MD Niedersachsen belegt Behandlungsfehler 2025
Unabhängige Begutachtung durch den MD (Medizinischen Dienst) schafft Sicherheit für Patientinnen und Patienten
Der Medizinische Dienst Niedersachsen hat 2025 rund 1.100 Behandlungsfehlervorwürfe geprüft. In 24,2 Prozent wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, in 21,1 Prozent konnte ein Zusammenhang zwischen einem Fehler und dem entstandenen Schaden nachgewiesen werden. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Niedersachsen haben im Jahr 2025 im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 1083 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. In rund jedem vierten der vorgelegten Fälle bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Niedersachsen einen Behandlungsfehler mit Schaden, in jedem rund fünften Fall war der festgestellte Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden der Patientinnen und Patienten.

Behandlungsfehler treten in allen Fachgebieten auf: Das Spektrum reicht von der Pflege, der Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.
„Die Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfs ist für Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung“, betont Prof. Dr. Martin Grotz, Leiter des Geschäftsbereichs Behandlungsfehler und stellvertretender leitender Arzt beim Medizinischen Dienst Niedersachsen. „Unsere Gutachten helfen Betroffenen dabei, Gewissheit darüber zu erlangen, was passiert ist und gegebenenfalls ihre Rechte als Patientinnen und Patienten auf Schadenersatzansprüche geltend zu machen.“
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid für die betroffenen Patientinnen und Patienten, sondern wirken sich auch gesundheitsökonomisch auf die Versorgung aus. Nach einem
Behandlungsfehler sind häufig weitere, sonst nicht notwendige Behandlungen bis hin zu zusätzlichen Operationen erforderlich. Darüber hinaus entstehen Folgekosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit. „Die Begutachtung durch unsere Expertinnen und Experten leistet einen Beitrag zur Patientensicherheit in Deutschland: Bei Verdacht auf einen Fehler sorgt sie nicht nur in jedem individuellen Fall für Klarheit. Mit mehr Transparenz, systematische Präventionsmaßnahmen und der Bereitschaft, aus den Fehlern zu lernen, erhöht sich auch die Qualität im Gesundheitswesen insgesamt“, so Martin Grotz weiter. „Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf eine unabhängige Klärung und sollten erfahren, wenn bei ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist.“
Hintergrund: Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen.
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes prüfen dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden bei der oder dem Versicherten verursacht hat. Nur in diesem Fall haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Mehr zum Thema auch unter: https://www.md-niedersachsen.de/versicherte/behandlungsfehler
Ute Micha, PreDiNo / Sigrid Lappe, HaWo / Fotos ©
