Dr. Philippi begrüßt Einigung beim Hebammenhilfevertrag

Selbstverwaltung zeigt Handlungsfähigkeit

 

Gesundheitsminister Dr. Philippi begrüßt die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Hebammenverband zum Hebammenhilfevertrag.

„Ich freue mich, dass sich beide Seiten auf eine gemeinsame Lösung verständigt haben“, erklärt Minister Dr. Philippi. „Die Vertragspartner haben sich der Verantwortung gestellt und Dialogbereitschaft gezeigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, der den Weg für eine stabile und zukunftsorientierte Versorgung ebnet. Das zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Die Einigung gibt Hebammen und Familien Sicherheit. “

 

Hintergrund

Der Hebammenhilfevertrag wurde durch eine Schiedsstelle am 2. April 2025 festgesetzt und ist am 01.11.2025 in Kraft getreten. Die getroffene Vereinbarung ermöglicht eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags. Die Anpassungen gelten ab 1. April 2026 und betreffen die Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbaren Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation. Der Vertrag hat läuft bis zum 31.12.2027.

Dazu Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit den Vertragspartnern eine gute Lösung für eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags gefunden haben. Davon profitieren sowohl die freiberuflich tätigen Hebammen als auch die schwangeren Frauen und jungen Familien. Mit dem Hebammenhilfevertrag haben wir im letzten Jahr den Grundstein für eine strukturelle Neuaufstellung und damit eine große Verbesserung der Hebammenversorgung gelegt, beispielsweise wird die in den medizinischen Leitlinien empfohlene Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt noch stärker als bisher gefördert. Und: "Mit den erfolgten Anpassungen können wir jetzt gemeinsam in die Umsetzung gehen. Viele Wünsche und Bedürfnisse der Hebammen wurden dabei mit aufgenommen. Darum hat der Deutsche Hebammenverband zugesichert, nun seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen. Das ist ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Foto © Matthias Falk, hannover_fotografie