Dienstgebäude in Niedersachsen werden an besonderen Tagen beflaggt

Am 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

 

  Am 11. März ist Halbmast-Beflaggung - es ist ein Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Aus diesem Grund ist eine landesweite Beflaggung (halbmast) sämtlicher Dienstgebäude befohlen. 

  Regelmäßige Beflaggung: In Niedersachsen ist eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt. Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar. Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.

 

Ute Micha, PreDiNo/Sigrid Lappe, HaWo / Foto © Matthias Falk, hannover_fotografie