinnen und -arbeiter des städtischen Ordnungsamtes sowie von einem zusätzlich beauftragten Kontrolldienst weisen Besucherinnen und Besucher auf die Regeln am Altwarmbüchener See hin - leider oft erfolglos, denn leider wird dennoch immer wieder gegrillt! 

Zusätzliche Schilder weisen unübersehbar auf das Grillverbot hin. Wer das Feuer- und Grillverbot nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € rechnen!


Was gilt in den anderen Erholungsräumen?

Auch in den anderen Landschaftsräumen und Wäldern in Hannover sind Grillen und offene Feuer verboten. Eine Ausnahme stellen die Liegewiesen um den Siebenmeterteich und den Dreiecksteich in Ricklingen dar, wo das Grillen gestattet ist, sofern keine erhöhte Brandgefahr besteht.

Eine erhöhte Brandgefahr besteht gemäß Paragraf 12, Absatz 2 der SOG-Verordnung dann, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Hannover einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 oder 5 veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können den aktuellen Wert jederzeit auf der Internetseite des DWD überprüfen:  https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html

Weitere Hinweise sind hier zu finden: Grillverbot bei hoher Brandgefahr 


Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Fotos © Matthias Falk, hannover_fotografie